
3 Minuten Umweltrecht
Niederhuber & Partner Rechtsanwälte
Beschreibung
Niederhuber & Partner ist im Öffentlichen Wirtschaftsrecht eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien Österreichs. An den Standorten in Wien und Salzburg sind rund 20 Jurist/innen tätig.
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Veröffentlichungshistorie
Episodenübersicht

Das wasserrechtliche Anzeigeverfahren
Einführung in das wasserrechtliche Anzeigeverfahren
Das wasserrechtliche Anzeigeverfahren bietet eine beschleunigte Möglichkeit zur Genehmigung von wasserrechtlichen Vorhaben. Es ist besonders nützlich für Projekte wie die Einleitung von Wasser oder Wasserentnahmen, die eine behördliche Genehmigung erfordern.
Gesetzliche Grundlagen und Anwendungsbereich
Das Verfahren wurde mit der Wasserrechtsnovelle 1997 eingeführt und gilt nicht für alle wasserrechtlich relevanten Vorhaben, sondern nur für spezifische, im Gesetz genannte Projekte, wie etwa Anlagen zur Wärmenutzung von Gewässern oder Kapazitätsausweitungen bestehender Anlagen.
Verfahrensablauf
Projektwerber müssen ihre Vorhaben drei Monate vor Beginn der Arbeiten bei der Wasserrechtsbehörde anzeigen. Die Behörde hat drei Optionen: sie kann das Verfahren für unzureichend halten, es als ausreichend bewerten oder innerhalb der Frist nicht reagieren, was zur Genehmigung führt.
Rechtswirkungen und Nachteile
Ein positives Ergebnis im Anzeigeverfahren hat die gleichen Rechtswirkungen wie eine reguläre Bewilligung, aber es gibt auch Nachteile. Nachbarn könnten weiterhin zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, und es ist notwendig, ein fundiertes Einreichprojekt vorzulegen, um erfolgreich zu sein. Unterstützung bei der Erstellung solcher Projekte wird angeboten.

Der Individualantrag – Wie kann ich mich an den Verfassungsgerichtshof wenden?
Einführung in den Individualantrag
In dieser Episode wird das Verfahren behandelt, wie Einzelpersonen sich direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden können, ohne vorherige Instanzen durchlaufen zu müssen. Peter Sander erläutert die Voraussetzungen für einen solchen Individualantrag.
Voraussetzungen für den Individualantrag
Eine Voraussetzung ist, dass die Person unmittelbar von einer generellen Norm betroffen ist, wie etwa einem Bundes- oder Landesgesetz, einer Verordnung oder einem Flächenwidmungsplan. Zudem muss ein Umweg über ein anderes Verfahren unzumutbar sein, um den Verfassungsgerichtshof anrufen zu können.
Beispiele für Unzumutbarkeit
Es wird erklärt, dass es unzumutbar ist, ein Strafverfahren zu provozieren, um einen Prüfungsantrag beim Verfassungsgerichtshof stellen zu können. Im Gegensatz dazu wird ein Umweg über ein Verfahren als zumutbar angesehen, wenn es um wirtschaftliche Belange geht.

Eigenversorgung im ElWG
Neuerungen im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ELWG)
Das Inkrafttreten des ELWG bringt umfassende Änderungen im Bereich der Eigenversorgung mit erneuerbarer Elektrizität. Diese neuen Regelungen ermöglichen eine flexiblere und erweiterte Nutzung von Eigenversorgungsmodellen.
Eigenversorgung und dislozierte Eigenversorgung
Die Eigenversorgung war zuvor bereits anerkannt, jedoch beschränkt auf den Standort der Erzeugungsanlagen. Mit dem ELWG ist nun auch eine dislozierte Eigenversorgung möglich, bei der Strom von einem Einspeisezählpunkt an einen anderen Bezugszählpunkt über das öffentliche Verteilernetz zugewiesen werden kann. Dies bedingt, dass der Zählpunktinhaber an beiden Punkten identisch ist.
Vorteile für Bürgerenergiegemeinschaften
Diese neuen Bestimmungen könnten die Notwendigkeit für Bürgerenergiegemeinschaften reduzieren, die bislang notwendig waren, um großen Unternehmen die Eigenversorgung zu ermöglichen. Die Regelungen vereinfachen somit den Prozess der Eigenversorgung erheblich.
Betrieb durch Dritte und Pachtcontracting
Das Gesetz erlaubt es nun, dass Dritte die Eigenversorgungsanlagen betreiben, wobei dieser Betreiber den Weisungen des Eigenversorgers unterliegt. Dies schafft eine rechtliche Grundlage für Pachtcontracting in diesem Bereich.
Finanzielle Vorteile
Die Eigenversorgung kann von reduzierten Netznutzungskosten profitieren, sofern sie lokal oder regional erfolgt. Diese Änderungen treten am 01.10.2026 in Kraft.