
Angeklagt! Spannende Geschichten aus dem Gerichtssaal.
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Veröffentlichungshistorie
Episodenübersicht

Anklage nach Sexvideo: War es eine Straftat?
Einleitung zum Prozess
Im Landgericht Erfurt wird ein Prozess wegen sexuellen Missbrauchs verhandelt, bei dem eine 15-Jährige mutmaßlich mit Kokain außer Gefecht gesetzt wurde. Ein damals 19-Jähriger filmte den Vorfall, der sich vor mehr als fünf Jahren ereignete.
Verlauf des Prozesses
Die Anklage umfasste schwere Vorwürfe, einschließlich Vergewaltigung. Der Prozess startete mit einer detaillierten Anklageverlesung, und es gab Verzögerungen, da das Opfer erst spät vom Übergriff erfuhr. Eine Zeugin gab an, dass sie dem Opfer von dem Video erzählt hatte, was zu den Ermittlungen führte.
Ermittlungen und Glaubwürdigkeitsgutachten
Die Ermittlungen gestalteten sich schwierig, da das Opfer sich an nichts erinnern konnte und das Video nicht gefunden wurde. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten wurde angefordert, um die Aussagen des Opfers zu überprüfen. Dieses Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass wenig gegen die Glaubwürdigkeit des Opfers spricht, stellte jedoch keine eindeutigen Beweise für den Übergriff fest.
Urteil und Einstellung des Verfahrens
Die Richterin stellte am Ende des Prozesses fest, dass es aufgrund fehlender Beweise nicht zu einer Verurteilung kommen könne. Die Angeklagten räumten schließlich die Herstellung eines Videos ein, was zu einer möglichen Einstellung des Verfahrens führte. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem die Angeklagten eine Geldbuße akzeptierten, die einer gemeinnützigen Organisation zugutekommt.
Fazit und Ausblick
Das Verfahren endete ohne klare Verurteilung, doch die Angeklagten müssen die Geldbuße zahlen. Das Opfer kann nun möglicherweise besser mit der Situation umgehen, da der Prozess abgeschlossen ist. Die Diskussion über Glaubwürdigkeitsgutachten und deren Bedeutung bleibt weiterhin relevant.

Anklage nach Sexvideo: War es eine Straftat?
Prozess um sexuellen Übergriff
In dieser Folge wird ein Prozess am Landgericht Erfurt behandelt, in dem es um den Vorwurf eines sexuellen Übergriffs auf eine 15-Jährige geht. Ein Mitte 30-Jähriger und ein 19-Jähriger sind angeklagt, wobei der Jüngere die Tat gefilmt haben soll. Der Fall ist besonders, da er über fünf Jahre hinweg nicht abgeschlossen werden konnte und ein Glaubwürdigkeitsgutachten entscheidend für den Verlauf war.
Die Rolle des Glaubwürdigkeitsgutachtens
Das Glaubwürdigkeitsgutachten hat ergeben, dass die Version des Opfers nicht ausreichend stützt. Dies führte dazu, dass die Richterin anmerkte, dass die Beweislage nicht ausreiche, um die Angeklagten zu verurteilen. Das Gutachten musste die These prüfen, dass das Opfer lügt, was zu einer schwierigen juristischen Situation führte.
Verzögerungen im Verfahren
Die Verfahrensverzögerung wurde durch verschiedene Faktoren verursacht, unter anderem durch die späte Erkenntnis des Opfers über den Übergriff und die anschließenden Ermittlungen. Zudem wurde ein Video des Vorfalls nie gefunden, was die Beweisführung erschwerte.
Urteil und Folgen für die Angeklagten
Am Ende des Prozesses gestanden die Angeklagten die Herstellung eines Videos, was zu einer Einstellung des Verfahrens wegen jugendpornografischer Inhalte führte. Die Angeklagten mussten eine Geldbuße zahlen, und die Kosten für das Verfahren trugen die Staatskasse und die Angeklagten selbst. Die Entscheidung wurde getroffen, um dem mutmaßlichen Opfer eine erneute Belastung durch eine Aussage zu ersparen.

BGH kassiert Corona-Urteil: Überraschende Wende im Prozess gegen Richterin
BGH hebt Urteil gegen Richterin auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein umstrittenes Urteil des Landgerichts Gera gegen eine Richterin aufgehoben, die während der Corona-Pandemie ihrem Vater, einem Pfarrer, erlaubte, eine palliativ versorgte Seniorin zu besuchen. Dieser Fall, der über zwei Jahre rechtlich behandelt wurde, wirft Fragen zur Rechtsbeugung auf.
Hintergrund des Falls
Im Jahr 2020 erlaubte die Richterin ihrem Vater, trotz geltender Beschränkungen, in ein Seniorenheim zu gelangen. Dies führte zu einem Disziplinarverfahren, da sie als Proberichterin in einem Fall entschieden hatte, der einen nahen Angehörigen betraf. Das Landgericht Gera verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe wegen Rechtsbeugung.
Entscheidung des BGH
In seiner Entscheidung stellte der BGH fest, dass die rechtliche Bewertung des Landgerichts fehlerhaft war. Er argumentierte, die Richterin habe nicht gewusst, dass sie in diesem Fall befangen war und die Vorwürfe der Geheimhaltung seien nicht nachweisbar. Der BGH sprach die Richterin frei und hob das Urteil des Landgerichts auf.
Relevante rechtliche Aspekte
Der BGH betonte die rechtlichen Grundlagen für den Zugang von Seelsorgern zu Patienten und hob hervor, dass der Beschluss der Richterin zur Besuchserlaubnis im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen stand. Die Richterin wurde nicht wegen einer falschen rechtlichen Anwendung verurteilt, sondern weil sie in einer befangenheitsrelevanten Situation entschieden hatte.
Folgen der Entscheidung
Obwohl die Richterin freigesprochen wurde, bleibt das Disziplinarverfahren gegen sie bestehen, und es ist ungewiss, ob sie ihre Position als Richterin zurückerhalten wird. Die Entscheidung des BGH könnte weitreichende Konsequenzen für ähnliche Fälle im Justizsystem haben.