Arbeitsrecht Inside
Podcast
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Arbeitsrecht Inside

Roger Rudolph / Milena Ragaz

Beschreibung

«Arbeitsrecht Inside» - alles rund ums Arbeitsrecht.

Professor Roger Rudolph von der Universität Zürich gibt einfache Antworten auf praktische Fragen aus dem Arbeitsalltag. Er beleuchtet zudem aktuelle Entwicklungen, ordnet sie rechtlich ein und tut dies mit einer Prise Humor.

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Veröffentlichungshistorie

Episodenübersicht

Lohnfortzahlung

05.08.2026

Einleitung zur Lohnfortzahlung

Im Podcast wird das Thema Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit behandelt. Fragen zur Fortzahlung des Lohns bei Krankheit, Unfall und anderen Gründen werden erörtert, insbesondere die Regelungen des Artikel 324a des Obligationenrechts.

Wichtigkeit von Artikel 324a OR

Artikel 324a des Obligationenrechts sichert den Anspruch auf Lohnzahlung, auch wenn Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder anderen persönlichen Gründen nicht arbeiten können. Dies ist eine Ausnahme im Arbeitsrecht, da grundsätzlich gilt, dass ohne Arbeit kein Lohn gezahlt wird.

Voraussetzungen für Lohnfortzahlung

Für den Anspruch auf Lohnfortzahlung müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein: 1) Der Arbeitnehmer muss an der Arbeit verhindert sein, 2) es muss ein persönlicher Grund vorliegen, 3) die Verhinderung muss unverschuldet sein und 4) der Arbeitnehmer muss in der Regel mindestens drei Monate im Unternehmen beschäftigt sein.

Definition persönlicher Grund

Persönliche Gründe umfassen hauptsächlich Krankheit, Unfall, gesetzliche Pflichten und die Ausübung eines öffentlichen Amtes. Das Gesetz gibt Beispiele, aber die Liste ist nicht abschließend.

Umfang der Arbeitsunfähigkeit

Die Schwere der Krankheit ist nicht ausschlaggebend, sondern die Tatsache, dass eine Arbeitsverhinderung vorliegt. Auch Freizeitunfälle zählen, solange sie nicht grob fahrlässig verursacht wurden.

Betreuung von Angehörigen und Haustieren

Es gibt einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn Arbeitnehmer ihre kranken Kinder oder Angehörigen betreuen müssen. Bei Haustieren ist die Situation weniger klar, könnte aber in Notfällen ebenfalls als unverschuldete Arbeitsverhinderung gelten.

Umsetzung und Dauer der Lohnfortzahlung

Der Arbeitgeber muss den vollen Lohn zahlen, solange der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, jedoch ist die Dauer der Lohnfortzahlung vage geregelt. Im ersten Dienstjahr sind es drei Wochen, danach ist eine angemessene Zeit vorgesehen, die durch Gerichtsskalen konkretisiert wird.

Krankentaggeldversicherung

Wenn der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung hat, kann dies die Lohnfortzahlung beeinflussen. In der Regel werden Zahlungen auf 80% des Lohnes für bis zu zwei Jahre reduziert.

Rechte und Pflichten der Arbeitgeberin

Arbeitgeber müssen die Lohnfortzahlung leisten und können Vertrauensärzte beauftragen, wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht. Arbeitnehmer sollten sich im Falle von Zahlungsverweigerungen rechtlich wehren.

Fazit und Empfehlungen

Es ist wichtig, die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Arbeitsvertrag zu verstehen und gegebenenfalls Verhandlungen im Vorfeld zu führen.

Einleitung zur Lohnfortzahlung

Im Podcast wird das Thema Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit behandelt. Fragen zur Fortzahlung des Lohns bei Krankheit, Unfall und anderen Gründen werden erörtert, insbesondere die Regelungen des Artikel 324a des Obligationenrechts.

Wichtigkeit von Artikel 324a OR

Artikel 324a des Obligationenrechts sichert den Anspruch auf Lohnzahlung, auch wenn Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder anderen persönlichen Gründen nicht arbeiten können. Dies ist eine Ausnahme im Arbeitsrecht, da grundsätzlich gilt, dass ohne Arbeit kein Lohn gezahlt wird.

Voraussetzungen für Lohnfortzahlung

Für den Anspruch auf Lohnfortzahlung müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein: 1) Der Arbeitnehmer muss an der Arbeit verhindert sein, 2) es muss ein persönlicher Grund vorliegen, 3) die Verhinderung muss unverschuldet sein und 4) der Arbeitnehmer muss in der Regel mindestens drei Monate im Unternehmen beschäftigt sein.

Definition persönlicher Grund

Persönliche Gründe umfassen hauptsächlich Krankheit, Unfall, gesetzliche Pflichten und die Ausübung eines öffentlichen Amtes. Das Gesetz gibt Beispiele, aber die Liste ist nicht abschließend.

Umfang der Arbeitsunfähigkeit

Die Schwere der Krankheit ist nicht ausschlaggebend, sondern die Tatsache, dass eine Arbeitsverhinderung vorliegt. Auch Freizeitunfälle zählen, solange sie nicht grob fahrlässig verursacht wurden.

Betreuung von Angehörigen und Haustieren

Es gibt einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn Arbeitnehmer ihre kranken Kinder oder Angehörigen betreuen müssen. Bei Haustieren ist die Situation weniger klar, könnte aber in Notfällen ebenfalls als unverschuldete Arbeitsverhinderung gelten.

Umsetzung und Dauer der Lohnfortzahlung

Der Arbeitgeber muss den vollen Lohn zahlen, solange der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, jedoch ist die Dauer der Lohnfortzahlung vage geregelt. Im ersten Dienstjahr sind es drei Wochen, danach ist eine angemessene Zeit vorgesehen, die durch Gerichtsskalen konkretisiert wird.

Krankentaggeldversicherung

Wenn der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung hat, kann dies die Lohnfortzahlung beeinflussen. In der Regel werden Zahlungen auf 80% des Lohnes für bis zu zwei Jahre reduziert.

Rechte und Pflichten der Arbeitgeberin

Arbeitgeber müssen die Lohnfortzahlung leisten und können Vertrauensärzte beauftragen, wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht. Arbeitnehmer sollten sich im Falle von Zahlungsverweigerungen rechtlich wehren.

Fazit und Empfehlungen

Es ist wichtig, die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Arbeitsvertrag zu verstehen und gegebenenfalls Verhandlungen im Vorfeld zu führen.

Stresshaftung

09.06.2026

Begriff und rechtlicher Rahmen

Der Begriff Stresshaftung beschreibt kein im Gesetz festgeschriebenes Phänomen. Er entsteht aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, der das Wohl der Mitarbeitenden schützen muss. Eine Haftung setzt in der Regel Schaden und Verantwortlichkeit des Unternehmens voraus. Nicht jeder Stress am Arbeitsplatz führt automatisch zu einer Haftung; zentrale Frage ist, ob Überforderungsteil der Fürsorgepflichtverletzung ist und konkreter Schaden entsteht.

Beweislast, Schaden und Intensität

Die Beweislast liegt bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer. Es muss nachgewiesen werden, dass eine Überforderung ursächlich zu Gesundheitsschäden geführt hat. Ein Schaden umfasst finanzielle Einbußen oder Kosten, die von der Krankenkasse nicht getragen werden. Die Intensität der Belastung muss der Arbeitgeberin vorwerfbar gewesen sein; bloßer Druck reicht nicht, permanente Überlastung schon eher.

Praxisbezug: Erreichbarkeit, Mitwirkung und Dokumentation

Digitale Erreichbarkeit verschärft oft Belastungssituationen. Allgemein gilt: permanente Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit ist nicht grundsätzlich zulässig. Arbeitnehmerinnen sollten Belastungssituationen dokumentieren und offen ansprechen, idealerweise schriftlich. Die Beweisführung kann durch ärztliche Gutachten oder interne Kontakte unterstützt werden; Mitteilungen helfen, spätere Vorwürfe zu entkräften und Klarheit zu schaffen.

Schlussfolgerungen und Orientierung

Differenzierte Beurteilung: Nicht jede Mehrbelastung führt zu Stresshaftung; dauerhafte Belastung, klare Verletzung der Fürsorgepflicht und nachweisbarer Schaden erhöhen das Risiko. Wichtig sind Kommunikation, Dokumentation und rechtzeitiges Ansprechen von Problemen. In Fällen von Kündigung nach Stressphasen gelten besondere Grundsätze; Entschädigungen können möglich sein, aber erhebliche Beweislast bleibt beim Beschäftigten.

Begriff und rechtlicher Rahmen

Der Begriff Stresshaftung beschreibt kein im Gesetz festgeschriebenes Phänomen. Er entsteht aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, der das Wohl der Mitarbeitenden schützen muss. Eine Haftung setzt in der Regel Schaden und Verantwortlichkeit des Unternehmens voraus. Nicht jeder Stress am Arbeitsplatz führt automatisch zu einer Haftung; zentrale Frage ist, ob Überforderungsteil der Fürsorgepflichtverletzung ist und konkreter Schaden entsteht.

Beweislast, Schaden und Intensität

Die Beweislast liegt bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer. Es muss nachgewiesen werden, dass eine Überforderung ursächlich zu Gesundheitsschäden geführt hat. Ein Schaden umfasst finanzielle Einbußen oder Kosten, die von der Krankenkasse nicht getragen werden. Die Intensität der Belastung muss der Arbeitgeberin vorwerfbar gewesen sein; bloßer Druck reicht nicht, permanente Überlastung schon eher.

Praxisbezug: Erreichbarkeit, Mitwirkung und Dokumentation

Digitale Erreichbarkeit verschärft oft Belastungssituationen. Allgemein gilt: permanente Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit ist nicht grundsätzlich zulässig. Arbeitnehmerinnen sollten Belastungssituationen dokumentieren und offen ansprechen, idealerweise schriftlich. Die Beweisführung kann durch ärztliche Gutachten oder interne Kontakte unterstützt werden; Mitteilungen helfen, spätere Vorwürfe zu entkräften und Klarheit zu schaffen.

Schlussfolgerungen und Orientierung

Differenzierte Beurteilung: Nicht jede Mehrbelastung führt zu Stresshaftung; dauerhafte Belastung, klare Verletzung der Fürsorgepflicht und nachweisbarer Schaden erhöhen das Risiko. Wichtig sind Kommunikation, Dokumentation und rechtzeitiges Ansprechen von Problemen. In Fällen von Kündigung nach Stressphasen gelten besondere Grundsätze; Entschädigungen können möglich sein, aber erhebliche Beweislast bleibt beim Beschäftigten.

Befristete Arbeitsverhältnisse

15.05.2026

Begriff und Zweck befristeter Arbeitsverträge

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch zu einem festgelegten Zeitpunkt oder nach einem bestimmten Ereignis. Er kommt häufig vor, wenn eine sachliche Notwendigkeit besteht, Projekte abschließen oder saisonale Beschäftigung ermöglichen sollen. Der Normalfall in der Schweiz bleibt unbefristet, doch Befristungen bieten Planungssicherheit und definieren klare Endpunkte für beide Parteien.

Gestaltung, Laufzeit und Form

Eine Befristung kann mündlich oder schriftlich vereinbart werden, ist aber sinnvoll schriftlich festzuhalten, damit Datum oder Ereignis klar definiert sind. Mögliche Formen schließen direkte DATUMsgrenzen oder Ereignisbeschränkungen (z. B. bis Saisonende) ein. Klare Fristen helfen, Auslegungskonflikte zu vermeiden und Streitsituationen vorzubeugen.

Nachteile, Vorteile und Schutzaspekte

Für Arbeitnehmer bietet Befristung Stabilität rund um die Vertragsdauer, während der Kündigungsschutz jedoch in der Regel nur für unbefristete Verhältnisse gilt. Krankheits- oder Schwangerenfälle können beim Befristungsmodell zu Nachteilen führen. Ferienanspruch bleibt bestehen; eine vorzeitige Beendigung erfordert meist Kooperation beider Parteien oder eine vertragliche Ausstiegsklausel.

Kettenverträge, Aufhebungen und Praxishinweise

Mehrfach befristete Verträge hintereinander können als Umgehung des Kündigungsschutzes angesehen werden, insbesondere bei längerfristiger Planung. Bei Konflikten gilt Einzelfallprüfung. Vereinbarungen zur vorzeitigen Auflösung sind möglich, sollten aber fair und transparent gestaltet werden, um Anfechtungen zu vermeiden.

Begriff und Zweck befristeter Arbeitsverträge

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch zu einem festgelegten Zeitpunkt oder nach einem bestimmten Ereignis. Er kommt häufig vor, wenn eine sachliche Notwendigkeit besteht, Projekte abschließen oder saisonale Beschäftigung ermöglichen sollen. Der Normalfall in der Schweiz bleibt unbefristet, doch Befristungen bieten Planungssicherheit und definieren klare Endpunkte für beide Parteien.

Gestaltung, Laufzeit und Form

Eine Befristung kann mündlich oder schriftlich vereinbart werden, ist aber sinnvoll schriftlich festzuhalten, damit Datum oder Ereignis klar definiert sind. Mögliche Formen schließen direkte DATUMsgrenzen oder Ereignisbeschränkungen (z. B. bis Saisonende) ein. Klare Fristen helfen, Auslegungskonflikte zu vermeiden und Streitsituationen vorzubeugen.

Nachteile, Vorteile und Schutzaspekte

Für Arbeitnehmer bietet Befristung Stabilität rund um die Vertragsdauer, während der Kündigungsschutz jedoch in der Regel nur für unbefristete Verhältnisse gilt. Krankheits- oder Schwangerenfälle können beim Befristungsmodell zu Nachteilen führen. Ferienanspruch bleibt bestehen; eine vorzeitige Beendigung erfordert meist Kooperation beider Parteien oder eine vertragliche Ausstiegsklausel.

Kettenverträge, Aufhebungen und Praxishinweise

Mehrfach befristete Verträge hintereinander können als Umgehung des Kündigungsschutzes angesehen werden, insbesondere bei längerfristiger Planung. Bei Konflikten gilt Einzelfallprüfung. Vereinbarungen zur vorzeitigen Auflösung sind möglich, sollten aber fair und transparent gestaltet werden, um Anfechtungen zu vermeiden.