Kurzerklärt - Der Jurapodcast
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Nomos Verlag & Sebastian Baur

Beschreibung

Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.

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Veröffentlichungshistorie

Episodenübersicht

SR271 Strafrecht AT | Vorsatz | Gegenstand des Vorsatzes

28.10.2026
🎙️ Neues Jahr, neue Struktur — ab 1. Januar! Kurzerklärt bekommt einen neuen Rhythmus für deinen Weg vom ersten Verstehen bis zur Klausur: Öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht ziehen in jeweils eigene Podcasts, sodass du genau dein Rechtsgebiet abonnieren kannst. Jede Woche nach festem Plan — montags Grundlagen in der Erklär-AG, mittwochs Wiederholung mit Karteikarten, freitags ein aktuelles Urteil eingeordnet, samstags Anwendung in der Großen Übung. Verstehen, wiederholen, einordnen, anwenden. Dazu bei „Mehr Kaffee als Kommentar”: dienstags Examensvorbereitung, donnerstags Referendariat, sonntags die klassische Folge — und für alle Saarheim-Fans jeden zweiten Sonntag ein neuer Saarheimer Fall. Such dir deine Podcasts aus, abonniere sie und sei zum Start dabei: Dein Rechtsgebiet. Dein Rhythmus.Folgenbeschreibung:Weiter geht es mit den Grundlagen zum Vorsatz — und heute dreht sich alles um die zentrale Frage: Worauf muss sich der Vorsatz eigentlich beziehen? Nach einer kurzen Wiederholung der letzten Folge (Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung, Wissens- und Willenselement, Koinzidenzprinzip nach § 16 Abs. 1 Satz 1, § 8 StGB sowie § 15 StGB als vor die Klammer gezogene AT-Norm) arbeiten wir uns anhand kleiner Fälle durch die verschiedenen Deliktsarten.Ausgangspunkt ist der Grundsatz: Der Vorsatz muss alle objektiven Tatbestandsmerkmale erfassen — es muss Kongruenz von objektivem und subjektivem Tatbestand bestehen (§ 16 StGB). Was das konkret heißt, zeigen wir Schritt für Schritt: bei Erfolgsdelikten (Handlung, Erfolg und Kausalverlauf in seinen wesentlichen Zügen — Laptop-Fall) und Tätigkeitsdelikten (§ 153 StGB), bei den objektiven Bedingungen der Strafbarkeit, die gerade nicht vom Vorsatz umfasst sein müssen (§ 231 StGB, Schlägerei), bei Unterlassungsdelikten (§ 13 StGB, Kenntnis der garantenstellungsbegründenden Umstände) und bei Qualifikationen (§ 224 StGB).Besonders wichtig sind die Erfolgsqualifikationen: Hier muss sich der Vorsatz auf das Grunddelikt beziehen, für die schwere Folge genügt nach § 18 StGB wenigstens Fahrlässigkeit (§ 227 StGB — Merksatz: Vorsatz hinsichtlich des Grunddelikts, mindestens Fahrlässigkeit hinsichtlich der besonderen Folge). Dazu ordnen wir Regelbeispiele als Strafzumessungsregeln ein (§ 243 StGB) und die überschießende Innentendenz, bei der eine besondere Absicht über den objektiven Tatbestand hinaus festzustellen ist (Zueignungsabsicht bei § 242 StGB, Bereicherungsabsicht bei §§ 263, 253 StGB). Zum Abschluss übertragen wir alles in den Gutachtenstil: Wie ihr den subjektiven Tatbestand sauber aufbaut und welche drei Klausurregeln ihr euch merken solltet.Ihr erfahrt,warum der Vorsatz grundsätzlich alle objektiven Tatbestandsmerkmale erfassen muss (Kongruenz, § 16 StGB)worauf sich der Vorsatz bei Erfolgs-, Tätigkeits- und Unterlassungsdelikten beziehtwarum objektive Bedingungen der Strafbarkeit (§ 231 StGB) nicht vom Vorsatz umfasst sein müssenwie Qualifikationen, Erfolgsqualifikationen (§ 18 StGB) und Regelbeispiele subjektiv zu behandeln sindwas die überschießende Innentendenz verlangt und wie ihr den subjektiven Tatbestand im Gutachten aufbautSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen📱 Folge uns auf Social Media: InstagramLinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

🎙️ Neues Jahr, neue Struktur — ab 1. Januar! Kurzerklärt bekommt einen neuen Rhythmus für deinen Weg vom ersten Verstehen bis zur Klausur: Öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht ziehen in jeweils eigene Podcasts, sodass du genau dein Rechtsgebiet abonnieren kannst. Jede Woche nach festem Plan — montags Grundlagen in der Erklär-AG, mittwochs Wiederholung mit Karteikarten, freitags ein aktuelles Urteil eingeordnet, samstags Anwendung in der Großen Übung. Verstehen, wiederholen, einordnen, anwenden. Dazu bei „Mehr Kaffee als Kommentar”: dienstags Examensvorbereitung, donnerstags Referendariat, sonntags die klassische Folge — und für alle Saarheim-Fans jeden zweiten Sonntag ein neuer Saarheimer Fall. Such dir deine Podcasts aus, abonniere sie und sei zum Start dabei: Dein Rechtsgebiet. Dein Rhythmus.


Folgenbeschreibung:


Weiter geht es mit den Grundlagen zum Vorsatz — und heute dreht sich alles um die zentrale Frage: Worauf muss sich der Vorsatz eigentlich beziehen? Nach einer kurzen Wiederholung der letzten Folge (Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung, Wissens- und Willenselement, Koinzidenzprinzip nach § 16 Abs. 1 Satz 1, § 8 StGB sowie § 15 StGB als vor die Klammer gezogene AT-Norm) arbeiten wir uns anhand kleiner Fälle durch die verschiedenen Deliktsarten.

Ausgangspunkt ist der Grundsatz: Der Vorsatz muss alle objektiven Tatbestandsmerkmale erfassen — es muss Kongruenz von objektivem und subjektivem Tatbestand bestehen (§ 16 StGB). Was das konkret heißt, zeigen wir Schritt für Schritt: bei Erfolgsdelikten (Handlung, Erfolg und Kausalverlauf in seinen wesentlichen Zügen — Laptop-Fall) und Tätigkeitsdelikten (§ 153 StGB), bei den objektiven Bedingungen der Strafbarkeit, die gerade nicht vom Vorsatz umfasst sein müssen (§ 231 StGB, Schlägerei), bei Unterlassungsdelikten (§ 13 StGB, Kenntnis der garantenstellungsbegründenden Umstände) und bei Qualifikationen (§ 224 StGB).

Besonders wichtig sind die Erfolgsqualifikationen: Hier muss sich der Vorsatz auf das Grunddelikt beziehen, für die schwere Folge genügt nach § 18 StGB wenigstens Fahrlässigkeit (§ 227 StGB — Merksatz: Vorsatz hinsichtlich des Grunddelikts, mindestens Fahrlässigkeit hinsichtlich der besonderen Folge). Dazu ordnen wir Regelbeispiele als Strafzumessungsregeln ein (§ 243 StGB) und die überschießende Innentendenz, bei der eine besondere Absicht über den objektiven Tatbestand hinaus festzustellen ist (Zueignungsabsicht bei § 242 StGB, Bereicherungsabsicht bei §§ 263, 253 StGB). Zum Abschluss übertragen wir alles in den Gutachtenstil: Wie ihr den subjektiven Tatbestand sauber aufbaut und welche drei Klausurregeln ihr euch merken solltet.

Ihr erfahrt,

  • warum der Vorsatz grundsätzlich alle objektiven Tatbestandsmerkmale erfassen muss (Kongruenz, § 16 StGB)
  • worauf sich der Vorsatz bei Erfolgs-, Tätigkeits- und Unterlassungsdelikten bezieht
  • warum objektive Bedingungen der Strafbarkeit (§ 231 StGB) nicht vom Vorsatz umfasst sein müssen
  • wie Qualifikationen, Erfolgsqualifikationen (§ 18 StGB) und Regelbeispiele subjektiv zu behandeln sind
  • was die überschießende Innentendenz verlangt und wie ihr den subjektiven Tatbestand im Gutachten aufbaut

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Erstsemesterfolge: Wie geht der Gutachtenstil?

26.10.2026
Willkommen zu einer neuen Erstsemesterfolge! Nachdem wir uns allgemein angeschaut haben, wie man eine gute Klausur schreibt, nehmen wir uns heute das wichtigste Handwerkszeug im Detail vor: den Gutachtenstil. Er ist die Sprache, in der ihr eure juristische Prüfung aufschreibt — und wer ihn von Anfang an beherrscht, spart sich im ganzen Studium viel Ärger.Wir klären zuerst, warum überhaupt im Gutachtenstil geprüft wird: Er macht euren Gedankengang Schritt für Schritt nachvollziehbar und zwingt euch, ergebnisoffen zu prüfen, statt das Ergebnis vorwegzunehmen. Dann gehen wir die vier Schritte durch, aus denen jede Gutachtenprüfung besteht: den Obersatz als Hypothese (im Konjunktiv — „A könnte … haben”), die Definition der Voraussetzungen, die Subsumtion, bei der ihr die Definition auf euren konkreten Sachverhalt anwendet, und das Ergebnis als Schlusssatz (im Indikativ). Gerade die Subsumtion ist der Punkt, an dem Punkte gewonnen oder verschenkt werden — denn hier geht es um echtes Anwenden am Sachverhalt, nicht um das bloße Wiederholen der Definition.Außerdem grenzen wir den Gutachtenstil vom Urteilsstil ab (Ergebnis zuerst, dann Begründung) und klären die entscheidende Frage: Wann prüft ihr ausführlich im Gutachtenstil und wann genügt der knappe Urteils- bzw. Feststellungsstil? Die Antwort steuert ihr über die Schwerpunktsetzung — Problematisches wird ausgeführt, Unproblematisches knapp festgestellt. Zum Schluss schauen wir uns die typischen Anfängerfehler an und wie ihr mehrere Prüfungspunkte sauber ineinander verschachtelt.Ihr erfahrt,warum im Gutachtenstil geprüft wird und was ihn vom Urteilsstil unterscheidetwie die vier Schritte Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis aufgebaut sindwarum die Subsumtion am Sachverhalt das Herzstück ist und wie sie gelingtwann ihr ausführlich im Gutachtenstil prüft und wann der knappe Urteils- bzw. Feststellungsstil genügtwelche typischen Anfängerfehler ihr vermeidet und wie ihr mehrere Prüfungspunkte sauber verschachteltSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen📱 Folge uns auf Social Media: InstagramLinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

Willkommen zu einer neuen Erstsemesterfolge! Nachdem wir uns allgemein angeschaut haben, wie man eine gute Klausur schreibt, nehmen wir uns heute das wichtigste Handwerkszeug im Detail vor: den Gutachtenstil. Er ist die Sprache, in der ihr eure juristische Prüfung aufschreibt — und wer ihn von Anfang an beherrscht, spart sich im ganzen Studium viel Ärger.

Wir klären zuerst, warum überhaupt im Gutachtenstil geprüft wird: Er macht euren Gedankengang Schritt für Schritt nachvollziehbar und zwingt euch, ergebnisoffen zu prüfen, statt das Ergebnis vorwegzunehmen. Dann gehen wir die vier Schritte durch, aus denen jede Gutachtenprüfung besteht: den Obersatz als Hypothese (im Konjunktiv — „A könnte … haben”), die Definition der Voraussetzungen, die Subsumtion, bei der ihr die Definition auf euren konkreten Sachverhalt anwendet, und das Ergebnis als Schlusssatz (im Indikativ). Gerade die Subsumtion ist der Punkt, an dem Punkte gewonnen oder verschenkt werden — denn hier geht es um echtes Anwenden am Sachverhalt, nicht um das bloße Wiederholen der Definition.

Außerdem grenzen wir den Gutachtenstil vom Urteilsstil ab (Ergebnis zuerst, dann Begründung) und klären die entscheidende Frage: Wann prüft ihr ausführlich im Gutachtenstil und wann genügt der knappe Urteils- bzw. Feststellungsstil? Die Antwort steuert ihr über die Schwerpunktsetzung — Problematisches wird ausgeführt, Unproblematisches knapp festgestellt. Zum Schluss schauen wir uns die typischen Anfängerfehler an und wie ihr mehrere Prüfungspunkte sauber ineinander verschachtelt.

Ihr erfahrt,

  • warum im Gutachtenstil geprüft wird und was ihn vom Urteilsstil unterscheidet
  • wie die vier Schritte Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis aufgebaut sind
  • warum die Subsumtion am Sachverhalt das Herzstück ist und wie sie gelingt
  • wann ihr ausführlich im Gutachtenstil prüft und wann der knappe Urteils- bzw. Feststellungsstil genügt
  • welche typischen Anfängerfehler ihr vermeidet und wie ihr mehrere Prüfungspunkte sauber verschachtelt

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Erstsemesterfolge: Wie schreibe ich gute Klausuren?

24.10.2026
Willkommen zu einer neuen Erstsemesterfolge! Heute geht es um eine Fähigkeit, die über euren gesamten Studienerfolg entscheidet und die man — anders als viele denken — tatsächlich lernen kann: das Klausurenschreiben. Wir schauen uns an, wie ihr aus eurem juristischen Wissen eine überzeugende Klausur macht, und zwar entlang von vier Bausteinen: Sprache, Stil, Technik und die Frage, was eine wirklich gute Klausur ausmacht.Bei der Sprache klären wir, warum Präzision und Sachlichkeit zählen, wie ihr die juristische Fachsprache sauber einsetzt und Umgangssprache vermeidet. Beim Stil steht der Gutachtenstil im Zentrum — Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis — und ihr lernt, wann ihr ihn einsetzt und wann der knappere Urteilsstil für Unproblematisches genügt. Denn genau diese Steuerung zwischen „ausführlich” und „knapp” trennt in der Klausur die Spreu vom Weizen.Bei der Technik geht es um das Handwerk: den Sachverhalt sorgfältig erfassen, eine Lösungsskizze anlegen, die Zeit richtig einteilen und die Prüfung sauber aufbauen. Und zum Schluss bringen wir alles zusammen zu der Frage: Wie schreibe ich eine gute Klausur? Es geht darum, Schwerpunkte und Probleme zu erkennen, am Sachverhalt zu argumentieren statt Wissen abzuladen, Streitstände nur dort auszubreiten, wo sie der Fall verlangt, und am Ende eine lesbare, strukturierte Arbeit abzugeben. So habt ihr von Anfang an das Rüstzeug, mit dem ihr jede Klausur angehen könnt.Ihr erfahrt,worauf es bei der juristischen Sprache ankommt — Präzision, Sachlichkeit und der richtige Einsatz der Fachsprachewie der Gutachtenstil aufgebaut ist (Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis) und wann ihr zum Urteilsstil wechseltwie ihr technisch vorgeht: Sachverhalt erfassen, Lösungsskizze erstellen, Zeit einteilen und den Aufbau strukturierenwarum das Erkennen von Schwerpunkten und Problemen über die Note entscheidetwie ihr am Sachverhalt argumentiert und eine lesbare, überzeugende Klausur abgebtSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen📱 Folge uns auf Social Media: InstagramLinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

Willkommen zu einer neuen Erstsemesterfolge! Heute geht es um eine Fähigkeit, die über euren gesamten Studienerfolg entscheidet und die man — anders als viele denken — tatsächlich lernen kann: das Klausurenschreiben. Wir schauen uns an, wie ihr aus eurem juristischen Wissen eine überzeugende Klausur macht, und zwar entlang von vier Bausteinen: Sprache, Stil, Technik und die Frage, was eine wirklich gute Klausur ausmacht.

Bei der Sprache klären wir, warum Präzision und Sachlichkeit zählen, wie ihr die juristische Fachsprache sauber einsetzt und Umgangssprache vermeidet. Beim Stil steht der Gutachtenstil im Zentrum — Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis — und ihr lernt, wann ihr ihn einsetzt und wann der knappere Urteilsstil für Unproblematisches genügt. Denn genau diese Steuerung zwischen „ausführlich” und „knapp” trennt in der Klausur die Spreu vom Weizen.

Bei der Technik geht es um das Handwerk: den Sachverhalt sorgfältig erfassen, eine Lösungsskizze anlegen, die Zeit richtig einteilen und die Prüfung sauber aufbauen. Und zum Schluss bringen wir alles zusammen zu der Frage: Wie schreibe ich eine gute Klausur? Es geht darum, Schwerpunkte und Probleme zu erkennen, am Sachverhalt zu argumentieren statt Wissen abzuladen, Streitstände nur dort auszubreiten, wo sie der Fall verlangt, und am Ende eine lesbare, strukturierte Arbeit abzugeben. So habt ihr von Anfang an das Rüstzeug, mit dem ihr jede Klausur angehen könnt.

Ihr erfahrt,

  • worauf es bei der juristischen Sprache ankommt — Präzision, Sachlichkeit und der richtige Einsatz der Fachsprache
  • wie der Gutachtenstil aufgebaut ist (Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis) und wann ihr zum Urteilsstil wechselt
  • wie ihr technisch vorgeht: Sachverhalt erfassen, Lösungsskizze erstellen, Zeit einteilen und den Aufbau strukturieren
  • warum das Erkennen von Schwerpunkten und Problemen über die Note entscheidet
  • wie ihr am Sachverhalt argumentiert und eine lesbare, überzeugende Klausur abgebt

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