F.A.Z. Einspruch
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F.A.Z. Einspruch

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Beschreibung

Ukraine-Krieg, Datenschutz, Mord und Totschlag: Keine Woche vergeht, ohne dass neue Gesetze und Urteile die Öffentlichkeit beschäftigen. Jeden Mittwoch verhandeln wir die wichtigsten Themen im Podcast für Recht, Justiz und Politik mit ausgewiesenen Fachleuten und haben dabei stets im Blick, welche Bedeutung juristische Themen in der Praxis, aber auch für die Examensvorbereitung von Studenten und Referendaren haben.

Haben Sie Themenideen, Fragen zu aktuellen Rechtsthemen oder wollen uns Feedback geben? Wir freuen uns über Ihre E-Mail an einspruchpodcast@faz.de.

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Veröffentlichungshistorie

Episodenübersicht

#410: Wäre eine Zuckersteuer verfassungswidrig?

07.10.2026
F.A.Z. Einspruch Klingbeil will sie, der Kanzler tritt auf die Bremse. Und was sagt das Grundgesetz? Mit Rechtsprofessor Henning Tappe sprechen wir über die geplante Steuer auf Cola, Energydrinks & Co. Der Gesetzentwurf zur Zuckersteuer von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) stößt im Kanzleramt auf Widerstand. Weil er von den Empfehlungen einer Finanzkommission abweicht, hat das Kanzleramt die Vorlage vorerst gestoppt. Vom Tisch ist die Steuer damit jedoch nicht. Im Gegenteil: Viele Beobachter rechnen damit, dass sie trotz der Vollbremsung aus dem Kanzleramt letztlich kommen wird. Doch wäre eine solche Steuer überhaupt mit der Verfassung vereinbar? Sie soll schließlich nicht für alle zuckerhaltigen Lebensmittel gelten, sondern nur für bestimmte Produkte. Darüber sprechen wir mit Professor Henning Tappe von der Universität zu Köln. Anschließend geht es um die Vergesellschaftungspläne der Linken in Berlin. Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat in der vergangenen Woche in unserem Podcast erläutert, warum er die Pläne wirtschaftspolitisch für falsch hält. In dieser Woche nehmen wir die verfassungs- und gesetzesrechtlichen Grundlagen noch einmal genauer unter die Lupe. Denn das Thema spielt bei den Gesprächen über eine mögliche Regierungsbildung in Berlin weiter eine wichtige Rolle. Von Berlin geht es dann nach Karlsruhe, zum Bundesgerichtshof. Die Richter haben eine Preiserhöhungsklausel von Amazon Prime für unwirksam erklärt. Wir erklären, wer sich nun über niedrigere Beiträge freuen darf. Für das „Gerechte Urteil“ kehren wir schließlich nach Berlin zurück: Das Verwaltungsgericht hat die Haltung eines Hängebauchschweins im vierten Stock einer Altbauwohnung für unzulässig erklärt. Themen der Sendung 05:46: Interview mit Prof. Henning Tappe zur Zuckersteuer 23:54: Studiogespräch: Linke Vergesellschaftungspläne in Berlin 39:23: Studiogespräch: Preiserhöhungsklausel bei Amazon Prime unwirksam 48:07: Gerechtes Urteil: VG Berlin zu Hängebauchschwein in Altbauwohnung Hosts: Finn Hohenschwert, Reinhard Müller Mitarbeit: David Brucklacher, Kevin Gremmel Mehr zum Thema Wie linke Enteignungen gestoppt werden könnten Der Kampf um die Berliner Wohnungen Bundesgerichtshof kippt Amazons Preiserhöhungen Kontakt und weitere Angebote Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Folge? Schreiben Sie uns gerne per E-Mail: redaktioneinspruch@faz.de Laden Sie die F.A.Z.-App herunter und bleiben Sie auch unterwegs informiert. Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat. Hier geht’s zum Angebot. Werbepartner Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie hier.
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Klingbeil will sie, der Kanzler tritt auf die Bremse. Und was sagt das Grundgesetz? Mit Rechtsprofessor Henning Tappe sprechen wir über die geplante Steuer auf Cola, Energydrinks & Co.

Der Gesetzentwurf zur Zuckersteuer von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) stößt im Kanzleramt auf Widerstand. Weil er von den Empfehlungen einer Finanzkommission abweicht, hat das Kanzleramt die Vorlage vorerst gestoppt. Vom Tisch ist die Steuer damit jedoch nicht. Im Gegenteil: Viele Beobachter rechnen damit, dass sie trotz der Vollbremsung aus dem Kanzleramt letztlich kommen wird.

Doch wäre eine solche Steuer überhaupt mit der Verfassung vereinbar? Sie soll schließlich nicht für alle zuckerhaltigen Lebensmittel gelten, sondern nur für bestimmte Produkte. Darüber sprechen wir mit Professor Henning Tappe von der Universität zu Köln.

Anschließend geht es um die Vergesellschaftungspläne der Linken in Berlin. Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat in der vergangenen Woche in unserem Podcast erläutert, warum er die Pläne wirtschaftspolitisch für falsch hält. In dieser Woche nehmen wir die verfassungs- und gesetzesrechtlichen Grundlagen noch einmal genauer unter die Lupe. Denn das Thema spielt bei den Gesprächen über eine mögliche Regierungsbildung in Berlin weiter eine wichtige Rolle.

Von Berlin geht es dann nach Karlsruhe, zum Bundesgerichtshof. Die Richter haben eine Preiserhöhungsklausel von Amazon Prime für unwirksam erklärt. Wir erklären, wer sich nun über niedrigere Beiträge freuen darf.

Für das „Gerechte Urteil“ kehren wir schließlich nach Berlin zurück: Das Verwaltungsgericht hat die Haltung eines Hängebauchschweins im vierten Stock einer Altbauwohnung für unzulässig erklärt.

Themen der Sendung

05:46: Interview mit Prof. Henning Tappe zur Zuckersteuer

23:54: Studiogespräch: Linke Vergesellschaftungspläne in Berlin

39:23: Studiogespräch: Preiserhöhungsklausel bei Amazon Prime unwirksam

48:07: Gerechtes Urteil: VG Berlin zu Hängebauchschwein in Altbauwohnung

Hosts: Finn Hohenschwert, Reinhard Müller

Mitarbeit: David Brucklacher, Kevin Gremmel

Mehr zum Thema

Wie linke Enteignungen gestoppt werden könnten

Der Kampf um die Berliner Wohnungen

Bundesgerichtshof kippt Amazons Preiserhöhungen


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#409: Wie linke Enteignungen gestoppt werden könnten

30.09.2026
F.A.Z. Einspruch Ex-Justizminister Marco Buschmann über die Vergesellschaftungspläne in Berlin. Und: Was ist dran an den Vorwürfen der Linken gegen Alexander Dobrindt und Katharina Reiche? Wie weit darf der Staat in den Wohnungsmarkt eingreifen? Und wer kann Pläne zur Vergesellschaftung großer Wohnungsgesellschaften stoppen? Darüber sprechen wir in Folge 409 des F.A.Z.-Einspruch-Podcasts mit Marco Buschmann (FDP). Der frühere Bundesjustizminister meint, dass der Bund den linken Enteignungsplänen einen Riegel vorschieben darf. Rechtlich ist das aber nicht unumstritten. Außerdem zieht er im Gespräch Bilanz der schwarz-roten Bundesregierung. Sein Urteil: Sie sei „linker“ als die Ampel-Regierung. Auch im anschließenden Studiogespräch geht es um die Linke. Die hat rechtliche Schritte gegen Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Wirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) eingeleitet. Im Fall Dobrindt geht es um zwei Äußerungen in der Talkshow von Maybrit Illner, die strafrechtliche Folgen haben könnten. Bei Reiche steht ein Instagram-Beitrag im Mittelpunkt, der gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen könnte. Wir analysieren, was rechtlich an den Vorwürfen dran ist. Das „Gerechte Urteil“ kommt aus Sachsen. Das dortige Oberverwaltungsgericht hat über die Nichtzulassung einer Lehramtsanwärterin zum Referendariat entschieden. Der Fall ist examensrelevant und politisch aufgeladen: Die Bewerberin ist die Tochter des Publizisten und Aktivisten der neurechten Bewegung Götz Kubitschek. Themen der Sendung 02:17: Interview mit Marco Buschmann (FDP) über Vergesellschaftungen 27:00: Studiogespräch über linke Vorwürfe gegen Dobrindt und Reiche 38:29: Gerechtes Urteil: OVG Sachsen über Kubitscheks Tochter Hosts: Finn Hohenschwert, Reinhard Müller Mitarbeit: David Brucklacher, Kevin Gremmel Mehr zum Thema Das Ende der Vergesellschaftungsträume Erfolgreich enteignen und hetzen? Verstaatlichen, verschulden, versteuern: Was die Berliner Linke plant Kontakt und weitere Angebote Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Folge? Schreiben Sie uns gerne per E-Mail: redaktioneinspruch@faz.de Laden Sie die F.A.Z.-App herunter und bleiben Sie auch unterwegs informiert. Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat. Hier geht’s zum Angebot. Werbepartner Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie hier.
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Ex-Justizminister Marco Buschmann über die Vergesellschaftungspläne in Berlin. Und: Was ist dran an den Vorwürfen der Linken gegen Alexander Dobrindt und Katharina Reiche?

Wie weit darf der Staat in den Wohnungsmarkt eingreifen? Und wer kann Pläne zur Vergesellschaftung großer Wohnungsgesellschaften stoppen? Darüber sprechen wir in Folge 409 des F.A.Z.-Einspruch-Podcasts mit Marco Buschmann (FDP). Der frühere Bundesjustizminister meint, dass der Bund den linken Enteignungsplänen einen Riegel vorschieben darf. Rechtlich ist das aber nicht unumstritten. Außerdem zieht er im Gespräch Bilanz der schwarz-roten Bundesregierung. Sein Urteil: Sie sei „linker“ als die Ampel-Regierung.

Auch im anschließenden Studiogespräch geht es um die Linke. Die hat rechtliche Schritte gegen Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Wirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) eingeleitet. Im Fall Dobrindt geht es um zwei Äußerungen in der Talkshow von Maybrit Illner, die strafrechtliche Folgen haben könnten. Bei Reiche steht ein Instagram-Beitrag im Mittelpunkt, der gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen könnte. Wir analysieren, was rechtlich an den Vorwürfen dran ist.

Das „Gerechte Urteil“ kommt aus Sachsen. Das dortige Oberverwaltungsgericht hat über die Nichtzulassung einer Lehramtsanwärterin zum Referendariat entschieden. Der Fall ist examensrelevant und politisch aufgeladen: Die Bewerberin ist die Tochter des Publizisten und Aktivisten der neurechten Bewegung Götz Kubitschek.

Themen der Sendung

02:17: Interview mit Marco Buschmann (FDP) über Vergesellschaftungen

27:00: Studiogespräch über linke Vorwürfe gegen Dobrindt und Reiche

38:29: Gerechtes Urteil: OVG Sachsen über Kubitscheks Tochter

Hosts: Finn Hohenschwert, Reinhard Müller

Mitarbeit: David Brucklacher, Kevin Gremmel


Mehr zum Thema

Das Ende der Vergesellschaftungsträume

Erfolgreich enteignen und hetzen?

Verstaatlichen, verschulden, versteuern: Was die Berliner Linke plant


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#408: Mautdebakel und Maskendeals vor Gericht

23.09.2026
F.A.Z. Einspruch Zwei politische Skandale werden derzeit vor Gericht aufgearbeitet. Außerdem spricht der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio über eine mögliche Kandidatur für das Amt des Bundespräsidenten. In Folge 408 analysieren wir mit dem Bonner Staatsrechtler und ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgerichts Udo Di Fabio die Ergebnisse der jüngsten Landtagswahlen. Welche politischen, vor allem aber verfassungsrechtlichen Folgen haben die Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern? Di Fabio wird in CDU-Kreisen außerdem als möglicher Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten gehandelt. Wir haben ihn gefragt, ob er sich dieses Amt vorstellen könnte. Anschließend sprechen wir über zwei politische Affären, die derzeit vor Gericht aufgearbeitet werden: Andreas Scheuer (CSU) muss sich vor dem Landgericht Berlin im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut verantworten. Ihm wird vorgeworfen, vor dem Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt zu haben. Derweil verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Maskengeschäfte von Jens Spahn (CDU): Durfte der Bund von den bereits geschlossenen Verträgen zurücktreten? Mit dem Leiter der Inspektion für schwere und Organisierte Kriminalität im Polizeipräsidium Frankfurt, Christian Pfister, sprechen wir über die jüngste Serie von Brandanschlägen in Frankfurt und das Phänomen „Violence as a Service“. Das Gerechte Urteil kommt vom Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter haben sich mit der Frage beschäftigt, ob die Polizei alle Zimmer einer WG durchsuchen darf, wenn nur gegen einen Mitbewohner ermittelt wird. Themen der Sendung 03:23: Udo Di Fabio zu den Landtagswahlen und der Bundespräsidentenwahl 24:51: Studiogespräch zu den Prozessen zur Maut- und Maskenaffäre 36:55: Christian Pfister zur Frankfurter Brandanschlagsserie 50:26: Gerechtes Urteil: BVerfG zu Durchsuchungen in WG's Hosts: Finn Hohenschwert, Katharina Iskandar Mitarbeit: David Brucklacher, Kevin Gremmel Mehr zum Thema „Ich habe nicht die Unwahrheit gesagt“ Muss der Bund doch keine Milliarden nachzahlen? Anschläge in Frankfurt mit Bezügen zur Organisierten Kriminalität Kontakt und weitere Angebote Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Folge? Schreiben Sie uns gerne per E-Mail: redaktioneinspruch@faz.de Laden Sie die F.A.Z.-App herunter und bleiben Sie auch unterwegs informiert. Hören Sie mit FAZ+ unsere exklusiven Podcast-Folgen auf FAZ.NET, in der FAZ-App sowie über Apple Podcasts und Spotify – inklusive Zugriff auf alle Artikel der F.A.Z. Testen Sie FAZ+ jetzt 3 Monate lang für nur 4 € im Monat. Hier geht’s zum Angebot. Werbepartner Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie hier.
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Zwei politische Skandale werden derzeit vor Gericht aufgearbeitet. Außerdem spricht der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio über eine mögliche Kandidatur für das Amt des Bundespräsidenten.

In Folge 408 analysieren wir mit dem Bonner Staatsrechtler und ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgerichts Udo Di Fabio die Ergebnisse der jüngsten Landtagswahlen. Welche politischen, vor allem aber verfassungsrechtlichen Folgen haben die Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern? Di Fabio wird in CDU-Kreisen außerdem als möglicher Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten gehandelt. Wir haben ihn gefragt, ob er sich dieses Amt vorstellen könnte.

Anschließend sprechen wir über zwei politische Affären, die derzeit vor Gericht aufgearbeitet werden: Andreas Scheuer (CSU) muss sich vor dem Landgericht Berlin im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut verantworten. Ihm wird vorgeworfen, vor dem Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt zu haben. Derweil verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Maskengeschäfte von Jens Spahn (CDU): Durfte der Bund von den bereits geschlossenen Verträgen zurücktreten?

Mit dem Leiter der Inspektion für schwere und Organisierte Kriminalität im Polizeipräsidium Frankfurt, Christian Pfister, sprechen wir über die jüngste Serie von Brandanschlägen in Frankfurt und das Phänomen „Violence as a Service“.

Das Gerechte Urteil kommt vom Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter haben sich mit der Frage beschäftigt, ob die Polizei alle Zimmer einer WG durchsuchen darf, wenn nur gegen einen Mitbewohner ermittelt wird.

Themen der Sendung

03:23: Udo Di Fabio zu den Landtagswahlen und der Bundespräsidentenwahl

24:51: Studiogespräch zu den Prozessen zur Maut- und Maskenaffäre

36:55: Christian Pfister zur Frankfurter Brandanschlagsserie

50:26: Gerechtes Urteil: BVerfG zu Durchsuchungen in WG's

Hosts: Finn Hohenschwert, Katharina Iskandar

Mitarbeit: David Brucklacher, Kevin Gremmel


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„Ich habe nicht die Unwahrheit gesagt“

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Anschläge in Frankfurt mit Bezügen zur Organisierten Kriminalität


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