
Von Menschen und Mieten
Deutsche Wohnen & Co. enteignen
Beschreibung
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Veröffentlichungshistorie
Episodenübersicht

Vergesellschaftung ja - aber wie?
Hintergrund und Ziel der Initiative
Eine Kennzeichnung der größten Berliner Wohnungsunternehmen erfolgt durch das Vorhaben der Vergesellschaftung. Dabei geht es um die Überführung privat genutzter Wohnimmobilien in Gemeineigentum, um eine wohnungspolitische Veränderung hin zu bezahlbarem, demokratisch gestaltbarem Wohnraum. Der Unterschied zur Enteignung wird erläutert und der Grundsatz betont, Eigentumsverhältnisse so zu formen, dass Bedürfnisse der Allgemeinheit Vorrang vor Rendite verlieren.
Entstehung des Gesetzesprozesses und Zusammenarbeit
Eine Arbeitsgemeinschaft entstehender Gesetzesentwürfe (TAK) wurde gegründet, um ein Vergesellschaftungsgesetz zu erarbeiten. Eine Kanzlei mit öffentlichem Rechtsfokus unterstützt, regelmäßige Treffen und juristische Abstimmungen prägen den Arbeitsprozess. Die Teammitglieder bringen juristisches Fachwissen, Kommunikations- und Organisationskompetenzen ein, während andere Mitglieder die Kampagnenarbeit koordinieren.
Grundlegende Inhalte und Struktur des Entwurfs
Der Entwurf definiert zentrale Begriffe wie Wohnung, Wohnimmobilie und Unternehmensverbund, um alle relevanten Strukturen abzubilden. Erklärt wird, wie Unternehmen als zusammenhängende Einheiten bewertet werden und wann eine Vergesellschaftung greift. Ein Fokus liegt auf der Abgrenzung zu Genossenschaften und landeseigenen Unternehmen sowie auf der Art der Überführung in Gemeineigentum.
Umsetzung, Zeitrahmen und Gestaltungsprinzipien
Eine strikte Festlegung erfolgt mit dem Bestandsstichtag, um Ankündigungseffekte zu verhindern; zwischen Stichtag und Inkrafttreten bleiben Transaktionen reguliert. Der Entwurf sieht vor, dass nur bestimmte Wohnungen in den Selbstbehalt fallen, während andere Merkmale wie Baualter, Größe der Wohnanlage und Flurstückskennzeichen die Zuordnung beeinflussen. Verfügungsverbot nach Vergesellschaftung wird vorgesehen, um nachhaltige Struktur zu sichern.

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