
Otto Schmidt live – der Podcast
Verlag Dr. Otto Schmidt
Beschreibung
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Veröffentlichungshistorie
Episodenübersicht

Erfordert die Auftragsverarbeitung eine Rechtsgrundlage des Art. 6 DSGVO?
Einführung in die Thematik der Auftragsverarbeitung
Im Podcast wird die Frage erörtert, ob für die Offenlegung personenbezogener Daten an einen Auftragsverarbeiter eine Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderlich ist. Der Kontext ist ein Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs, das dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt wurde.
Wesentliche Aspekte der Auftragsverarbeitung
Die Diskussion umfasst die Grundkonstellation, in der ein Verantwortlicher Daten an einen Auftragsverarbeiter übermittelt. Es wird betont, dass zur rechtmäßigen Auftragsverarbeitung ein Vertrag gemäß Artikel 28 der DSGVO notwendig ist. Der Unterschied zwischen Auftragsverarbeitung und gemeinsamer Verantwortung wird ebenfalls thematisiert.
Fallbeispiel und rechtliche Fragestellungen
Ein konkreter Fall wird angeführt, bei dem ein Kläger aufgrund eines Phishing-Angriffs seine Kryptowährungen verlor. Der Kläger argumentiert, dass er der Datenübermittlung an ein US-Unternehmen nicht wirksam zugestimmt habe. Hierbei wird die Frage aufgeworfen, ob die Einwilligung zur Datenübermittlung notwendig war und welche rechtlichen Konsequenzen sich ergeben.
Argumente für und gegen die Rechtsgrundlage
Der Podcast beleuchtet verschiedene Argumente zur Notwendigkeit einer gesonderten Rechtsgrundlage für die Auftragsverarbeitung. Während einige Stimmen ein solches Erfordernis befürworten, wird auch die Ansicht vertreten, dass die bestehende Vereinbarung ausreicht. Systematische Überlegungen zur DSGVO und historische Kontexte werden in die Argumentation einbezogen.
Praktische Implikationen und Ausblick
Abschließend wird diskutiert, wie die Entscheidung des EuGH Auswirkungen auf die Praxis haben könnte. Es wird kontrovers erörtert, ob proaktive Informationen an die Beteiligten weitergegeben werden sollten, um negative Folgen zu vermeiden. Der Podcast regt dazu an, über die Zukunft der Datenschutzrechtsprechung nachzudenken.

„Datenschutzpanne“: Wie kommuniziert der Verantwortliche in der Krise?
Einführung in das Thema Krisenkommunikation
Im Podcast diskutieren Dr. Jens Eckert und Janka Kreisel die Herausforderungen und Strategien der Krisenkommunikation im Kontext von Datenschutzverletzungen und Sicherheitsvorfällen. Die Experten betonen, dass diese Themen nicht nur juristisch, sondern auch kommunikativ relevant sind.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Der rechtliche Rahmen, insbesondere Artikel 33 und 34 der Datenschutz-Grundverordnung sowie das BSI-Gesetz, wird skizziert. Es wird dargelegt, wann Unternehmen verpflichtet sind, Datenverletzungen zu melden und wie wichtig eine proaktive Kommunikation ist.
Die Bedeutung der Kommunikation
Die Experten heben hervor, dass Kommunikation mit internen und externen Stakeholdern entscheidend ist. Die klare Unterscheidung zwischen interner und externer Kommunikation wird als essenziell betrachtet, um Missverständnisse zu vermeiden und Vertrauen zu fördern.
Strategien für Krisenkommunikation
Es wird diskutiert, wie Unternehmen sich auf Krisensituationen vorbereiten können, inklusive der Erstellung von Kommunikationsstrategien und Vorlagen. Die Notwendigkeit, im Vorfeld Antworten auf mögliche Fragen zu formulieren, um während einer Krise schnell reagieren zu können, wird hervorgehoben.
Der Umgang mit Medien
Die Rolle der Medien und die Herausforderung, die öffentliche Wahrnehmung zu steuern, werden analysiert. Die Experten empfehlen, die Kommunikation so zu gestalten, dass sie die wichtigsten Aspekte der Situation klar und verantwortungsvoll darstellt.
Praktische Tipps für Unternehmen
Abschließend geben die Gesprächspartner praktische Tipps, wie Unternehmen sich besser auf Krisensituationen vorbereiten können. Dazu gehört die Bildung von internen Allianzen und die Erstellung von Kommunikationsvorlagen, um auch in Stresssituationen handlungsfähig zu bleiben.

Die Anrede („Herr“ oder „Frau“) und der Grundsatz der Datenminimierung
Einleitung
In dieser Episode wird ein relevantes Thema der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) behandelt, insbesondere die Pflicht zur Angabe einer geschlechtsspezifischen Anrede in Online-Formularen. Dies wird durch einen aktuellen Bescheid der österreichischen Datenschutzbehörde illustriert.
Der Fall und seine Relevanz
Der Fall bezieht sich auf eine Bestellung in einem Online-Shop, bei der die Angabe der Anrede 'Herr' oder 'Frau' verpflichtend war. Die betroffene Person wollte später keine geschlechtsspezifische Ansprache mehr. Die Entscheidung der Behörde zeigt, dass solche Pflichtangaben oft nicht erforderlich sind und die Erhebung unnötiger Daten vermieden werden sollte.
Technische und rechtliche Aspekte
Die Aufsichtsbehörde stellt klar, dass technische Unmöglichkeiten nicht als Rechtfertigung für die Erhebung unnötiger Daten dienen können. Der rechtliche Rahmen erfordert, dass die Grundsätze der Datenminimierung und der Datenschutz durch Technikgestaltung eingehalten werden, unabhängig von technischen Einschränkungen.
Interessenabwägung und gesellschaftliche Konventionen
Die Entscheidung thematisiert die Anforderungen an die Interessenabwägung. Während die Aufsichtsbehörde den rechtlichen Rahmen festlegt, sollte auch die gesellschaftliche Praxis berücksichtigt werden. Eine differenzierte Betrachtung der Erforderlichkeit von Daten ist wichtig, um den Schutz der betroffenen Personen zu wahren, ohne die Höflichkeit und Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr zu vernachlässigen.
Fazit und Ausblick
Die Episode schließt mit einem Plädoyer für eine differenzierte Behandlung der Thematik, die sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Aspekte in Einklang bringt. Der Schutz der personenbezogenen Daten sollte nicht auf Kosten der zwischenmenschlichen Kommunikation gehen.