Geschichten aus dem Arbeitsrecht
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Geschichten aus dem Arbeitsrecht

Henning Abraham, Nadja Innermann

Beschreibung

Spannend, lustig, interessant, wissenswert – so kann Arbeitsrecht sein und genau so sind die Geschichten, die wir hier erzählen. Wir, das sind Henning Abraham und Nadja Innermann aus Hamburg und München. In unserem Podcast berichten wir von kuriosen Geschichten aus dem Arbeitsrecht und liefern wissenswerte Hintergrundinformationen. Also egal, ob ihr euch unterhalten lassen oder kleine interessante Takeaways für euren (Arbeits-)Alltag mitnehmen wollt: Hört doch einfach mal rein.

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Veröffentlichungshistorie

Episodenübersicht

Episode 31: Türkisch für Fortgeschrittene - Lektion 1: Die Mutter der Schicht

19.06.2026

Einleitung und persönliche Anekdote

Die Moderatoren teilen persönliche Erfahrungen, insbesondere über den neuen Fan des Podcasts – die Tochter eines der Moderatoren, die regelmäßig zuhört und ihre eigenen Kraftausdrücke erwähnt. Dies führt zu Überlegungen über den Inhalt und die Sprache des Podcasts im Hinblick auf jüngere Zuhörer.

Der Fall des Sortation Associate

Der Podcast behandelt einen aktuellen Fall eines Sortation Associates, der wegen des Verlassens seines Arbeitsplatzes und angeblicher Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten abgemahnt wurde. Der Kläger, ein türkischstämmiger Mitarbeiter, argumentiert, dass seine Äußerungen kulturell bedingt waren und nicht beleidigend gemeint waren.

Abmahnungen und Versetzung

Der Kläger erhielt zwei Abmahnungen aufgrund seines Verhaltens. Im weiteren Verlauf wurde er von der Nachtschicht in die Spätschicht versetzt und äußert Bedenken über die Auswirkungen auf sein persönliches Leben, insbesondere auf seine politische Tätigkeit und die Pflege seiner Frau.

Kündigung und gerichtliche Auseinandersetzung

Nach weiteren Vorfällen, bei denen der Kläger erneut beleidigende Äußerungen machte, kündigte der Arbeitgeber. Der Kläger klagte daraufhin gegen die Kündigung, die das Gericht für unwirksam erklärte, da die Beleidigungen nicht schwerwiegend genug waren, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Es wurde betont, dass der Kläger trotz seines Verhaltens eine Chance verdient hatte.

Urteilsgründe und Fazit

Das Gericht wog die Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers ab und entschied, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt war. Die Moderatoren ziehen daraus Lehren über die Komplexität von Arbeitsrechtsfällen und die Bedeutung von kulturellen Unterschieden in der Kommunikation.

Einleitung und persönliche Anekdote

Die Moderatoren teilen persönliche Erfahrungen, insbesondere über den neuen Fan des Podcasts – die Tochter eines der Moderatoren, die regelmäßig zuhört und ihre eigenen Kraftausdrücke erwähnt. Dies führt zu Überlegungen über den Inhalt und die Sprache des Podcasts im Hinblick auf jüngere Zuhörer.

Der Fall des Sortation Associate

Der Podcast behandelt einen aktuellen Fall eines Sortation Associates, der wegen des Verlassens seines Arbeitsplatzes und angeblicher Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten abgemahnt wurde. Der Kläger, ein türkischstämmiger Mitarbeiter, argumentiert, dass seine Äußerungen kulturell bedingt waren und nicht beleidigend gemeint waren.

Abmahnungen und Versetzung

Der Kläger erhielt zwei Abmahnungen aufgrund seines Verhaltens. Im weiteren Verlauf wurde er von der Nachtschicht in die Spätschicht versetzt und äußert Bedenken über die Auswirkungen auf sein persönliches Leben, insbesondere auf seine politische Tätigkeit und die Pflege seiner Frau.

Kündigung und gerichtliche Auseinandersetzung

Nach weiteren Vorfällen, bei denen der Kläger erneut beleidigende Äußerungen machte, kündigte der Arbeitgeber. Der Kläger klagte daraufhin gegen die Kündigung, die das Gericht für unwirksam erklärte, da die Beleidigungen nicht schwerwiegend genug waren, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Es wurde betont, dass der Kläger trotz seines Verhaltens eine Chance verdient hatte.

Urteilsgründe und Fazit

Das Gericht wog die Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers ab und entschied, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt war. Die Moderatoren ziehen daraus Lehren über die Komplexität von Arbeitsrechtsfällen und die Bedeutung von kulturellen Unterschieden in der Kommunikation.

Episode 30: Sherlock Holmes und die explodierende Toilettenkabine

20.05.2026

Fallhintergrund und Ereignisse

In einem Supermarkt ereignet sich eine heftige Explosion in einer Mitarbeitertoilette, nachdem Raumspray durch Papierkügelchen manipuliert wurde. Der Kläger wird schwer verletzt, es entsteht erheblicher Sachschaden. Strafverfahren wurden geführt. Zeugenberichte drehen sich darum, wer die Dosen manipulierte und wie der Vorfall abgelaufen ist. Die Geschichte erinnert an detektivische Analyse, während beide Seiten ihre Sicht auf den Unfall schildern.

Beweise, Zeugenaussagen und Rechtsbewertung

Das Gericht prüft, wer den Sprühvorgang veranlasst hat. Zeuge G bestätigt eine Anweisung durch den Beklagten; Zeuge H räumt Ungenauigkeiten ein. Der Kläger bestreitet den Vorfall nicht, der Beklagte bestreitet zunächst mit Nichtwissen. Am Ende hält das Gericht den Beklagten für den Verantwortlichen und bewertet Beweise, Indizien und Glaubwürdigkeit der Aussagen sorgfältig gegeneinander ab.

Fahrlässigkeit, Mitverschulden und Schmerzensgeld

Es wird eine fahrlässige Manipulation der Sprühdosen bejaht, da ein riskanter Eingriff in Rauch- bzw. Sprühmechanismen nicht vom Hersteller vorgesehen ist. Ein hypothetisches Mitverschulden des Klägers wird diskutiert, jedoch weitgehend ausgeschlossen. Das Gericht verknüpft den Vorfall mit einer Zahlung von Schmerzensgeld in einer konkreten Höhe, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation des Beklagten.

Innerbetrieblicher Kontext, Versicherungsaspekte und Schlussgedanken

Der Fall thematisiert, ob Arbeitnehmer untereinander versichert haften, wobei Vorsatz oder Wegeunfall ausschließen können. Die Entscheidung betont betriebliche Kontextbezüge statt reiner Tat, und ergänzt den Rechtsrahmen durch Hinweise zur Praxis innerbetrieblicher Schadensregelungen. Abschließend liefert der Bericht eine Eindrücke-Sammlung zu Lehren, Trivia über SGB XIII und Reflexionen zu zukünftigen Podcast-Formaten.

Fallhintergrund und Ereignisse

In einem Supermarkt ereignet sich eine heftige Explosion in einer Mitarbeitertoilette, nachdem Raumspray durch Papierkügelchen manipuliert wurde. Der Kläger wird schwer verletzt, es entsteht erheblicher Sachschaden. Strafverfahren wurden geführt. Zeugenberichte drehen sich darum, wer die Dosen manipulierte und wie der Vorfall abgelaufen ist. Die Geschichte erinnert an detektivische Analyse, während beide Seiten ihre Sicht auf den Unfall schildern.

Beweise, Zeugenaussagen und Rechtsbewertung

Das Gericht prüft, wer den Sprühvorgang veranlasst hat. Zeuge G bestätigt eine Anweisung durch den Beklagten; Zeuge H räumt Ungenauigkeiten ein. Der Kläger bestreitet den Vorfall nicht, der Beklagte bestreitet zunächst mit Nichtwissen. Am Ende hält das Gericht den Beklagten für den Verantwortlichen und bewertet Beweise, Indizien und Glaubwürdigkeit der Aussagen sorgfältig gegeneinander ab.

Fahrlässigkeit, Mitverschulden und Schmerzensgeld

Es wird eine fahrlässige Manipulation der Sprühdosen bejaht, da ein riskanter Eingriff in Rauch- bzw. Sprühmechanismen nicht vom Hersteller vorgesehen ist. Ein hypothetisches Mitverschulden des Klägers wird diskutiert, jedoch weitgehend ausgeschlossen. Das Gericht verknüpft den Vorfall mit einer Zahlung von Schmerzensgeld in einer konkreten Höhe, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation des Beklagten.

Innerbetrieblicher Kontext, Versicherungsaspekte und Schlussgedanken

Der Fall thematisiert, ob Arbeitnehmer untereinander versichert haften, wobei Vorsatz oder Wegeunfall ausschließen können. Die Entscheidung betont betriebliche Kontextbezüge statt reiner Tat, und ergänzt den Rechtsrahmen durch Hinweise zur Praxis innerbetrieblicher Schadensregelungen. Abschließend liefert der Bericht eine Eindrücke-Sammlung zu Lehren, Trivia über SGB XIII und Reflexionen zu zukünftigen Podcast-Formaten.

Episode 29: Ein Ort, an dem keine Fahrkarten kontrolliert werden

30.01.2026

Einführung in den Fall

In dieser Episode diskutieren Nantja Intermann und Henning über einen interessanten Fall aus dem Arbeitsrecht, der in Köln spielt. Es geht um einen Fahrausweisprüfer, der während seiner Arbeitszeit in verschiedenen Orten wie Fitnessstudios und Cafés gesehen wurde, was zu einem Verdacht auf Arbeitszeitbetrug führte.

Details zum Kläger und seinem Arbeitsverhältnis

Der Kläger, ein 52-jähriger Fahrausweisprüfer, war seit 14 Jahren im öffentlichen Nahverkehr tätig. Er war auch Ersatzmitglied im Betriebsrat. Der Fall nahm Fahrt auf, als Sicherheitsmitarbeiter berichteten, dass es Unregelmäßigkeiten in seiner Arbeitszeiterfassung gab.

Überwachung durch Detektive

Der Arbeitgeber beauftragte Detektive, um den Kläger zu überwachen. Diese fanden heraus, dass der Kläger an mehreren Tagen während der Arbeitszeit längere Pausen einlegte, ohne dies ordnungsgemäß zu stempeln. In einer zweiten Überwachungsphase wurden insgesamt 28 Stunden an Fehlzeiten festgestellt.

Kündigung und Rechtsstreit

Auf Grundlage der Beweise kündigte der Arbeitgeber fristlos. Der Kläger erhob Kündigungsschutzklage, die jedoch abgewiesen wurde. Das Arbeitsgericht Köln stellte fest, dass der Kläger Arbeitszeitbetrug begangen hatte und die Kündigung daher gerechtfertigt war.

Berufungsverfahren und Kosten

Im Berufungsverfahren wurde die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt. Zudem forderte der Arbeitgeber die Detektivkosten von über 21.000 Euro vom Kläger zurück, was das LAG ebenfalls als gerechtfertigt ansah.

Fazit und Humor im Arbeitsrecht

Die Episode zeigt die skurrilen und lehrreichen Aspekte des Arbeitsrechts auf, sowie den Humor, der auch in ernsten Fällen zum Tragen kommt.

Einführung in den Fall

In dieser Episode diskutieren Nantja Intermann und Henning über einen interessanten Fall aus dem Arbeitsrecht, der in Köln spielt. Es geht um einen Fahrausweisprüfer, der während seiner Arbeitszeit in verschiedenen Orten wie Fitnessstudios und Cafés gesehen wurde, was zu einem Verdacht auf Arbeitszeitbetrug führte.

Details zum Kläger und seinem Arbeitsverhältnis

Der Kläger, ein 52-jähriger Fahrausweisprüfer, war seit 14 Jahren im öffentlichen Nahverkehr tätig. Er war auch Ersatzmitglied im Betriebsrat. Der Fall nahm Fahrt auf, als Sicherheitsmitarbeiter berichteten, dass es Unregelmäßigkeiten in seiner Arbeitszeiterfassung gab.

Überwachung durch Detektive

Der Arbeitgeber beauftragte Detektive, um den Kläger zu überwachen. Diese fanden heraus, dass der Kläger an mehreren Tagen während der Arbeitszeit längere Pausen einlegte, ohne dies ordnungsgemäß zu stempeln. In einer zweiten Überwachungsphase wurden insgesamt 28 Stunden an Fehlzeiten festgestellt.

Kündigung und Rechtsstreit

Auf Grundlage der Beweise kündigte der Arbeitgeber fristlos. Der Kläger erhob Kündigungsschutzklage, die jedoch abgewiesen wurde. Das Arbeitsgericht Köln stellte fest, dass der Kläger Arbeitszeitbetrug begangen hatte und die Kündigung daher gerechtfertigt war.

Berufungsverfahren und Kosten

Im Berufungsverfahren wurde die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt. Zudem forderte der Arbeitgeber die Detektivkosten von über 21.000 Euro vom Kläger zurück, was das LAG ebenfalls als gerechtfertigt ansah.

Fazit und Humor im Arbeitsrecht

Die Episode zeigt die skurrilen und lehrreichen Aspekte des Arbeitsrechts auf, sowie den Humor, der auch in ernsten Fällen zum Tragen kommt.