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Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann

Beschreibung

TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlich worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zu Grundsatzfrage – emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß beim Hören!

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Veröffentlichungshistorie

Episodenübersicht

#26.6 März, April & Mai Briefing – 30 Min vom BFH

26.06.2026

Einleitung und Überblick über die BGH-Urteile

In dieser Episode werden die wichtigsten Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) aus den Monaten März, April und Mai besprochen. Die Diskussion konzentriert sich auf verschiedene rechtliche Fragestellungen und deren praktische Auswirkungen, die für Steuerberater und Unternehmen von Bedeutung sind.

Gewinnabführungsvertrag und dessen Durchführung

Das erste Urteil behandelt die Durchführung von Gewinnabführungsverträgen. Der BFH stellt klar, dass bloße Bilanzierung und Buchung nicht ausreichen; es muss eine tatsächliche Abführung des Gewinns erfolgen, die innerhalb von zwölf Monaten nach Fälligkeit des Anspruchs erfolgen muss. Dies bringt Klarheit, jedoch gibt es Bedenken über die strengen Anforderungen des Gesetzgebers.

Betriebsvermögenseigenschaft verlustgeneigter Assets

Ein weiteres Urteil befasst sich mit der Frage, ob verlustgeneigte Assets, wie ein Aktiendepot, als Betriebsvermögen betrachtet werden können. Der BFH entscheidet, dass diese Assets keinen Mehrwert bieten und somit nicht als Betriebsvermögen gelten können, was zu Diskussionen über die Definition von Betriebsvermögen führt.

Gewinnfeststellung bei atypisch stillen Gesellschaften

Im Fall der atypisch stillen Gesellschaft wird die Notwendigkeit betont, separate Feststellungen für die Gesellschaft und die atypisch stille Beteiligung vorzunehmen. Der BFH hebt hervor, dass die Praxis oft nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht und dies zu Problemen führen kann.

Grunderwerbsteuer und zivilrechtliche Aspekte

Ein Urteil zur Grunderwerbsteuer verdeutlicht die strengen zivilrechtlichen Anforderungen bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die zu einer Steuerpflicht führen können. Der BFH betont, dass wirtschaftliche Überlegungen nicht in die Bewertung einfließen dürfen, was zu kontroversen Diskussionen führt.

Gemeinnützigkeit und Selbstlosigkeit von Stiftungen

Ein weiteres Urteil thematisiert die Frage der Selbstlosigkeit bei gemeinnützigen Stiftungen. Der BFH stellt fest, dass auch familiäre und wirtschaftliche Interessen die Selbstlosigkeit gefährden können, was auf die Schwierigkeiten hinweist, die bei der Definition von Gemeinnützigkeit auftreten können.

Passive Entstrickung und DBA

In zwei Urteilen wird die passive Entstrickung im Zusammenhang mit Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) behandelt. Der BFH zeigt sich skeptisch gegenüber der Annahme einer Entstrickung ohne tatsächlichen Wegzug und betont die Notwendigkeit eines klaren rechtlichen Rahmens.

Fazit und Ausblick

Die Episode schließt mit einer Zusammenfassung der besprochenen Urteile und deren praktischen Implikationen für die Steuerberatung. Es wird angeregt, die rechtlichen Rahmenbedingungen kritisch zu hinterfragen und sich auf künftige Entwicklungen vorzubereiten.

Einleitung und Überblick über die BGH-Urteile

In dieser Episode werden die wichtigsten Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) aus den Monaten März, April und Mai besprochen. Die Diskussion konzentriert sich auf verschiedene rechtliche Fragestellungen und deren praktische Auswirkungen, die für Steuerberater und Unternehmen von Bedeutung sind.

Gewinnabführungsvertrag und dessen Durchführung

Das erste Urteil behandelt die Durchführung von Gewinnabführungsverträgen. Der BFH stellt klar, dass bloße Bilanzierung und Buchung nicht ausreichen; es muss eine tatsächliche Abführung des Gewinns erfolgen, die innerhalb von zwölf Monaten nach Fälligkeit des Anspruchs erfolgen muss. Dies bringt Klarheit, jedoch gibt es Bedenken über die strengen Anforderungen des Gesetzgebers.

Betriebsvermögenseigenschaft verlustgeneigter Assets

Ein weiteres Urteil befasst sich mit der Frage, ob verlustgeneigte Assets, wie ein Aktiendepot, als Betriebsvermögen betrachtet werden können. Der BFH entscheidet, dass diese Assets keinen Mehrwert bieten und somit nicht als Betriebsvermögen gelten können, was zu Diskussionen über die Definition von Betriebsvermögen führt.

Gewinnfeststellung bei atypisch stillen Gesellschaften

Im Fall der atypisch stillen Gesellschaft wird die Notwendigkeit betont, separate Feststellungen für die Gesellschaft und die atypisch stille Beteiligung vorzunehmen. Der BFH hebt hervor, dass die Praxis oft nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht und dies zu Problemen führen kann.

Grunderwerbsteuer und zivilrechtliche Aspekte

Ein Urteil zur Grunderwerbsteuer verdeutlicht die strengen zivilrechtlichen Anforderungen bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die zu einer Steuerpflicht führen können. Der BFH betont, dass wirtschaftliche Überlegungen nicht in die Bewertung einfließen dürfen, was zu kontroversen Diskussionen führt.

Gemeinnützigkeit und Selbstlosigkeit von Stiftungen

Ein weiteres Urteil thematisiert die Frage der Selbstlosigkeit bei gemeinnützigen Stiftungen. Der BFH stellt fest, dass auch familiäre und wirtschaftliche Interessen die Selbstlosigkeit gefährden können, was auf die Schwierigkeiten hinweist, die bei der Definition von Gemeinnützigkeit auftreten können.

Passive Entstrickung und DBA

In zwei Urteilen wird die passive Entstrickung im Zusammenhang mit Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) behandelt. Der BFH zeigt sich skeptisch gegenüber der Annahme einer Entstrickung ohne tatsächlichen Wegzug und betont die Notwendigkeit eines klaren rechtlichen Rahmens.

Fazit und Ausblick

Die Episode schließt mit einer Zusammenfassung der besprochenen Urteile und deren praktischen Implikationen für die Steuerberatung. Es wird angeregt, die rechtlichen Rahmenbedingungen kritisch zu hinterfragen und sich auf künftige Entwicklungen vorzubereiten.

#26.5 EuGH schränkt Grunderwerbsteuer auf Umstrukturierungsvorgänge ein

19.06.2026

Einführung in das Thema

In dieser Episode des Podcasts wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Grunderwerbsteuer in Bezug auf Umstrukturierungen von Kapitalgesellschaften besprochen. Die Experten, Jens, Thomas und Michael, diskutieren die Auswirkungen dieses Urteils und die damit verbundenen Herausforderungen für Steuerpflichtige.

Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen

Die Diskussion dreht sich um die Kapitalansammlungsrichtlinie, die seit 1969 existiert und darauf abzielt, indirekte Steuern bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen zu vermeiden. Ein zentrales Thema ist, ob die Grunderwerbsteuer als indirekte Steuer im Sinne dieser Richtlinie betrachtet wird.

Das EuGH-Urteil im Detail

Das Urteil des EuGH vom 4. September 2024 stellt fest, dass die Erhebung von Steuern auf die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Immobilien halten, unzulässig ist. Dies betrifft insbesondere Fälle von Anteilstauschen oder Umstrukturierungen, bei denen das wirtschaftliche Eigentum an Immobilien nicht wechselt.

Folgen für das deutsche Steuerrecht

Die Experten diskutieren die Relevanz des Urteils für das deutsche Grunderwerbsteuerrecht. Insbesondere wird die Frage erörtert, ob ähnliche Regelungen in Deutschland bestehen und wie das Urteil auf bestehende und zukünftige Fälle angewendet werden kann.

Empfehlungen für Steuerpflichtige

Die Diskussion schließt mit der Empfehlung, dass Steuerpflichtige, die von der Grunderwerbsteuer betroffen sind, Einsprüche gegen entsprechende Bescheide einlegen sollten, um sich rechtzeitig gegen ungerechtfertigte Besteuerungen abzusichern.

Einführung in das Thema

In dieser Episode des Podcasts wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Grunderwerbsteuer in Bezug auf Umstrukturierungen von Kapitalgesellschaften besprochen. Die Experten, Jens, Thomas und Michael, diskutieren die Auswirkungen dieses Urteils und die damit verbundenen Herausforderungen für Steuerpflichtige.

Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen

Die Diskussion dreht sich um die Kapitalansammlungsrichtlinie, die seit 1969 existiert und darauf abzielt, indirekte Steuern bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen zu vermeiden. Ein zentrales Thema ist, ob die Grunderwerbsteuer als indirekte Steuer im Sinne dieser Richtlinie betrachtet wird.

Das EuGH-Urteil im Detail

Das Urteil des EuGH vom 4. September 2024 stellt fest, dass die Erhebung von Steuern auf die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Immobilien halten, unzulässig ist. Dies betrifft insbesondere Fälle von Anteilstauschen oder Umstrukturierungen, bei denen das wirtschaftliche Eigentum an Immobilien nicht wechselt.

Folgen für das deutsche Steuerrecht

Die Experten diskutieren die Relevanz des Urteils für das deutsche Grunderwerbsteuerrecht. Insbesondere wird die Frage erörtert, ob ähnliche Regelungen in Deutschland bestehen und wie das Urteil auf bestehende und zukünftige Fälle angewendet werden kann.

Empfehlungen für Steuerpflichtige

Die Diskussion schließt mit der Empfehlung, dass Steuerpflichtige, die von der Grunderwerbsteuer betroffen sind, Einsprüche gegen entsprechende Bescheide einlegen sollten, um sich rechtzeitig gegen ungerechtfertigte Besteuerungen abzusichern.

#26.4 EU-Omnibus Steuerrecht – Ein Lichtblick!

16.06.2026

Einführung der EU-Omnibus-Richtlinie

Die Diskussion dreht sich um eine neuartige EU-Richtlinie, die sich vom bisherigen Ansatz im Steuerrecht unterscheidet. Die Omnibus-Richtlinie soll Unternehmen unterstützen, indem sie bestehende Hindernisse im Binnenmarkt abbaut. Die Sprecher sind überzeugt, dass die EU erkannt hat, dass frühere Regelungen zur Bekämpfung der Steuerflucht und zur Erhöhung der Steuerlast nicht im besten Interesse der Wirtschaft waren.

Änderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie

Ein zentraler Punkt der Diskussion ist die Abschaffung der Mindestbeteiligungsquote von 10% für die Quellensteuerbefreiung und die Steuerentlastung auf Ebene der Muttergesellschaft. Diese Änderung würde dazu führen, dass grenzüberschreitende Gewinnausschüttungen ohne Beteiligungshöhe steuerfrei wären, was Deutschland zu einem attraktiveren Standort für Holdinggesellschaften machen könnte.

Quellensteuern und Bürokratieabbau

Die Sprecher betonen, dass die Reformen auch darauf abzielen, die Bürokratie im Zusammenhang mit Quellensteuern zu reduzieren, indem administrative Hürden abgebaut und Erstattungsverfahren beschleunigt werden sollen. Es wird ein enges Alignment mit bestehenden Richtlinien betont, um einheitliche Standards zu schaffen.

Änderungen in der Zins- und Lizenzrichtlinie

Ähnlich wie bei der Mutter-Tochter-Richtlinie wird auch die Zins- und Lizenzrichtlinie reformiert. Die Mindestbeteiligungsquote von 25% wird abgeschafft, was die Erhebung von Quellensteuern auf Zinsen und Lizenzgebühren erleichtern würde. Dies könnte ebenfalls zu einer Reduzierung von bürokratischen Hürden führen.

Fusions- und Streitbeilegungsrichtlinie

Es wird auf Anpassungen in der Fusionsrichtlinie hingewiesen, die die grenzüberschreitende Umwandlung von Unternehmen erleichtern. Zudem soll die Streitbeilegungsrichtlinie verbessert werden, um die Verfahren effizienter und transparenter zu gestalten.

Positive Entwicklung im Steuerrecht

Insgesamt wird die Diskussion als positive Entwicklung im europäischen Steuerrecht betrachtet, die darauf abzielt, den Binnenmarkt zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu erhöhen. Die Sprecher sind sich einig, dass diese Reformen notwendig sind, um die Attraktivität Europas als Wirtschaftsstandort zu sichern.

Einführung der EU-Omnibus-Richtlinie

Die Diskussion dreht sich um eine neuartige EU-Richtlinie, die sich vom bisherigen Ansatz im Steuerrecht unterscheidet. Die Omnibus-Richtlinie soll Unternehmen unterstützen, indem sie bestehende Hindernisse im Binnenmarkt abbaut. Die Sprecher sind überzeugt, dass die EU erkannt hat, dass frühere Regelungen zur Bekämpfung der Steuerflucht und zur Erhöhung der Steuerlast nicht im besten Interesse der Wirtschaft waren.

Änderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie

Ein zentraler Punkt der Diskussion ist die Abschaffung der Mindestbeteiligungsquote von 10% für die Quellensteuerbefreiung und die Steuerentlastung auf Ebene der Muttergesellschaft. Diese Änderung würde dazu führen, dass grenzüberschreitende Gewinnausschüttungen ohne Beteiligungshöhe steuerfrei wären, was Deutschland zu einem attraktiveren Standort für Holdinggesellschaften machen könnte.

Quellensteuern und Bürokratieabbau

Die Sprecher betonen, dass die Reformen auch darauf abzielen, die Bürokratie im Zusammenhang mit Quellensteuern zu reduzieren, indem administrative Hürden abgebaut und Erstattungsverfahren beschleunigt werden sollen. Es wird ein enges Alignment mit bestehenden Richtlinien betont, um einheitliche Standards zu schaffen.

Änderungen in der Zins- und Lizenzrichtlinie

Ähnlich wie bei der Mutter-Tochter-Richtlinie wird auch die Zins- und Lizenzrichtlinie reformiert. Die Mindestbeteiligungsquote von 25% wird abgeschafft, was die Erhebung von Quellensteuern auf Zinsen und Lizenzgebühren erleichtern würde. Dies könnte ebenfalls zu einer Reduzierung von bürokratischen Hürden führen.

Fusions- und Streitbeilegungsrichtlinie

Es wird auf Anpassungen in der Fusionsrichtlinie hingewiesen, die die grenzüberschreitende Umwandlung von Unternehmen erleichtern. Zudem soll die Streitbeilegungsrichtlinie verbessert werden, um die Verfahren effizienter und transparenter zu gestalten.

Positive Entwicklung im Steuerrecht

Insgesamt wird die Diskussion als positive Entwicklung im europäischen Steuerrecht betrachtet, die darauf abzielt, den Binnenmarkt zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu erhöhen. Die Sprecher sind sich einig, dass diese Reformen notwendig sind, um die Attraktivität Europas als Wirtschaftsstandort zu sichern.