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Veröffentlichungshistorie
Episodenübersicht

Nr. 176: Zustellungsbeweis durch Einwurf-Einschreiben? (BAG 07.05.26)
Einwurf-Einschreiben und Zustellungsnachweis
In dieser Episode wird das Urteil des Bundesarbeitsgerichts behandelt, welches die Frage aufwirft, inwieweit ein Einwurf eines Schreibens durch ein Einschreiben als Nachweis der Zustellung gilt. Diese Problematik betrifft nicht nur das Arbeitsrecht, sondern auch andere Rechtsgebiete.
Der Fall des Arbeitnehmers
Der Fall bezieht sich auf einen Arbeitnehmer, der in den drei Jahren vor seiner Kündigung 152 Tage krank war. Der Arbeitgeber hatte mehrfach zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) eingeladen, was letztlich zu einer Kündigung führte. Der Arbeitnehmer klagte gegen die Kündigung und argumentierte, dass diese nicht sozial gerechtfertigt sei.
Verhältnismäßigkeit und mildernde Mittel
Das Gericht stellte fest, dass eine Kündigung wegen häufiger Erkrankungen nur zulässig ist, wenn keine milderen Mittel, wie ein BEM, zur Verfügung stehen. Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres nach einer BEM-Ablehnung muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erneut einladen.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen, dass der Arbeitgeber den Zugang der letzten BEM-Einladung nicht nachweisen konnte. Der Anscheinsbeweis für die Zustellung durch ein Einwurf-Einschreiben wurde verneint, da das moderne Verfahren nicht die erforderliche Verlässlichkeit bietet.
Abschließende Hinweise
Das Urteil verdeutlicht, dass ein Einwurf-Einschreiben keinen Anscheinsbeweis mehr für die Zustellung liefert. Der Versender bleibt somit für den Zugang der Erklärung beweisfällig. Zudem werden die Hörer gebeten, den Podcast weiterzuempfehlen und zu bewerten.

Nr. 175: Unbekannte Mitglieder ausreichend? (BGH 8.4.2026)
Einführung in das Urteil des BGH
In dieser Folge wird das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. April 2026 behandelt, das sich mit der Definition und den Anforderungen einer Bande im strafrechtlichen Kontext auseinandersetzt. Der Begriff der Bande ist entscheidend, insbesondere im Hinblick auf häufige Delikte wie den Bandendiebstahl.
Der Fall und die Entscheidung des Landgerichts
Der Fall betrifft eine Gruppe polnischer Staatsangehöriger, die zwischen Januar und Juli 2024 in Deutschland hochwertige Fahrzeuge stahlen. Das Landgericht verurteilte die Angeklagten wegen Diebstahls, erkannte jedoch keine bandenmäßige Begehung, da die Mitglieder nicht alle miteinander bekannt waren und es an einer festen Organisation mangelte.
Das Urteil des BGH
Der BGH widerspricht dieser Entscheidung und stellt klar, dass die Mitglieder einer Bande sich nicht zwingend kennen müssen und nicht alle an jeder Tat beteiligt sein müssen. Eine Bande kann auch aus wechselnden Mitgliedern bestehen, solange mindestens zwei Mitglieder an den Taten mitwirken. Der BGH hebt die Schuldsprüche auf und weist die Sache zur erneuten Prüfung an eine andere Kammer zurück.
Wichtige Erkenntnisse
Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Voraussetzungen für eine Bande im Sinne des Strafgesetzbuchs nicht zu eng ausgelegt werden dürfen. Hinweise auf organisierte Diebstahlstrukturen und wiederholte Tatbegehungen sind entscheidend für die Feststellung einer Bandenmitgliedschaft.
