
Episoden der Mediation (INKOVEMA-Podcast)
Dr. Sascha Weigel
Beschreibung
Dieser Podcast ist ein Lehr- und Lernstream von INKOVEMA zu den praktischen Fragen der Mediation und des Konfliktmanagements.
Hier werden Praxissituationen der Mediation, aber auch von Coachings und Konfliktberatungen erläutert, reflektiert und theoretisch eingeordnet.
Feedback, Fragen und Anregungen bitte an: s.weigel@inkovema.de
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Veröffentlichungshistorie
Episodenübersicht

#41 EdM - Entscheidungsmediation oder Gestaltungsmediation?
24.09.2026
Eine Praxisanleitung.
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Zusammenfassung
In dieser Episode erläutere ich die Unterscheidung zwischen Entscheidungsmediation und Gestaltungsmediation als Arbeitsbegriffe für die Praxis. Entscheidend ist dabei, ob im Verfahren vor allem eine konkrete Frage geklärt und entschieden werden soll oder ob es um die künftige Zusammenarbeit und ihren Verlauf geht.
Bei der Entscheidungsmediation bleibt die Leitfrage klar auf eine Entscheidung begrenzt. Wir führen das an Beispielen aus dem privaten und dem organisatorischen Bereich aus, etwa bei der Frage, ob ein Kontakt wieder aufgenommen wird oder wer ein Amt übernimmt. Dabei ist wichtig, die Mediation nicht durch weitere Themen ausufern zu lassen, sondern diszipliniert auf die Entscheidung hin zu moderieren.
Die Gestaltungsmediation ist anders angelegt, weil hier die Vereinbarungen sich erst in der Umsetzung bewähren müssen. Wir beschreiben das anhand von Konflikten in Arbeitszusammenhängen, etwa zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung oder in Nachbarschafts- und Teamkonstellationen. Hier endet die Mediation nicht mit der Unterschrift, sondern braucht oft eine Test- und Nachsteuerungsphase.
Außerdem sprechen wir über Mischformen. Manche Verfahren beginnen mit einer klaren Entscheidungsfrage und gehen danach in eine begleitete Gestaltungsphase über. Wir nennen auch Beispiele aus Kanzlei-, IT- und Familiensituationen, in denen Entscheidung und spätere Ausgestaltung zusammenhängen, aber getrennt behandelt werden sollten.
Abschließend betonen wir, dass die Mediationsperson den passenden Auftragsrahmen klären und das Verfahren entsprechend begrenzen oder als Begleitprozess anlegen sollte. Nicht jede Mediation endet mit der Vereinbarung, und nicht jede Vereinbarung ist schon der Abschluss der Arbeit.
Kapitel
0:11 Einführung in die Mediation
2:42 Entscheidungs- oder Gestaltungsmediation
4:14 Klärung einer Ja-Nein-Frage
6:21 Entscheidung in Gremien
8:56 Vereinbarung als Prozessbeginn
12:43 Nachsteuerung nach der Mediation
14:59 Mischformen in der Praxis
19:02 Überlappung bei Familienvermögen
20:22 Praxisnutzen für Mediatoren
23:12 Abschlussvereinbarung neu denken
24:20 Verabschiedung und Feedback
Kategorien:

#40 EdM - Frag' nicht nach dem Konflikt!
10.09.2026
Ein mediationsangemessenes Konfliktverständnis für die Praxis
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###Zusammenfassung:
In dieser Folge spreche ich über ein mediationsangemessenes Verständnis von Konflikten. Wir fragen, was ein Konflikt für die praktische Beratungs- und Vermittlungsarbeit eigentlich ist, und warum eine wissenschaftliche Definition dafür oft weniger hilfreich ist als eine subjektive, perspektivenorientierte Sicht.
Anhand von Leonie und Alexander, zwei gleichberechtigten Geschäftsführern eines kleinen Beratungsunternehmens, zeigen wir unterschiedliche Problemdefinitionen. Leonie will verändern, investieren und neue Wege gehen. Alexander will das bestehende Geschäft sichern, Kundenbindungen vertiefen und auf dem Vorhandenen aufbauen. Zunächst erscheint diese Unterschiedlichkeit noch als normale organisatorische Spannung. Der Konflikt wird erst virulent, als ein wichtiger Großkunde abspringt. Leonie sieht darin die Bestätigung ihrer Warnungen und verlangt, dass nun investiert und umgesteuert wird. Alexander deutet denselben Vorfall anders und macht fehlende Kundenpflege und zu wenig Beziehungspflege zum Problem. So entstehen nicht nur verschiedene Probleme, sondern vor allem verschiedene Lösungsansätze.Wir arbeiten heraus, dass Konflikte aus beanspruchenden Lösungsansätzen entstehen. Jede Seite entwickelt schnell eine Antwort auf das eigene Problem und richtet daraus einen Anspruch an die andere Person ab, etwas zu tun oder zu unterlassen. Eskalation entsteht dann, wenn diese Ansprüche aufeinanderprallen und mit Druck, Argumenten oder Rechtfertigungen durchgesetzt werden sollen.
Für die Mediation folgt daraus: Wir müssen nicht klären, wer objektiv recht hat, sondern die jeweiligen Problemdefinitionen und Lösungsansätze besprechbar machen. Ziel ist, eine gemeinsam tragfähige Definition und abgesprochene Lösungen zu entwickeln. So kann aus einem gegenseitigen Anspruch wieder abgestimmtes Handeln werden.
###Kapitel:
0:18 Konflikt neu verstehen
2:03 Zwei Probleme, kein Konflikt
5:13 Der Kunde springt ab
9:03 Wenn Ansprüche kollidieren
14:31 Neue Deutungen, neue Wege
17:13 Was Mediation wirklich braucht

#39 EdM - Abschlussdokumentationen bei einer Organisationsmediation
28.08.2026
Wieviel Abschlussbericht bei einer Mediation ist nötig, aber auch möglich und erforderlich?
Zusammenfassung
In dieser Folge sprechen wir über die Abschlussdokumentation in einer Organisationsmediation und die Frage, wie viel Bericht an den Auftraggeber möglich, nötig und zulässig ist. Im Zentrum steht das Spannungsfeld zwischen Vertraulichkeit im Gesprächskreis und dem Informationsinteresse der Organisation.
Wir erläutern, dass nach § 4 des Mediationsgesetzes Verschwiegenheit für Mediatorinnen und Mediatoren gilt, zugleich aber in Organisationsmediationen oft ein Bedarf an Rückmeldung besteht. Der Auftraggeber ist meist nicht an den Gesprächen beteiligt, muss aber dennoch nachvollziehen können, wie Ressourcen eingesetzt wurden und wie der Prozess verlaufen ist.
Anhand eines Falls aus einem Forschungsinstitut beschreiben wir, wie schwierig eine Dokumentation werden kann. Schon scheinbar harmlose Angaben wie Termine, Gesprächspartner oder Gesprächsverlauf können Rückschlüsse ermöglichen. Deshalb halten wir fest, dass Prozessdaten und Gesprächsinhalte klar zu unterscheiden sind.
Wir berichten außerdem von einem weiteren Fall aus einer Teammediation, in dem ein intimes Verhältnis zwischen zwei Teammitgliedern eine sensible Situation erzeugte. In solchen Fällen kann schon die Nennung von Gesprächskonstellationen problematisch sein, weshalb wir in der Dokumentation bewusst nur sehr allgemein bleiben.
Entscheidend ist für uns, dass Rückmeldekreis, Zweck, Inhalt und Form der Berichte bereits in der Auftragsklärung besprochen werden. Die Beteiligten sollen wissen, wer welche Informationen erhält, und sensible Stellen eines Berichts können vorab geprüft werden. Ein formales Vetorecht entsteht daraus jedoch nicht.
Unser Fazit ist, dass Vertraulichkeit nicht bedeutet, gar nichts mitzuteilen. Vielmehr müssen Informationswege bewusst gestaltet werden, damit sowohl der geschützte Gesprächsraum als auch die Nachvollziehbarkeit für die Organisation gewahrt bleiben.
Kapitel
0:10 Vertraulichkeit in der Mediation
1:14 Berichtspflichten im Auftrag
4:51 Prozessdaten vs. Gesprächsinhalte
6:51 Wer bekommt die Rückmeldung?
8:25 Auftragsklärung vorab
9:08 Fazit zur Dokumentation