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Veröffentlichungshistorie
Episodenübersicht

Die EmpCo-Richtlinie: Strengere Regeln für grüne Versprechen und Nachhaltigkeitssiegel
Einführung zur EMCO-Richtlinie
Die Empowering Consumers-Richtlinie (EMCO) tritt am 27. September 2026 in Kraft und bringt striktere Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel mit sich. David Rohde und Dr. Manuela Meier diskutieren die Hintergründe und Auswirkungen dieser Richtlinie.
Hintergrund der Verschärfung
Eine Studie der EU aus 2020 offenbarte, dass viele Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel unzureichend und irreführend sind. Die EMCO soll sicherstellen, dass Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen für nachhaltige Produkte treffen können.
Betroffene Branchen
Die EMCO betrifft alle Unternehmen, unabhängig von Branche oder Größe, da sie sich hauptsächlich auf die kommerzielle Kommunikation an Verbraucher konzentriert. Besonders herausgefordert sind Unternehmen, die mit grünen Produkten und Nachhaltigkeitssiegeln arbeiten.
Erlaubte Umweltaussagen
Unternehmen dürfen weiterhin mit Umweltaussagen werben, müssen jedoch die strengen Anforderungen der EMCO erfüllen. Allgemeine Aussagen sind nur zulässig, wenn eine anerkannte Umweltleistung nachgewiesen werden kann.
Nachhaltigkeitssiegel
Das Anbringen von Nachhaltigkeitssiegeln, die nicht auf einem anerkannten Zertifizierungssystem basieren, ist verboten. Bestehende Siegel müssen bis zum Inkrafttreten der EMCO überprüft und gegebenenfalls entfernt werden.
Konsequenzen bei Verstößen
Unternehmen, die gegen die EMCO verstoßen, riskieren rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und Bußgelder. Reputationsrisiken durch Greenwashing müssen ebenfalls ernst genommen werden.
Empfehlungen für Unternehmen
Unternehmen sollten ihre Umweltaussagen überprüfen, transparent kommunizieren und interne Schulungen zum Thema Greenwashing durchführen. Ein Bewusstsein für die Risiken und die neuen Anforderungen ist entscheidend für die Compliance.

Reform des Umweltstrafrechts: Hier sollten Unternehmen aufpassen
Einführung in das Umweltstrafrecht
Das Umweltstrafrecht wird als ein komplexes und wichtiges Thema behandelt, da Umweltzerstörung nicht mehr als Kavaliersdelikt gilt. Die Diskussion dreht sich um die Grenzen zwischen unternehmerischem Risiko und strafbarem Verhalten, insbesondere vor dem Hintergrund neuer Gesetze.
Verschärfung des Umweltstrafrechts
Eine neue EU-Richtlinie zur Verschärfung des Umweltstrafrechts muss von den Mitgliedstaaten umsetzen werden, was in Deutschland bereits überfällig ist. Die Richtlinie zielt darauf ab, Umweltkriminalität effektiver zu bekämpfen und eine Harmonisierung innerhalb Europas zu erreichen.
Ermittlungen und Unternehmensrisiken
Umweltstrafrechtliche Themen können bereits im normalen Betrieb eines Unternehmens auftreten, etwa durch Betriebsunfälle oder Nichteinhaltung von Genehmigungsauflagen. Historisch wurden solche Verstöße oft als geringfügig betrachtet, jedoch wandelt sich diese Wahrnehmung zunehmend.
Erweiterung der Strafrechtstatbestände
Die Verschärfung des Umweltstrafrechts bringt neue Strafrechtstatbestände und Sanktionsmöglichkeiten mit sich. Unternehmen müssen sich auf eine veränderte Risikolandschaft einstellen, in der Umweltverstöße ernster verfolgt werden.
Reputationsrisiko und finanzielle Folgen
Öffentliche Ermittlungen können für Unternehmen gravierende Reputationsschäden verursachen, die oft schwerer wiegen als die finanziellen Sanktionen selbst. Die Möglichkeit von Geldbußen bis zu 40 Millionen Euro und die Abschöpfung unrechtmäßiger Gewinne stellen zusätzliche Risiken dar.
Präventive Maßnahmen und Compliance
Unternehmen sollten ein robustes Compliance-System implementieren, um sicherzustellen, dass alle Genehmigungsauflagen und Nebenbestimmungen eingehalten werden. Eine klare Dokumentation und Verantwortung sind entscheidend, um Risiken zu minimieren und im Ernstfall gewappnet zu sein.
Notfallpläne und Krisenmanagement
Ein klarer Notfallplan ist unerlässlich, um im Falle von Ermittlungen oder Unfällen schnell und effizient reagieren zu können. Die Kommunikation mit den Behörden und die interne Koordination müssen gut strukturiert sein, um die rechtlichen und reputationsbezogenen Folgen zu steuern.

Die PPWR ändert die Spielregeln im Umgang mit Verpackungen
Einführung der neuen EU-Verpackungsverordnung
Ab dem 12. August tritt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft, die umfassende Nachhaltigkeitsanforderungen und neue Pflichten für Hersteller und Erzeuger von Verpackungen mit sich bringt. David Rohde begrüßt Dr. Simon Mayer und Severin Siebrath, die über die Auswirkungen der Verordnung sprechen.
Hintergrund der Verpackungsverordnung
Die PPWR ersetzt die alte europäische Verpackungsrichtlinie und zielt darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Umgang mit Verpackungen in allen EU-Mitgliedstaaten zu schaffen. Ziel ist die Vermeidung von Verpackungsabfällen und die Förderung von Recycling sowie der Kreislaufwirtschaft.
Betroffene Unternehmen
Besonders betroffen sind Unternehmen, die Verpackungen herstellen oder verwenden. Die neuen Regelungen betreffen eine Vielzahl von Verpackungsarten und führen zu Unsicherheiten über die Verantwortlichkeiten in der Lieferkette.
Diskussionen und Herausforderungen
Es gibt viele offene Fragen und Unsicherheiten bezüglich der neuen Verpflichtungen wie der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility). Die Unternehmen müssen klären, in welcher Rolle sie betroffen sind und welche neuen Anforderungen sie erfüllen müssen.
Änderungen in den Systembeteiligungspflichten
Die PPWR führt zu einer Ausweitung der Systembeteiligungspflichten, während einige erleichternde Bestimmungen für bestimmte Branchen abgeschafft werden. Dies hat Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung und die Verantwortung für Lizenzgebühren.
Vorbereitung und Empfehlungen für Unternehmen
Unternehmen sollten schnellstmöglich ihre Rolle und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen analysieren. Dazu gehört die Erstellung von technischen Dokumentationen und die Anpassung der internen Kontrollsysteme sowie eine rechtliche Klärung über notwendige Änderungen.