Arbeitnehmer Podcast Arbeitsrecht
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Arbeitnehmer Podcast Arbeitsrecht

Raphael Lugowski

Beschreibung

In diesem Podcast geht es um Arbeitsrecht für Arbeitnehmer.

Wenn Du Arbeitnehmer bist, vermittle ich Dir wichtiges und grundlegendes Wissen im Arbeitsrecht. Denn ich möchte, dass Du deine Rechte im Arbeitsrecht kennst. Die vielen Anfragen in meiner Kanzlei machen deutlich, dass die Kenntnisse von Arbeitnehmern im Arbeitsrecht noch ausbaufähig sind.

Mein Anliegen ist außerdem, Deine Schlagfertigkeit im Arbeitsrecht zu erhöhen, falls Du mal mit Problemen im Arbeitsrecht und dem Arbeitgeber konfrontiert sein solltest. Die falschen Entscheidungen können schnell erhebliche rechtliche und finanzielle Nachteile für Dich zur Folge haben.

Vielleicht hast Du aber auch einfach ein großes Eigeninteresse daran, das Arbeitsrecht näher kennenzulernen? Auch dann bist Du hier goldrichtig. Hier bekommst du Basiswissen, Informationen, die neusten Gesetze und die topaktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Arbeitsrecht.

Ich werde im Podcast insbesondere über folgende arbeitsrechtliche Themen sprechen:

ArbeitsvertragVergütung im ArbeitsverhältnisKündigung des ArbeitsverhältnissesKündigungsschutzAufhebungsvertragAbfindung bei KündigungAbmahnungTeilzeit- und ElternteilzeitBefristung des ArbeitsverhältnissesUrlaubsanspruchDiskriminierung und MobbingArbeitszeugnis
Dies ist nur eine kleine Auswahl der Themen, auf die ich eingehen werde. Dich erwarten hier nicht nur "Input-Sessions" von mir, sondern auch Interviews mit Anwaltskollegen, Betriebsräten und weiteren interessanten Personen.

Wenn dieser Podcast Dein Interesse weckt, würde ich mich freuen, wenn Du einschalten würdest.

Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:

Smart Arbeitsrecht
Van-der-Smissen-Straße 2a
22767 Hamburg
kontakt@smart-arbeitsrecht.de

Webseite:

https://smart-arbeitsrecht.de/

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Veröffentlichungshistorie

Episodenübersicht

5 versteckte Fehler bei Kündigung - Rechtsfolge: Unwirksamkeit

16.05.2026

Vertragsvollmacht und Vertretung

Es gibt versteckte Unwirksamkeitsgründe, die eine Kündigung angreifbar machen können. Ein häufiger Fall ist das Fehlen einer originalen Vollmacht bei der kündigenden Person oder der Vertretung durch jemanden ohne ausreichende Vollmacht. In solchen Situationen kann die Kündigung zurückgewiesen werden, umgehend und mit der Vorlage der Vollmacht durch den bevollmächtigten Vertreter.

Verdeckte Unkündbarkeiten

Systeme wie Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Sozialpläne können Unkündbarkeit schaffen. Ältere Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit, Sonderkündigungsschutz bei Schwangeren, Elternzeit oder schwerbehinderten Mitarbeitern können unter bestimmten Voraussetzungen nur mit strengen Hürden gekündigt werden. Solche Schutzregelungen erfordern sorgfältige Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen und Zustimmungen.

Betriebsratsanhörung und Informationspflichten

Eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung ist zentral. Fehlerhafte oder fehlende Anhörung, unvollständige Sachverhalte, falsche Sozialdaten oder das Weglassen von relevanten Gründen können die Kündigung unwirksam machen. Bewusst oder unbewusst falsche Darstellungen schwächen die Rechtmäßigkeit der Kündigung, weshalb die Anhörung gründlich geprüft werden sollte.

Massenentlassung und Konsultationsverfahren

Bei groß angelegtem Personalabbau greifen Pflichten zur Massenentlassungsanzeige und zum Konsultationsverfahren. Erhebliche Fehler oder Versäumnisse in Anzeige oder Beratung mit dem Betriebsrat führen zur Unwirksamkeit der Kündigungen. Die Einhaltung dieser Verfahren ist wesentlich, um rechtliche Folgen zu vermeiden.

Vertragsvollmacht und Vertretung

Es gibt versteckte Unwirksamkeitsgründe, die eine Kündigung angreifbar machen können. Ein häufiger Fall ist das Fehlen einer originalen Vollmacht bei der kündigenden Person oder der Vertretung durch jemanden ohne ausreichende Vollmacht. In solchen Situationen kann die Kündigung zurückgewiesen werden, umgehend und mit der Vorlage der Vollmacht durch den bevollmächtigten Vertreter.

Verdeckte Unkündbarkeiten

Systeme wie Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Sozialpläne können Unkündbarkeit schaffen. Ältere Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit, Sonderkündigungsschutz bei Schwangeren, Elternzeit oder schwerbehinderten Mitarbeitern können unter bestimmten Voraussetzungen nur mit strengen Hürden gekündigt werden. Solche Schutzregelungen erfordern sorgfältige Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen und Zustimmungen.

Betriebsratsanhörung und Informationspflichten

Eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung ist zentral. Fehlerhafte oder fehlende Anhörung, unvollständige Sachverhalte, falsche Sozialdaten oder das Weglassen von relevanten Gründen können die Kündigung unwirksam machen. Bewusst oder unbewusst falsche Darstellungen schwächen die Rechtmäßigkeit der Kündigung, weshalb die Anhörung gründlich geprüft werden sollte.

Massenentlassung und Konsultationsverfahren

Bei groß angelegtem Personalabbau greifen Pflichten zur Massenentlassungsanzeige und zum Konsultationsverfahren. Erhebliche Fehler oder Versäumnisse in Anzeige oder Beratung mit dem Betriebsrat führen zur Unwirksamkeit der Kündigungen. Die Einhaltung dieser Verfahren ist wesentlich, um rechtliche Folgen zu vermeiden.

Abfindung nach Kündigung - Kein Automatismus, aber große Chancen

02.05.2026

Anspruch auf Abfindung und Ausnahmen

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung entsteht im Regelfall nicht bei einer Kündigung. Ausnahmen ergeben sich, wenn ein Sozialplan im Rahmen eines größeren Personalabbaus vorgesehen ist oder bei betriebsbedingten Kündigungen Abfindungen angeboten werden. In solchen Fällen regeln Betriebsparteien die Entschädigung. Ein Auflösungsantrag vor dem Arbeitsgericht kann zusätzlich eine Abfindung unterstützen, wenn das Arbeitsverhältnis fortgeführt werden muss, aber zumutbar erscheint.

Höhe der Abfindung und Einflussfaktoren

Als Ausgangspunkt gilt häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, orientiert am Kündigungsschutzgesetz. Die tatsächliche Summe hängt jedoch von vielen Faktoren ab: Alter, Betriebszugehörigkeit, Chancen auf dem Arbeitsmarkt, formale Mängel bei der Kündigung, die Art des Kündigungsgrundes sowie die Sozialauswahl zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern. Je höher das wahrnehmbare Risiko, desto größer kann die Abfindung ausfallen.

Verhandlungsprozess und Risikoverteilung

Arbeitsgerichtliche Verhandlungen beruhen auf dem Prozessrisiko für beide Seiten. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die Kündigung unwirksam sein könnte, steigt die Bereitschaft zur Abfindung. Oft wird der Betrag durch Verhandlungen angepasst, auch über den Regelwert hinaus, abhängig von konkreten Umständen und der Beurteilung der Kündigung durch das Gericht.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Abfindungen unterliegen der Besteuerung nach dem individuellen Steuersatz und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt. Eine Netto-Privilegierung kann sich ergeben, da Arbeitgeber nicht mehr Pflichtabgaben tragen müssen. Diese steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte beeinflussen die tatsächliche Nettosumme der Abfindung.

Anspruch auf Abfindung und Ausnahmen

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung entsteht im Regelfall nicht bei einer Kündigung. Ausnahmen ergeben sich, wenn ein Sozialplan im Rahmen eines größeren Personalabbaus vorgesehen ist oder bei betriebsbedingten Kündigungen Abfindungen angeboten werden. In solchen Fällen regeln Betriebsparteien die Entschädigung. Ein Auflösungsantrag vor dem Arbeitsgericht kann zusätzlich eine Abfindung unterstützen, wenn das Arbeitsverhältnis fortgeführt werden muss, aber zumutbar erscheint.

Höhe der Abfindung und Einflussfaktoren

Als Ausgangspunkt gilt häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, orientiert am Kündigungsschutzgesetz. Die tatsächliche Summe hängt jedoch von vielen Faktoren ab: Alter, Betriebszugehörigkeit, Chancen auf dem Arbeitsmarkt, formale Mängel bei der Kündigung, die Art des Kündigungsgrundes sowie die Sozialauswahl zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern. Je höher das wahrnehmbare Risiko, desto größer kann die Abfindung ausfallen.

Verhandlungsprozess und Risikoverteilung

Arbeitsgerichtliche Verhandlungen beruhen auf dem Prozessrisiko für beide Seiten. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die Kündigung unwirksam sein könnte, steigt die Bereitschaft zur Abfindung. Oft wird der Betrag durch Verhandlungen angepasst, auch über den Regelwert hinaus, abhängig von konkreten Umständen und der Beurteilung der Kündigung durch das Gericht.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Abfindungen unterliegen der Besteuerung nach dem individuellen Steuersatz und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt. Eine Netto-Privilegierung kann sich ergeben, da Arbeitgeber nicht mehr Pflichtabgaben tragen müssen. Diese steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte beeinflussen die tatsächliche Nettosumme der Abfindung.

Nach der Kündigung: Die 5 wichtigsten Schritte im Überblick

18.04.2026

Unterschreiben vermeiden und erste Risiken verstehen

Der Text beschreibt, dass nach einer Kündigung keinerlei Dokumente vom Arbeitgeber unterschrieben werden sollten. Aufhebungsträger oder Abwicklungsverträge werden als ungünstig dargestellt, da sie das Arbeitsverhältnis sofort beenden und sozialversicherungsrechtliche Nachteile mit sich bringen können. Die Beobachtung betont, dass solche Unterlagen potenziell rechtliche und finanzielle Folgen haben, weshalb eine sachliche Prüfung vorliegt.

Fristen nach Zugang der Kündigung

Nach Zugang der Kündigung existiert eine zentrale Frist von drei Wochen, in der eine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann. Die Notwendigkeit, den Zugang zeitnah zu dokumentieren und einen konkreten Fristverlauf zu markieren, wird betont. Zudem ist eine unverzügliche Rückweisung der Kündigung bei fehlender Vollmacht möglich, falls entsprechende Unterlagen fehlen.

Meldung bei der Agentur für Arbeit

Bereits nach Erhalt der Kündigung wird eine Meldung bei der Agentur für Arbeit empfohlen. Dadurch kann Gleichwohlgewährung greifen, sodass trotz laufendem Verfahren oder nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin finanzielle Mittel verfügbar bleiben. Verspätete Meldungen können Sperrzeiten und finanzielle Nachteile verursachen.

Rechtliche Prüfung und strategische Ausrichtung

Der Text empfiehlt, die Kündigung fachlich prüfen zu lassen und sich rechtzeitig Unterstützung durch eine vertraute Kanzlei zu sichern. Ziel ist, potenzielle formale Fehler, falsche Vertreter oder Verfahrensfehler zu identifizieren. Später wird die Prozessstrategie auf Basis aktueller Interessen abstimmt, wobei Rückkehr zum Arbeitsplatz oder Abfindung je nach Situation möglich sein sollen.

Unterschreiben vermeiden und erste Risiken verstehen

Der Text beschreibt, dass nach einer Kündigung keinerlei Dokumente vom Arbeitgeber unterschrieben werden sollten. Aufhebungsträger oder Abwicklungsverträge werden als ungünstig dargestellt, da sie das Arbeitsverhältnis sofort beenden und sozialversicherungsrechtliche Nachteile mit sich bringen können. Die Beobachtung betont, dass solche Unterlagen potenziell rechtliche und finanzielle Folgen haben, weshalb eine sachliche Prüfung vorliegt.

Fristen nach Zugang der Kündigung

Nach Zugang der Kündigung existiert eine zentrale Frist von drei Wochen, in der eine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann. Die Notwendigkeit, den Zugang zeitnah zu dokumentieren und einen konkreten Fristverlauf zu markieren, wird betont. Zudem ist eine unverzügliche Rückweisung der Kündigung bei fehlender Vollmacht möglich, falls entsprechende Unterlagen fehlen.

Meldung bei der Agentur für Arbeit

Bereits nach Erhalt der Kündigung wird eine Meldung bei der Agentur für Arbeit empfohlen. Dadurch kann Gleichwohlgewährung greifen, sodass trotz laufendem Verfahren oder nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin finanzielle Mittel verfügbar bleiben. Verspätete Meldungen können Sperrzeiten und finanzielle Nachteile verursachen.

Rechtliche Prüfung und strategische Ausrichtung

Der Text empfiehlt, die Kündigung fachlich prüfen zu lassen und sich rechtzeitig Unterstützung durch eine vertraute Kanzlei zu sichern. Ziel ist, potenzielle formale Fehler, falsche Vertreter oder Verfahrensfehler zu identifizieren. Später wird die Prozessstrategie auf Basis aktueller Interessen abstimmt, wobei Rückkehr zum Arbeitsplatz oder Abfindung je nach Situation möglich sein sollen.