
Auf der Tonspur (hlb) - Das Recht für Hochschullehrende zum Nachhören
Dr. Christian Fonk und Michelle Jordan - 𝙝𝙡𝙗
Beschreibung
Im Rahmen ihrer Tätigkeit für den 𝙝𝙡𝙗 beraten sie täglich Professor*innen an HAW zu rechtlichen Themen aus ihrem Arbeitsalltag. In diesem Podcast erklären sie gut verständlich aktuelle Rechtsfragen rund um die Themen Lehre, Forschung, akademische Selbstverwaltung und Arbeits- oder Dienstverhältnis bis hin zur Altersvorsorge.
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Veröffentlichungshistorie
Episodenübersicht

Episode 35: Update Rechtsprechung 2025 Teil 2
Gesundheitliche Eignung und Fehlzeiten
Erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten können ein Indiz für fehlende gesundheitliche Eignung sein, reichen jedoch nicht allein aus. Bei begründeten Zweifeln muss der Dienstherr weitere Feststellungen treffen, um eine fehlende Eignung zu prüfen. Die Beurteilung verbindet gesundheitliche Einschätzung mit dem Bedarf an konkreter Prüfung der Dienstfähigkeit.
Amtsärztliche Untersuchung und Fürsorgepflicht
Wenn der Dienstherr jahrelang untätig bleibt, bleibt die Fürsorgepflicht gegenüber Beamtinnen und Beamten ein zentrales Thema. Eine amtsärztliche Untersuchung kann hier Klarheit schaffen, doch bleibt zudem das öffentliche Interesse an der Funktionsfähigkeit der Behörde bestehen.
Befangenheit, Unparteilichkeit und Verfassungsrecht
Unparteilichkeit wird bis zum Nachweis des Gegenteils vermutet. Unangemessene, herabwürdigende oder beleidigende Äußerungen können einen Befangenheitsgrund darstellen, doch darf ein Richter auch lebhaft sprechen. Gleichzeitig berührt eine Verfassungsbeschwerde gegen Hochschulregelungen die Wissenschaftsfreiheit und führt bei Feststellungen zu Nachbesserungen durch den Gesetzgeber.
Nebentätigkeiten, Klagearten und Reisekosten
Nebentätigkeiten ohne Genehmigung können je nach Einzelfall zu disziplinarischen Maßnahmen führen; Entlassungen sind hierbei Ausnahmefälle. Bei Schulungs- und Reisekostenregelungen entscheidet die Straßenentfernung über Tagegeld, während landesrechtliche Unterschiede bestehen und bundesweite Regelungen Vorrang haben können.

Episode 34: Update Rechtsprechung 2025 Teil 1
Einführung in die Rechtsprechung 2025
Christian Fonck, Syndikus beim HLB, diskutiert wichtige Entscheidungen aus dem Hochschul- und Beamtenrecht des ersten Halbjahres 2025. Diese Episode fokussiert auf wesentliche Urteile, die für Hochschullehrende von Bedeutung sein könnten.
Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster
Eine Entscheidung betraf ein Professorenamt in der Besoldungsgruppe W2, wo ein Disziplinarverfahren Zweifel an der Eignung eines Beamten aufwarf. Das Gericht stellte fest, dass solche Zweifel den Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren rechtfertigen können, selbst wenn das Verfahren ausgesetzt ist.
Gesundheitliche Eignung und Prognosen
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die gesundheitliche Eignung eines Bewerbers auch eine Prognose über die zukünftige Dienstfähigkeit beinhaltet. Ein Beamter auf Probe kann nur dann als gesundheitlich ungeeignet betrachtet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Dienstunfähigkeit vorliegen.
Leistungsgrundsatz bei Vertretungsprofessuren
Eine Entscheidung des OVG Lüneburg bestätigte, dass der Leistungsgrundsatz auch für Vertretungsprofessuren gilt, trotz der Vereinfachungen im Berufungsverfahren.
Hausrecht und Ermessensspielraum
Das OVG entschied, dass der Hausrechtsinhaber einen eingeschränkt überprüfbaren Ermessensspielraum hat, wenn es um die Verhängung eines Hausverbots geht. Die Gründe für ein solches Verbot müssen nachvollziehbar und verhältnismäßig sein.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Nach längerer Krankheit ist ein BEM erforderlich, um der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nachzukommen. Dies muss frühzeitig initiiert werden.
Promotion und Befangenheit
Das OVG Münster entschied, dass die Besorgnis der Befangenheit von Gutachtern objektiv beurteilt werden muss. Ein Betreuungsdefizit im Promotionsverfahren wurde nicht angenommen.
Ruhestand und dienstliches Interesse
Das OVG Münster stellte klar, dass ein Hinausschieben des Ruhestandseintritts nur aus dienstlichen Gründen möglich ist, ohne einen Rechtsanspruch darauf.
Corona und Dienstunfallrecht
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass für einen Dienstunfall präzise Ort und Zeitpunkt der Infektion nachgewiesen werden müssen. In einem anderen Fall wurde eine Corona-Infektion als Dienstunfall anerkannt.

Episode 34: Update Rechtsprechung 2025 Teil
Einführung in die Rechtsprechung 2025
Christian Fonck, Syndikus beim HLB, präsentiert wichtige Entscheidungen aus dem Hochschul- und Beamtenrecht des ersten Halbjahres 2025. Der Fokus liegt auf relevanten Urteilen, die für Hochschullehrende von Bedeutung sind.
Entscheidung des OVG Münster zum Disziplinarverfahren
Das OVG Münster entschied, dass ein laufendes Disziplinarverfahren Zweifel an der Eignung eines Beamten für eine neue Position aufwerfen kann, was zu dessen Ausschluss aus dem Bewerbungsprozess führen kann.
Gesundheitliche Eignung im Beamtenrecht
Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass die gesundheitliche Eignung eines Beamten nicht nur auf dem aktuellen Gesundheitszustand basiert, sondern auch eine Prognose über zukünftige Dienstfähigkeit erfordert.
Vertretungsprofessuren und Leistungsgrundsatz
Das OVG Lüneburg entschied, dass der Leistungsgrundsatz auch bei Vertretungsprofessuren gilt, selbst wenn kein reguläres Berufungsverfahren stattfindet.
Hausrecht und Ermessensspielraum
Das OVG Münster behandelte das Hausrecht an Hochschulen und stellte fest, dass der Ermessensspielraum des Hausrechtsinhabers gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das OVG Münster betonte die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach längerer Krankheit.
Betreuung im Promotionsverfahren
In einer Entscheidung zu Promotionsverfahren stellte das OVG Münster fest, dass Befangenheit objektiv beurteilt werden muss und dass das Betreuungsniveau von den Umständen des Einzelfalls abhängt.
Hinausschieben des Ruhestandseintritts
Das OVG Münster definierte, dass der Begriff des dienstlichen Interesses bei Anträgen auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts von den organisatorischen Bedürfnissen des Dienstherrn abhängt.
Corona-Infektionen und Dienstunfallrecht
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass für eine Anerkennung von Corona-Infektionen als Dienstunfall spezifische zeitliche und örtliche Bestimmungen erforderlich sind.
Abschluss und Ausblick
Christian Fonck bedankt sich bei den Zuhörern und kündigt an, dass weitere Episoden zu relevanten Rechtsprechungen folgen werden.