Haus und Grund Sindelfingen
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Haus und Grund Sindelfingen

Christoph Schoder, Iris Kappler

Beschreibung

Der Verein Haus und Grund ist eine Interessenvertretung für private Immobilieneigentümer in Deutschland.

Wir halten sie auf dem Laufenden
Informationen zu aktuellen Themen und Entwicklungen im Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht im Steuerrecht, im Bau- und Energierecht oder im Mietrecht

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Veröffentlichungshistorie

Episodenübersicht

Neues Heizungsgesetz 2026

10.06.2026

Einführung in das Heizungsgesetz

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMODG) bringt wesentliche Änderungen für Eigentümer, Vermieter und Bauherren. Der Fokus liegt auf der Neuausrichtung der Regelungen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), insbesondere der umstrittenen 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien.

Änderungen im Gesetz

Die 65-Prozent-Regel entfällt, was Eigentümern mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Heizungsart ermöglicht. Künftig gibt es keine generellen Verbote für Heizungsarten wie Gas- oder Ölheizungen, was als technologieoffener Ansatz bezeichnet wird.

Bestehende Heizungen

Bestehende funktionierende Heizungen unterliegen keiner generellen Austauschpflicht. Die Regelungen für ältere Standardheizungen werden nicht fortgeführt, was vielen Hausbesitzern Sicherheit gibt.

Biotreppe und klimafreundliche Brennstoffe

Wer sich für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss schrittweise klimafreundlichere Brennstoffe einsetzen. Die sogenannten Biostufen sehen stufenweise Erhöhungen des Anteils klimafreundlicher Brennstoffe bis 2040 vor.

Kostenverteilung zwischen Vermietern und Mietern

Ein wichtiger Punkt ist die Aufteilung bestimmter Zusatzkosten, wie CO2-Kosten, zwischen Vermietern und Mietern. Diese Regelung könnte die Wirtschaftlichkeit von Mietobjekten beeinflussen.

Praktische Überlegungen für Eigentümer

Eigentümer sollten die Entscheidung über den Heizungsaustausch wohlüberlegt treffen und Faktoren wie das Alter der Heizungsanlage und mögliche Förderprogramme berücksichtigen. Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert.

Ausblick und Fazit

Der Gesetzentwurf markiert einen Kurswechsel, indem er mehr Freiheit bei der Heizungswahl bietet, während gleichzeitig neue Anforderungen für Gas- und Ölheizungen eingeführt werden. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes steht jedoch noch aus.

Einführung in das Heizungsgesetz

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMODG) bringt wesentliche Änderungen für Eigentümer, Vermieter und Bauherren. Der Fokus liegt auf der Neuausrichtung der Regelungen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), insbesondere der umstrittenen 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien.

Änderungen im Gesetz

Die 65-Prozent-Regel entfällt, was Eigentümern mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Heizungsart ermöglicht. Künftig gibt es keine generellen Verbote für Heizungsarten wie Gas- oder Ölheizungen, was als technologieoffener Ansatz bezeichnet wird.

Bestehende Heizungen

Bestehende funktionierende Heizungen unterliegen keiner generellen Austauschpflicht. Die Regelungen für ältere Standardheizungen werden nicht fortgeführt, was vielen Hausbesitzern Sicherheit gibt.

Biotreppe und klimafreundliche Brennstoffe

Wer sich für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss schrittweise klimafreundlichere Brennstoffe einsetzen. Die sogenannten Biostufen sehen stufenweise Erhöhungen des Anteils klimafreundlicher Brennstoffe bis 2040 vor.

Kostenverteilung zwischen Vermietern und Mietern

Ein wichtiger Punkt ist die Aufteilung bestimmter Zusatzkosten, wie CO2-Kosten, zwischen Vermietern und Mietern. Diese Regelung könnte die Wirtschaftlichkeit von Mietobjekten beeinflussen.

Praktische Überlegungen für Eigentümer

Eigentümer sollten die Entscheidung über den Heizungsaustausch wohlüberlegt treffen und Faktoren wie das Alter der Heizungsanlage und mögliche Förderprogramme berücksichtigen. Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert.

Ausblick und Fazit

Der Gesetzentwurf markiert einen Kurswechsel, indem er mehr Freiheit bei der Heizungswahl bietet, während gleichzeitig neue Anforderungen für Gas- und Ölheizungen eingeführt werden. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes steht jedoch noch aus.

Eigenbedarf kündigen – rechtssicher, fair und ohne teure Fehler

19.05.2026

Definition und Voraussetzungen

Der Begriff Eigenbedarf bezieht sich auf die Nutzung einer vermieteten Wohnung durch den Vermieter selbst, nahestehende Personen oder Haushaltsangehörige. Das Recht schützt Mieter, doch unter bestimmten Bedingungen kann eine Kündigung erfolgen. Der Bedarf muss echt, konkret und nachvollziehbar sein; ein bloßer Wunsch reicht nicht aus. Die Rechtsgrundlage ist gesetzlich geregelt und bestimmt, wann eine Kündigung zulässig ist.

Begünstigte Personen und Begründung

Als begünstigte Personen gelten in der Regel Ehepartner oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Enkel sowie Personen, die dauerhaft zum Haushalt gehören. Bei weiter entfernten Verwandten oder Bekannten steigt der Begründungsaufwand. Die Begründung muss so formuliert sein, dass ein neutraler Dritter versteht, wer wohin einziehen soll und warum genau diese Wohnung benötigt wird.

Form, Fristen und Hinweise

Die Kündigung muss schriftlich, eigenhändig unterschrieben und an alle Mieter gerichtet sein. Die vollständige Wohnung und die konkrete Kündigungsfrist sind anzugeben. Die gesetzliche Kündigungsfrist richtet sich nach der Mietdauer (beispielsweise 3, 6 oder 9 Monate) und kann regionalen Sperrfristen unterliegen. Alle Vertragspartner sollten angeschrieben werden, um Unwirksamkeit zu vermeiden.

Häufige Fehler und Vorgehen

Häufige Fehler sind pauschale Begründungen, falsche Begünstigte oder falsche Fristen. Vorratskündigungen oder vorgedachter Eigenbedarf können ebenfalls problematisch sein. Ein offenes Gespräch mit dem Mieter kann Lösungen ermöglichen, wie längere Auszugfristen oder Unterstützung bei der Wohnungssuche. Eine sorgfältige Vorbereitung reduziert Risiken erheblich und führt zu einer sachlichen Vorgehensweise.

Definition und Voraussetzungen

Der Begriff Eigenbedarf bezieht sich auf die Nutzung einer vermieteten Wohnung durch den Vermieter selbst, nahestehende Personen oder Haushaltsangehörige. Das Recht schützt Mieter, doch unter bestimmten Bedingungen kann eine Kündigung erfolgen. Der Bedarf muss echt, konkret und nachvollziehbar sein; ein bloßer Wunsch reicht nicht aus. Die Rechtsgrundlage ist gesetzlich geregelt und bestimmt, wann eine Kündigung zulässig ist.

Begünstigte Personen und Begründung

Als begünstigte Personen gelten in der Regel Ehepartner oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Enkel sowie Personen, die dauerhaft zum Haushalt gehören. Bei weiter entfernten Verwandten oder Bekannten steigt der Begründungsaufwand. Die Begründung muss so formuliert sein, dass ein neutraler Dritter versteht, wer wohin einziehen soll und warum genau diese Wohnung benötigt wird.

Form, Fristen und Hinweise

Die Kündigung muss schriftlich, eigenhändig unterschrieben und an alle Mieter gerichtet sein. Die vollständige Wohnung und die konkrete Kündigungsfrist sind anzugeben. Die gesetzliche Kündigungsfrist richtet sich nach der Mietdauer (beispielsweise 3, 6 oder 9 Monate) und kann regionalen Sperrfristen unterliegen. Alle Vertragspartner sollten angeschrieben werden, um Unwirksamkeit zu vermeiden.

Häufige Fehler und Vorgehen

Häufige Fehler sind pauschale Begründungen, falsche Begünstigte oder falsche Fristen. Vorratskündigungen oder vorgedachter Eigenbedarf können ebenfalls problematisch sein. Ein offenes Gespräch mit dem Mieter kann Lösungen ermöglichen, wie längere Auszugfristen oder Unterstützung bei der Wohnungssuche. Eine sorgfältige Vorbereitung reduziert Risiken erheblich und führt zu einer sachlichen Vorgehensweise.

Haus & Grund Sindelfingen

20.04.2026

Rechtssicherheit als Kernelement

Die Mitgliedschaft bietet konkrete Rechtsberatung für Eigentümer, nicht abstrakt, sondern spezifisch auf den eigenen Fall bezogen. In Situationen mit unklaren Fristen oder irregularen Zahlungen eines Mieters entsteht Klarheit darüber, was rechtlich möglich ist und wie sinnvoll vorgegangen werden kann. Kostenersparnisse ergeben sich durch die Vermeidung teurer externen Beratungen.

Praxisbeispiele und Kosten-Nutzen

Ein Vergleich zweier Eigentümer zeigt, dass eine kurze Beratung durch den Verein oft Kosten deckt oder über den Jahresbeitrag hinaus spart. Ohne Mitgliedschaft können Fehler entstehen, die zusätzliche Ausgaben verursachen. Die Mitgliedschaft bietet eine schnelle Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen.

Weitere Unterstützungsangebote

Neben Rechtsberatung gibt es bautechnische Beratung zu Sanierung, Feuchtigkeit und energetischen Maßnahmen. Ein Partnernetzwerk bietet Rabatte bei Handwerkern, Versicherungen und Dienstleistungen. Zudem vertritt der Verband politische Interessen auf regionaler und bundesweiter Ebene.

Regionale Nähe und Entscheidungsunterstützung

Lokale Ansprechpartner vor Ort bringen persönliche Beratung, Marktkenntnis und Verständnis für die Situation Eigentümernah vor Ort. Dadurch entstehen Sicherheit und bessere Entscheidungen für Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern.

Rechtssicherheit als Kernelement

Die Mitgliedschaft bietet konkrete Rechtsberatung für Eigentümer, nicht abstrakt, sondern spezifisch auf den eigenen Fall bezogen. In Situationen mit unklaren Fristen oder irregularen Zahlungen eines Mieters entsteht Klarheit darüber, was rechtlich möglich ist und wie sinnvoll vorgegangen werden kann. Kostenersparnisse ergeben sich durch die Vermeidung teurer externen Beratungen.

Praxisbeispiele und Kosten-Nutzen

Ein Vergleich zweier Eigentümer zeigt, dass eine kurze Beratung durch den Verein oft Kosten deckt oder über den Jahresbeitrag hinaus spart. Ohne Mitgliedschaft können Fehler entstehen, die zusätzliche Ausgaben verursachen. Die Mitgliedschaft bietet eine schnelle Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen.

Weitere Unterstützungsangebote

Neben Rechtsberatung gibt es bautechnische Beratung zu Sanierung, Feuchtigkeit und energetischen Maßnahmen. Ein Partnernetzwerk bietet Rabatte bei Handwerkern, Versicherungen und Dienstleistungen. Zudem vertritt der Verband politische Interessen auf regionaler und bundesweiter Ebene.

Regionale Nähe und Entscheidungsunterstützung

Lokale Ansprechpartner vor Ort bringen persönliche Beratung, Marktkenntnis und Verständnis für die Situation Eigentümernah vor Ort. Dadurch entstehen Sicherheit und bessere Entscheidungen für Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern.