HAAS Steuernachrichten
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Beschreibung

Gesetzesänderungen, Rechtsprechung im Steuerrecht und aktuelle Handlungsanweisungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachanwälte, Buchhalter und alle, die sich beruflich mit Steuern auseinandersetzen.

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Veröffentlichungshistorie

Episodenübersicht

Top 3 – KW 37 – Aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Verfahrensrecht

09.09.2026

Verspätungszuschlag bei Umsatzsteuererstattung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Verspätungszuschlag auch bei verspäteter Abgabe einer Steuererklärung trotz Erstattung möglich ist. Das Finanzamt entscheidet nach Ermessen, basierend auf Faktoren wie der Häufigkeit früherer Fristüberschreitungen und der Dauer der aktuellen Verspätung.

Immobilienübertragung bei Scheidung als Veräußerungsgeschäft

Eine Immobilienübertragung zwischen Ehegatten während einer Scheidung kann steuerliche Folgen haben. Das Finanzgericht Münster entschied, dass diese Übertragung als entgeltliches Veräußerungsgeschäft zu werten ist, sofern keine vorherige ehevertragliche Regelung vorliegt. Der Verzicht auf Zugewinnausgleich wird als Gegenleistung für die Übertragung angesehen.

Schenkungssteuer und AFA-Bemessungsgrundlage

Die Schenkungssteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten oder Anschaffungsnebenkosten einer Immobilie. Daher kann sie nicht in die AFA-Bemessungsgrundlage einfließen. Diese Entscheidung basiert auf der Unterscheidung zwischen der Grunderwerbsteuer und der Schenkungssteuer, die als Folge der Übertragung entsteht.

Verspätungszuschlag bei Umsatzsteuererstattung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Verspätungszuschlag auch bei verspäteter Abgabe einer Steuererklärung trotz Erstattung möglich ist. Das Finanzamt entscheidet nach Ermessen, basierend auf Faktoren wie der Häufigkeit früherer Fristüberschreitungen und der Dauer der aktuellen Verspätung.

Immobilienübertragung bei Scheidung als Veräußerungsgeschäft

Eine Immobilienübertragung zwischen Ehegatten während einer Scheidung kann steuerliche Folgen haben. Das Finanzgericht Münster entschied, dass diese Übertragung als entgeltliches Veräußerungsgeschäft zu werten ist, sofern keine vorherige ehevertragliche Regelung vorliegt. Der Verzicht auf Zugewinnausgleich wird als Gegenleistung für die Übertragung angesehen.

Schenkungssteuer und AFA-Bemessungsgrundlage

Die Schenkungssteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten oder Anschaffungsnebenkosten einer Immobilie. Daher kann sie nicht in die AFA-Bemessungsgrundlage einfließen. Diese Entscheidung basiert auf der Unterscheidung zwischen der Grunderwerbsteuer und der Schenkungssteuer, die als Folge der Übertragung entsteht.

Top 3 – KW 36 – Aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Verfahrensrecht

02.09.2026

Einleitung

Der September bringt nicht nur saisonale Veränderungen in der Garderobe, sondern auch wichtige Entwicklungen im Steuerrecht. Diese Woche stehen drei zentrale Themen zur Diskussion.

Thema 1: Tod eines Mitunternehmers

Beim Tod eines Mitunternehmers gehen dessen gewerbesteuerliche Verlustanteile nicht automatisch auf die Erben über. Ein Urteil des BfH bestätigt, dass der Verlustanteil untergeht, da die erforderliche Unternehmeridentität bei den Erben fehlt. Dies hat bedeutende Auswirkungen auf die Verlustvorträge in Personengesellschaften.

Thema 2: Freiwillige Bilanzierung und Istbesteuerung

Freiwillig bilanzierende Freiberufler können die Istbesteuerung gemäß § 20 UStG nicht in Anspruch nehmen, was durch ein BfH-Urteil untermauert wird. Die Entscheidung basiert auf der Auffassung, dass die freiwillige Buchführung den Zweck der Istbesteuerung untergräbt, die für nicht buchführungspflichtige Freiberufler gedacht ist.

Thema 3: Erbfallkostenpauschbetrag

Für Erbfallkosten können Erwerber einen Pauschbetrag von 15.000 Euro abziehen, ohne Einzelnachweis. Ein BfH-Urteil klärt, dass dieser Pauschbetrag auch bei ausländischen Erwerbern nicht gekürzt wird, solange nur ein Erwerber in Deutschland steuerpflichtig ist. Dies dient der Vereinfachung der Steuerfestsetzung.

Abschluss

Diese Themen sind entscheidend für die steuerliche Praxis. Hörer sind eingeladen, den Podcast zu teilen und den nächsten Folge nicht zu verpassen.

Einleitung

Der September bringt nicht nur saisonale Veränderungen in der Garderobe, sondern auch wichtige Entwicklungen im Steuerrecht. Diese Woche stehen drei zentrale Themen zur Diskussion.

Thema 1: Tod eines Mitunternehmers

Beim Tod eines Mitunternehmers gehen dessen gewerbesteuerliche Verlustanteile nicht automatisch auf die Erben über. Ein Urteil des BfH bestätigt, dass der Verlustanteil untergeht, da die erforderliche Unternehmeridentität bei den Erben fehlt. Dies hat bedeutende Auswirkungen auf die Verlustvorträge in Personengesellschaften.

Thema 2: Freiwillige Bilanzierung und Istbesteuerung

Freiwillig bilanzierende Freiberufler können die Istbesteuerung gemäß § 20 UStG nicht in Anspruch nehmen, was durch ein BfH-Urteil untermauert wird. Die Entscheidung basiert auf der Auffassung, dass die freiwillige Buchführung den Zweck der Istbesteuerung untergräbt, die für nicht buchführungspflichtige Freiberufler gedacht ist.

Thema 3: Erbfallkostenpauschbetrag

Für Erbfallkosten können Erwerber einen Pauschbetrag von 15.000 Euro abziehen, ohne Einzelnachweis. Ein BfH-Urteil klärt, dass dieser Pauschbetrag auch bei ausländischen Erwerbern nicht gekürzt wird, solange nur ein Erwerber in Deutschland steuerpflichtig ist. Dies dient der Vereinfachung der Steuerfestsetzung.

Abschluss

Diese Themen sind entscheidend für die steuerliche Praxis. Hörer sind eingeladen, den Podcast zu teilen und den nächsten Folge nicht zu verpassen.

Top 3 – KW 35 – Aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Verfahrensrecht

25.08.2026

Einleitung

Im Steuerrecht kündigt sich ein bewegter Herbst an mit drei bedeutenden Gesetzesvorhaben: dem Jahressteuergesetz 2026, dem Einkommenssteuerreformgesetz 2027 und der Frühstartrente.

Jahressteuergesetz 2026

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 beschlossen, der umfassende Änderungen im Steuerrecht enthält. Ab 2027 sollen Steuerbescheide elektronisch bekannt gegeben werden, Steuerzinsen steigen auf 3,6 Prozent und die umsatzsteuerliche Organschaft wird neu geregelt. Die Freigrenze für Lizenzzahlungen ins Ausland erhöht sich erheblich und die Kaufpreisaufteilung bei Immobilien wird gesetzlich geregelt.

Einkommenssteuerreformgesetz 2027

Der Referentenentwurf sieht Entlastungen für Arbeitnehmer und Familien vor, wie die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags und des Kindergelds. Gleichzeitig wird der Steuersatz von 45% früher fällig und es sind Änderungen bei Handwerkerleistungen geplant. Die Verbände können bis zum 21.08.2026 Stellung nehmen.

Frühstartrente

Die Frühstartrente soll den Aufbau einer privaten Altersvorsorge bereits im Kindesalter unterstützen, indem der Staat monatlich 10 Euro für jedes begünstigte Kind einzahlt. Diese Förderung beginnt rückwirkend ab dem 01.01.2026 und erfordert ein spezielles Altersvorsorge-Depot. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind weiterhin möglich.

Fazit

Diese drei Themen prägen die aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht und erfordern Aufmerksamkeit von Unternehmen und Beratern. Teilen Sie unseren Podcast und bleiben Sie informiert.

Einleitung

Im Steuerrecht kündigt sich ein bewegter Herbst an mit drei bedeutenden Gesetzesvorhaben: dem Jahressteuergesetz 2026, dem Einkommenssteuerreformgesetz 2027 und der Frühstartrente.

Jahressteuergesetz 2026

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 beschlossen, der umfassende Änderungen im Steuerrecht enthält. Ab 2027 sollen Steuerbescheide elektronisch bekannt gegeben werden, Steuerzinsen steigen auf 3,6 Prozent und die umsatzsteuerliche Organschaft wird neu geregelt. Die Freigrenze für Lizenzzahlungen ins Ausland erhöht sich erheblich und die Kaufpreisaufteilung bei Immobilien wird gesetzlich geregelt.

Einkommenssteuerreformgesetz 2027

Der Referentenentwurf sieht Entlastungen für Arbeitnehmer und Familien vor, wie die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags und des Kindergelds. Gleichzeitig wird der Steuersatz von 45% früher fällig und es sind Änderungen bei Handwerkerleistungen geplant. Die Verbände können bis zum 21.08.2026 Stellung nehmen.

Frühstartrente

Die Frühstartrente soll den Aufbau einer privaten Altersvorsorge bereits im Kindesalter unterstützen, indem der Staat monatlich 10 Euro für jedes begünstigte Kind einzahlt. Diese Förderung beginnt rückwirkend ab dem 01.01.2026 und erfordert ein spezielles Altersvorsorge-Depot. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind weiterhin möglich.

Fazit

Diese drei Themen prägen die aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht und erfordern Aufmerksamkeit von Unternehmen und Beratern. Teilen Sie unseren Podcast und bleiben Sie informiert.