
Recht Aktuell
Sebastian Baur & Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
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Veröffentlichungshistorie
Episodenübersicht

RA101 Wucherzinsen unter Freunden | Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte nach 50 Jahren | Kommune darf vor Rechtsextremismus warnen | Kulanz mit Haken: zwei Kühlschränke gibt's nicht | Car-Sharing-Schaden zählt nicht beim "bedeutenden Schaden" | BGH stär
Wucher unter Freunden
Der Fall behandelt ein privates Darlehen mit extrem hohem Zins von 200% pro Jahr. Der Senat stuft eine sittenwidrige Abrede auch bei Gelegenheitsdarlehen als möglich ein, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Ein geltungserhaltende Reduktion des Zinses auf marktübliches Niveau wird abgelehnt; der Sinn der Nichtigkeitssanktion verlangt keine gerichtliche Korrektur auf ein zulässiges Maß.
Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte
In Niedersachsen geht es um die Verwirkung eines nachbarrechtlichen Rechts durch jahrzehntelange Untätigkeit. Drei Voraussetzungen sind maßgeblich: Zeitmoment, Umstandsmoment und Vertrauensmoment. Der Rechtsvorgänger wird dem Nachbarn zurechenbar, sodass sich das schutzwürdige Vertrauen aufrechterhalten kann. Verwirkung führt zur Pflichtverletzung im Baurecht und kann ein Abwehrrecht erschöpfen.
Chancengleichheit, Neutralität und Kommunen
Eine AfD-Klage gegen eine kommunale Flugblatt-Verbreitung wird trotz Eingriffs auf Chancengleichheit abgewogen. Zentral ist die Schwerpunktbetrachtung: Fokus auf die Verteidigung demokratischer Werte statt auf Parteibezug. Sachlichkeitsgebot und die Rolle der Kommune bei der Verteidigung demokratischer Grundwerte stehen im Vordergrund, verbunden mit der Frage der Allzuständigkeit kommunaler Ebenen.
Beweislastumkehr im Verbrauchsgüterkauf
Der BGH bestätigt: Die Vermutung aus § 477 BGB greift schon bei Mangelerscheinungen innerhalb eines halben bis Jahres nach Übergabe. Es genügt, dass eine potenziell gewährleistungsrelevante Ursache vorliegt. Auch die Kausalität gehört zur Vermutungswirkung; der Beweis des Gegenteils kann nach § 292 ZPO geführt werden. Die Fälle zeigen praxisrelevante Prüfungsstrukturen für den Verbrauchsgüterkauf.

RA100 EU-Freizügigkeit trotz Strafverfahren | Versammlungsauflagen gegen NS-Codes | Beförderungsausschluss bei Disziplinarverfahren | Handtuch-Reservierung als Reisemangel | Tantramassagen unter Prostituiertenschutzgesetz | Festival-Aus im Landschaftsschu
EU-Freizügigkeit und Verfahrensfragen im Verwaltungsrecht
Eine irische Staatsangehörige mit Freizügigkeitsrecht in Deutschland wird durch Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft begleitet. Das Verwaltungsgericht Berlin hebt eine Verlustfeststellung auf; der Hauptgrund ist, dass keine hinreichende Gefährdung der öffentlichen Ordnung besteht und Ermittlungen ohne Verurteilung nicht ausreichen. Der Fall illustriert eine enge Verzahnung von deutschem Recht mit EU-Recht und die hohen unionsrechtlichen Anforderungen an Verluste der Freizügigkeit.
Versammlungsrechtliche Auflagen und Verhältnismäßigkeit
Am Oberverwaltungsgericht Lüneburg wird eine Beschwerde gegen Auflagen zur Versammlung entschieden. Das pauschale Verbot der Verherrlichung oder Überdecken von Kennzeichen sowie das Verbot bestimmter Aufschriften wurden als unverhältnismäßig abgelehnt. Wesentliche Prüfbereiche sind Reichweite der Auflage, Gefahrenprognose und Ermessensausübung, ergänzt durch die Forderung konkreter Tatsachen für Gefährdungslagen.
Disziplinarverfahren, Konkurrentenstreit und Beamtenrecht
Am OVG NRW geht es um eine Polizeibeamtin mit Geschlechtseintragänderung, deren Beförderung durch ein Disziplinarverfahren in Frage gestellt wird. Grundsatz: Während eines laufenden Verfahrens kann eine Beförderungsauswahl ausgeschlossen werden, sofern keine missbräuchliche Einleitung oder erwartbare Einstellungswahrscheinlichkeit vorliegt. Die Fallentscheidung verbindet Referenzwissen aus Artikel 33 GG, Beamtenstatusrecht und Selbstbestimmungsgesetz.
Verbraucher- und Gastgewerberecht: Reisemängel, Tantra-Massage und Großveranstaltungen
Ein Fall zu Reisemängeln durch Handtuchreservierungen auf Hotelliegen führt zu einer Reiseminderung gemäß 651i BGB; der Einzelfall zeigt eine tendenziell verbraucherfreundliche Linie. In NRW wurde entschieden, dass Tantra-Massagen als sexuelle Dienstleistungen gelten können und dem Prostituiertenschutzgesetz unterliegen. Zudem verhinderte ein Beschluss des OVG Münster die Genehmigung eines Open-Air-Festivals wegen naturschutzrechtlicher Befreiungen und weiterer Genehmigungen.

RA099 Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB auf Hochzeitsgeschenk | Vergleich zwischen Urteilsverkündung und Rechtskraft | Rundfunkstaatsvertrag vor Verfassungsrecht | BGH zum Schadensrecht bei PKWs
Fall des OLG Nürnberg – Herausgabe eines PKW
In einem Streit zwischen getrennt lebenden Ehegatten geht es um die Herausgabe eines Pkw. Die Antragstellerin will das Auto samt Schlüssel und Zulassungsbescheinigung aus dem Besitz des Antragsgegners zurückerlangen. Der Rechtsweg führt über den § 985 BGB, wobei geprüft wird, ob der Pkw ein Haushaltsgegenstand ist und wer Eigentümerin wird.
Begründung zur Haushaltsgegenstand-Festsetzung
Zunächst wird geprüft, ob der Pkw als Haushaltsgegenstand gilt. Dazu ist entscheidend, wie er im Zusammenleben genutzt wurde. Eine allgemeine Zweckbestimmung genügt nicht; es kommt auf die konkrete Nutzung an. Das Gericht betont, dass der Pkw auch bei zwei Fahrzeugen nicht automatisch als Haushaltsgegenstand gilt, sondern gelegentliche, nicht nur untergeordnete familiäre Nutzung ausreichen kann.
Eigentums- und Besitzverhältnisse
Der Antragsgegner muss beweisen, dass der Pkw Haushaltsgegenstand ist. Da er dies nicht ausreichend nachweist, erhält die Antragstellerin das Eigentum am Pkw. Die Übergabe erfolgt durch konkludente Einigung, gestützt auf Indizien wie Überreichung der Kennzeichen und Mitüberlassung eines Zweitschlüssels. Ein gesetzliches Besitzmittelungsverhältnis in der Ehe reicht aus, um den Besitz zu vermitteln, sodass die Antragstellerin Eigentümerin wird.
Weitere Entscheidungen in der Folge
Weitere Themen betreffen Kostenrecht bei Vergleichen nach noch anhängigem Urteil, Rundfunkbeitrag und Schadensersatz. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht prüfen Kostenfolgen bei Vergleichen; beim Rundfunkbeitrag wird eine verfassungsrechtliche Abwägung vorgenommen. Zum Schadensersatz strebt der BGH eine klare Abgrenzung von erlittenen Schäden und Vorteilen aus späteren Ereignissen an, wobei der erste Schaden unabhängig von späteren Ereignissen bewertet wird.