Tatort Steuern
Podcast
de

Tatort Steuern

LeitnerLeitner

Beschreibung

Tatort Steuern - der Podcast für Finanzstrafrecht.

Finanzstrafrecht ist unsere Passion. Wir geben Einblicke in den Berufsalltag, diskutieren aktuelle Entwicklungen und teilen unsere Erfahrungswerte in der Prävention und Verteidigung von finanzstrafrechtlichen Risiken.

Jede Podcast-Folge behandelt eine konkrete Fragestellung aus der finanzstrafrechtlichen Community. Wöchentlich, kompakt und präzise.

Für alle Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen, Unternehmer:innen, CEOs, CFOs und Entscheidungsträger:innen im Finanzbereich. Oder alle, die einfach nur wissen wollen, wie unsere Finanzstrafrechtsexpert:innen ticken. 🎧

Bei Fragen oder Feedback zu den Folgen freut sich unser Experte Johannes Prillinger über eine Nachricht an johannes.prillinger@leitnerleitner.com

Podmon Kategorien

Darüber wird in diesem Podcast anteilig gesprochen.
Anzahl Kategorien

Upgrade dein Konto, um kontextuelle Kategorien zu sehen!

Top werbetreibende Marken in diesem Podcast (90d)

Upgrade dein Konto, um die Top werbetreibenden Marken zu sehen!

Veröffentlichungshistorie

Episodenübersicht

Folge 41 - Mandantenunterlagen nicht herausgeben: Können sich Steuerberater:innen strafbar machen?

05.08.2026

Einführung ins Thema

In dieser Episode wird die Frage behandelt, ob Steuerberater strafbar werden können, wenn sie Mandantenunterlagen aufgrund des Berufsgeheimnisses nicht herausgeben. Diese Thematik wurde auf Wunsch eines Hörers angesprochen.

Rechtslage und Mitwirkungspflicht

Es wird erklärt, dass Steuerberater unter bestimmten Bedingungen mit einer Mitwirkungspflicht konfrontiert sind, insbesondere bei abgabenrechtlichen Ermittlungen. Ein Beispiel ist das Verhindern behördlicher Kontrollmaßnahmen, was zu einer möglichen Strafe nach § 51 E-Finanzstrafgesetz führen kann.

Verschwiegenheitspflicht

Die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht nach § 80 WTPG wird als zentral betrachtet. Steuerberater müssen diese Pflicht glaubhaft machen, wenn sie sich darauf berufen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass diese Pflicht nicht grenzenlos ist und bestimmte Informationen möglicherweise nicht geschützt sind.

Aktuelle Judikatur und Graubereiche

Es gibt Widersprüche in der aktuellen Rechtsprechung zur Verschwiegenheitspflicht, insbesondere bezüglich der Frage, welche Unterlagen unter diese Pflicht fallen. Es wird betont, dass Steuerberater vorsichtig mit der Herausgabe von Unterlagen umgehen sollten, um keine strafrechtlichen Konsequenzen zu riskieren.

Schlussfolgerung und Handlungsempfehlung

Die Episode schließt mit der Empfehlung, sich bei Anfragen von Behörden nicht erpressen zu lassen und sich im Unklaren über die Rechtslage zu verteidigen. Steuerberater sollten die Verschwiegenheitspflicht in den Vordergrund stellen und sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren sein.

Einführung ins Thema

In dieser Episode wird die Frage behandelt, ob Steuerberater strafbar werden können, wenn sie Mandantenunterlagen aufgrund des Berufsgeheimnisses nicht herausgeben. Diese Thematik wurde auf Wunsch eines Hörers angesprochen.

Rechtslage und Mitwirkungspflicht

Es wird erklärt, dass Steuerberater unter bestimmten Bedingungen mit einer Mitwirkungspflicht konfrontiert sind, insbesondere bei abgabenrechtlichen Ermittlungen. Ein Beispiel ist das Verhindern behördlicher Kontrollmaßnahmen, was zu einer möglichen Strafe nach § 51 E-Finanzstrafgesetz führen kann.

Verschwiegenheitspflicht

Die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht nach § 80 WTPG wird als zentral betrachtet. Steuerberater müssen diese Pflicht glaubhaft machen, wenn sie sich darauf berufen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass diese Pflicht nicht grenzenlos ist und bestimmte Informationen möglicherweise nicht geschützt sind.

Aktuelle Judikatur und Graubereiche

Es gibt Widersprüche in der aktuellen Rechtsprechung zur Verschwiegenheitspflicht, insbesondere bezüglich der Frage, welche Unterlagen unter diese Pflicht fallen. Es wird betont, dass Steuerberater vorsichtig mit der Herausgabe von Unterlagen umgehen sollten, um keine strafrechtlichen Konsequenzen zu riskieren.

Schlussfolgerung und Handlungsempfehlung

Die Episode schließt mit der Empfehlung, sich bei Anfragen von Behörden nicht erpressen zu lassen und sich im Unklaren über die Rechtslage zu verteidigen. Steuerberater sollten die Verschwiegenheitspflicht in den Vordergrund stellen und sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren sein.

Folge 40 - Verjährung im Finanzstrafrecht: Wann ist ein Finanzvergehen nicht mehr strafbar?

07.07.2026

Einführung in die Verjährung im Finanzstrafrecht

Im Podcast wird die Bedeutung der Verjährung als Strafaufhebungsgrund im Finanzstrafrecht beleuchtet. Dieser oft unterschätzte Aspekt hat weitreichende Konsequenzen für die Verteidigung in Finanzstrafverfahren. Die Verjährung wird als Instrument betrachtet, um zu verhindern, dass Personen lange nach einer Straftat mit einem Verfahren konfrontiert werden.

Fristen und Hemmungen

Die gängigsten Verjährungsfristen für Finanzvergehen sind fünf Jahre für Abgabenhinterziehung und grob fahrlässige Abgabenverkürzung, während Abgabenbetrug eine Frist von zehn Jahren hat. Eine Hemmung der Verjährung tritt ein, wenn innerhalb dieser Frist ein weiteres vorsätzliches Finanzvergehen begangen wird oder ein Verfahren eingeleitet wird, was die Verjährung stoppt.

Problematik der Finanzordnungswidrigkeiten

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Finanzordnungswidrigkeiten die Verjährung hemmen können, was als problematisch angesehen wird. Dies betrifft auch sogenannte Dauerdelikte, bei denen die Verjährung erst beginnt, wenn das Delikt beendet ist, was zu langen Hemmzeiten führen kann.

Unterschiede zwischen Finanzstrafrecht und Abgabenrecht

Die Verjährung im Finanzstrafrecht unterscheidet sich erheblich von der abgabenrechtlichen Verjährung. Während es einige Überschneidungen gibt, sind die Fristen, der Beginn und die Zielsetzungen dieser beiden Regelungen nicht vergleichbar. Besonders relevant ist dies bei Selbstanzeigen, wo unterschiedliche Verjährungsfristen zu beachten sind.

Verteidigungstaktiken

Die Verjährung ist stets täterbezogen zu prüfen. Sollte ein falscher Täter verfolgt werden, könnte dies dazu führen, dass gegen den tatsächlichen Täter Verjährung eintritt, wenn gegen ihn keine Hemmungen bestehen. Dies kann eine strategische Überlegung in der Verteidigung darstellen.

Einführung in die Verjährung im Finanzstrafrecht

Im Podcast wird die Bedeutung der Verjährung als Strafaufhebungsgrund im Finanzstrafrecht beleuchtet. Dieser oft unterschätzte Aspekt hat weitreichende Konsequenzen für die Verteidigung in Finanzstrafverfahren. Die Verjährung wird als Instrument betrachtet, um zu verhindern, dass Personen lange nach einer Straftat mit einem Verfahren konfrontiert werden.

Fristen und Hemmungen

Die gängigsten Verjährungsfristen für Finanzvergehen sind fünf Jahre für Abgabenhinterziehung und grob fahrlässige Abgabenverkürzung, während Abgabenbetrug eine Frist von zehn Jahren hat. Eine Hemmung der Verjährung tritt ein, wenn innerhalb dieser Frist ein weiteres vorsätzliches Finanzvergehen begangen wird oder ein Verfahren eingeleitet wird, was die Verjährung stoppt.

Problematik der Finanzordnungswidrigkeiten

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Finanzordnungswidrigkeiten die Verjährung hemmen können, was als problematisch angesehen wird. Dies betrifft auch sogenannte Dauerdelikte, bei denen die Verjährung erst beginnt, wenn das Delikt beendet ist, was zu langen Hemmzeiten führen kann.

Unterschiede zwischen Finanzstrafrecht und Abgabenrecht

Die Verjährung im Finanzstrafrecht unterscheidet sich erheblich von der abgabenrechtlichen Verjährung. Während es einige Überschneidungen gibt, sind die Fristen, der Beginn und die Zielsetzungen dieser beiden Regelungen nicht vergleichbar. Besonders relevant ist dies bei Selbstanzeigen, wo unterschiedliche Verjährungsfristen zu beachten sind.

Verteidigungstaktiken

Die Verjährung ist stets täterbezogen zu prüfen. Sollte ein falscher Täter verfolgt werden, könnte dies dazu führen, dass gegen den tatsächlichen Täter Verjährung eintritt, wenn gegen ihn keine Hemmungen bestehen. Dies kann eine strategische Überlegung in der Verteidigung darstellen.

Folge 39 - Öffentlichkeit im Finanzstrafverfahren: Wer darf bei Verhandlungen dabei sein?

23.06.2026

Öffentlichkeit im Finanzstrafverfahren

In dieser Episode wird die Frage behandelt, ob Finanzstrafverfahren in Österreich zwingend öffentlich sind oder ob es besondere Regelungen gibt. Dr. Rainer Brandl hebt hervor, dass es zwar einen Öffentlichkeitsgrundsatz gibt, jedoch auch persönliche, vertrauliche Informationen im Spiel sind, die im Rahmen von Finanzstrafverfahren behandelt werden.

Gesetzliche Grundlagen und Entwicklungen

Die Diskussion um die Öffentlichkeit in Finanzstrafverfahren ist komplex. Der Gesetzgeber hat die Öffentlichkeit im gerichtlichen Finanzstrafverfahren zugelassen, während im verwaltungsbehördlichen Verfahren erst seit 1975 die Öffentlichkeit besteht. Die Möglichkeit, die Öffentlichkeit aus bestimmten Verhandlungen auszuschließen, bleibt bestehen, um persönliche Daten zu schützen.

Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeit und Datenschutz

Die Diskussion dreht sich um den Balanceakt zwischen öffentlicher Kontrolle der Justiz und dem Schutz persönlicher Informationen. Während die Öffentlichkeit dazu dient, eine geheime Justiz zu verhindern, können sensible Daten in den Verhandlungen thematisiert werden, was eine Herausforderung darstellt.

Kritik an Live-Berichterstattung

Dr. Brandl äußert Bedenken gegenüber der aktuellen Entwicklung der Live-Berichterstattung in Strafverfahren, da dies zu einer Verfälschung der Berichterstattung führen kann und das Risiko birgt, Betroffene an den Pranger zu stellen. Er betont die Wichtigkeit eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens.

Entscheidung über Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Entscheidung, die Öffentlichkeit auszuschließen, hängt von der jeweiligen Situation ab. Dr. Brandl erläutert, dass bei Medieninteresse und sensiblen Themen oft der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt wird, um die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen.

Öffentlichkeit im Finanzstrafverfahren

In dieser Episode wird die Frage behandelt, ob Finanzstrafverfahren in Österreich zwingend öffentlich sind oder ob es besondere Regelungen gibt. Dr. Rainer Brandl hebt hervor, dass es zwar einen Öffentlichkeitsgrundsatz gibt, jedoch auch persönliche, vertrauliche Informationen im Spiel sind, die im Rahmen von Finanzstrafverfahren behandelt werden.

Gesetzliche Grundlagen und Entwicklungen

Die Diskussion um die Öffentlichkeit in Finanzstrafverfahren ist komplex. Der Gesetzgeber hat die Öffentlichkeit im gerichtlichen Finanzstrafverfahren zugelassen, während im verwaltungsbehördlichen Verfahren erst seit 1975 die Öffentlichkeit besteht. Die Möglichkeit, die Öffentlichkeit aus bestimmten Verhandlungen auszuschließen, bleibt bestehen, um persönliche Daten zu schützen.

Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeit und Datenschutz

Die Diskussion dreht sich um den Balanceakt zwischen öffentlicher Kontrolle der Justiz und dem Schutz persönlicher Informationen. Während die Öffentlichkeit dazu dient, eine geheime Justiz zu verhindern, können sensible Daten in den Verhandlungen thematisiert werden, was eine Herausforderung darstellt.

Kritik an Live-Berichterstattung

Dr. Brandl äußert Bedenken gegenüber der aktuellen Entwicklung der Live-Berichterstattung in Strafverfahren, da dies zu einer Verfälschung der Berichterstattung führen kann und das Risiko birgt, Betroffene an den Pranger zu stellen. Er betont die Wichtigkeit eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens.

Entscheidung über Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Entscheidung, die Öffentlichkeit auszuschließen, hängt von der jeweiligen Situation ab. Dr. Brandl erläutert, dass bei Medieninteresse und sensiblen Themen oft der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt wird, um die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen.