
AOK Heilmittel-Talk
AOK Niedersachsen
Beschreibung
Die AOK Niedersachsen unterstützt Sie mit praktischem Wissen, das Ihnen Sicherheit in der täglichen Arbeit und in der Abrechnung mit den Krankenkassen gibt. Also: Hören Sie doch einfach mal rein.
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Veröffentlichungshistorie
Episodenübersicht

Folge # 35 „Nagelspangenbehandlung Änderungen ab 01.10.2025“
Neuerungen und Abrechnungspfade
Zum Kern des Themas gehören Änderungen ab dem Verordnungsdatum. Die bisherige Abrechnungslogik wird durch zwei neue Positionsnummern ersetzt: 78610 für die Nagelspangen-Behandlung und 78620 als Aufschlag bei erhöhtem Aufwand. Die bisherigen Abrechnungspositionen gelten nicht mehr als Standard. Die Dokumentation auf der Rückseite der Verordnung wird angepasst, inklusive der Zuordnung der entsprechenden Leistungspakete.
Erstbefundung: Zeiten, Ausnahmen und Besonderheiten
Standard gilt eine kleine Erstbefundung mit 20 Minuten (Position 78110 klein). Eine große Erstbefundung kommt nur in begründeten Ausnahmefällen infrage, beispielsweise bei mehreren chronischen Erkrankungen oder komplexer Gesamtsituation. Bei Kindern ohne erhöhte Risikofaktoren ist eine große Befundung nicht vorgesehen.
Abrechnungspraxis, Spangenlogik und Fertigung
Die bisher unterschiedlichen Spangenformen entfallen; es gibt zwei zentrale Positionen: 78610 für die Spange (45 Minuten Therapiezeit, 30 Minuten Therapie, 15 Minuten Vor/Nachbereitung). Die Fertigung kann nicht mehr separat abgerechnet werden, sie ist in die Behandlung integriert. Auf der Rückseite der Verordnung ist der verwendete Spangen-Typ zu vermerken.
Aufschläge, Kontrollen und Dokumentation
Bei besonderem Aufwand ist ein Aufschlag mit 78620 möglich, z. B. UI2-Diagnosegruppen, bis zu zweimal pro Termin, insgesamt maximal 60 Minuten Therapiezeit. Der Aufschlag zählt nicht zu verordneten Einheiten, muss aber auf der Rückseite bestätigt werden. Kontrollen zur Passgenauigkeit sind limitspezifisch: UI1 bis acht, UI2 bis vier, je nach verordneter Behandlungseinheit.

Folge # 34 Blankoverordnung in der Physiotherapie und Ergotherapie erste Erfahrungen aus der Abrechnung
Einführung und Thema der Episode
Markus Völzko und Kirsten Franzke begrüßen die Hörer zu einer neuen Episode des Heilmitteltalks, in der das Thema Blankoverordnung in der Physiotherapie und Ergotherapie behandelt wird. Sie berichten von häufigen Anfragen zu diesem Thema und teilen erste praktische Erfahrungen aus der Abrechnung.
Positive Erfahrungen mit der Blankoverordnung
Die Abrechnungsdaten der Blankoverordnung in der Physiotherapie und Ergotherapie zeigen positive Ergebnisse. Verordnungsarten und Positionsnummern werden in der Regel korrekt angegeben, was zu einer ordnungsgemäßen Auszahlung führt.
Neue Preise ab April 2025
Zum 1. April 2025 wurden in der Physiotherapie neue Preise eingeführt, die sowohl für Blankoverordnungen als auch für normale Verordnungen gelten. Es ist wichtig, die Unterschiede in der Gültigkeit dieser Preise zu beachten.
Probleme mit der 16-Wochen-Frist
Ein häufiges Problem in der Abrechnung ist die Nichteinhaltung der 16-Wochen-Frist. Einige Therapeuten therapieren über diese Frist hinaus, was zu Absetzungen führt. Es ist entscheidend, die Fristen korrekt zu berechnen und sich an die Vorgaben zu halten.
Parallele Verordnungen und deren Regelungen
Es gibt spezifische Regeln für parallele Verordnungen in beiden Therapiebereichen. Bei der Physiotherapie dürfen innerhalb der 16-Wochen-Frist keine weiteren Verordnungen für dieselbe Diagnosegruppe ausgestellt werden. In der Ergotherapie sind die ersten beiden Stellen des ICD-10-Codes entscheidend.
Wichtige Hinweise zur Abrechnung
Therapeuten müssen sicherstellen, dass die physiotherapeutische Diagnostik vor der ersten Behandlung erfolgt. Die Bedarfsdiagnostik muss mindestens 28 Tage nach der physiotherapeutischen Diagnostik durchgeführt werden.
Feedback von Therapeuten
Frau Hindersmann berichtet von positiven Rückmeldungen aus Telefongesprächen mit Therapeuten zu den besprochenen Themen. Die Gespräche helfen, Lösungen zu finden und Rechnungskorrekturen zu vermeiden.
Abschluss und Kontaktinformationen
Markus und Kirsten schließen die Episode ab und ermutigen Hörer, Fragen oder Themenwünsche zu äußern. Kontaktmöglichkeiten werden bereitgestellt.

Folge # 33 Die Telematikinfrastruktur (TI) in der Heilmittelversorgung
Einführung in die Telematik-Infrastruktur (TI)
Der Podcast behandelt die Telematik-Infrastruktur (TI), ein zentrales Element der Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen. Markus Völzko begrüßt Markus Dickdi von der CureNect GmbH, der Einblicke in die TI und ihre Bedeutung für therapeutische Fachkräfte gibt.
Was ist die Telematik-Infrastruktur?
Die TI vernetzt alle Leistungserbringer in Deutschland in einem geschützten Netzwerk, in dem Gesundheitsdaten zentral gespeichert werden. Dies ermöglicht eine effektive Kommunikation und den Austausch von Patientendaten zwischen Ärzten, Therapeuten und anderen Gesundheitsdienstleistern.
Vorteile der TI für Praxen
Die TI bietet verschiedene Vorteile, darunter die Kommunikation via KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und die Nutzung der elektronischen Patientenakte (EPA). Diese Systeme erlauben einen schnellen und sicheren Austausch von Informationen, was die Behandlung effizienter gestaltet.
Elektronische Verordnung und Fristen
Ab 2027 wird die elektronische Verordnung für Heilmittel eingeführt, weshalb Praxen bis zum 1. Januar 2026 angeschlossen sein müssen. Andernfalls werden keine Verordnungen mehr ausgestellt.
Kosten und Unterstützung
Praxen können finanzielle Unterstützung vom GKV-Spitzenverband erhalten, um den Anschluss an die TI zu erleichtern. Es gibt Pauschalen, die die Kosten für den Anschluss und die erforderlichen Ausweise abdecken.
Schritte zur Anbindung an die TI
Therapeuten sollten ihre digitale Infrastruktur überprüfen und sicherstellen, dass sie über die notwendigen technischen Mittel und Software verfügen, um die TI nutzen zu können. Der Kontakt zu Anbietern wie CureNect kann hierbei hilfreich sein.