Heilpraktikerrecht.com - Der Podcast
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Heilpraktikerrecht.com - Der Podcast

Rechtsanwalt Dr. René Sasse

Beschreibung

In diesem Podcast nimmt dich Dr. René Sasse - Rechtsanwalt und Gründer von Heilpraktikerrecht.COM - mit in die Welt des Heilpraktikerrechts. Seit über fünfzehn Jahren begleitet er Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker rechtlich und gibt dir hier einen verständlichen, praxisnahen Einblick in ein Rechtsgebiet, das lange als „unerforschtes Land“ galt und dies in weiten Teilen bis heute noch ist.

Du erfährst, wie sich dieses besondere Rechtsgebiet entwickelt hat, welche aktuellen Themen, Chancen und Risiken den Berufsstand bewegen und wie der Kanzleialltag eines Anwalts im Heilpraktikerrecht aussieht. Der Podcast richtet sich an alle, die sich für Heilpraktikerrecht interessieren - kompakt, gut verständlich und ohne komplizierte Fachsprache.

Dr. Sasse möchte dir helfen, Problembewusstsein zu schaffen, Entwicklungen einzuordnen und rechtliche Fragen greifbarer zu machen. Freu dich auf regelmäßige Folgen mit spannenden Einblicken, praxisnahen Erfahrungen und aktuellen Impulsen aus einem Rechtsgebiet, das immer wieder im Fokus der Diskussion steht.



Weiterführende Links:

www.sasse-heilpraktikerrecht.de
www.heilpraktikerrecht.COM





Impressum:
https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/kontakt/impressum/

Datenschutz:
https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/kontakt/datenschutzerklaerung/

Disclaimer:

Meine Videos stellen keine anwaltliche Beratung dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Die Ausführungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Ich übernehme deshalb keine Haftung dafür, falls jemand ohne anwaltliche Unterstützung konkrete Rechtsfragen mit Hilfe meiner Ausführungen klärt. Bitte wendet Euch für eine individuelle Rechtsberatung an einen Rechtsanwalt.

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Veröffentlichungshistorie

Episodenübersicht

025 Bundesverfassungsgericht zur Eigenbluttherapie

23.08.2026

Bundesverfassungsgericht und Eigenbluttherapie

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin zur Eigenbluttherapie nicht zur Entscheidung angenommen. Dies bedeutet, dass die Blutentnahme zur Herstellung nicht-homöopathischer Eigenblutprodukte dem Arztvorbehalt des § 7 Absatz 2 TFG unterliegt und Heilpraktiker diese Verfahren nicht durchführen dürfen.

Entscheidung des Gerichts

Das Gericht hat festgestellt, dass es nicht notwendig war, das Gefahrenpotenzial der Eigenbluttherapien zu prüfen. Der entscheidende Punkt war das Fehlen verbindlicher Vorgaben für nicht-homöopathische Verfahren, was einen wichtigen Unterschied zu homöopathischen Therapieformen darstellt, die solche Vorgaben haben.

Gesetzgeber und Risikobewertung

Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, empirische Nachweise für die Gefährlichkeit von Eigenblutverfahren zu erbringen. Selbst wenn die Risiken vergleichbar oder geringer sind als bei erlaubten Verfahren, bleibt die native Eigenbluttherapie verboten.

Politische und juristische Perspektiven

Es wird erwartet, dass keine weiteren Prozesse in dieser Angelegenheit folgen, möglicherweise jedoch politische Maßnahmen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte einerseits als Widerspruch zu früheren Urteilen gesehen werden, andererseits stärkt sie die homöopathischen Verfahren.

Relevanz für Heilpraktiker

Die Entscheidung bezieht sich spezifisch auf das Transfusionsgesetz und nicht auf das allgemeine Heilpraktikerrecht. Injektionen und andere invasive Verfahren bleiben weiterhin erlaubt, abgesehen von der Blutentnahme im Rahmen der Eigenbluttherapie.

Schlussfolgerung

Die nicht-Annahme der Verfassungsbeschwerde ist kein formelles Urteil über Rechte, sondern spiegelt die Realität wider, dass die meisten Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen werden. Weitere Informationen zur Eigenbluttherapie sind auf Heilpraktikerrecht.com verfügbar.

Bundesverfassungsgericht und Eigenbluttherapie

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin zur Eigenbluttherapie nicht zur Entscheidung angenommen. Dies bedeutet, dass die Blutentnahme zur Herstellung nicht-homöopathischer Eigenblutprodukte dem Arztvorbehalt des § 7 Absatz 2 TFG unterliegt und Heilpraktiker diese Verfahren nicht durchführen dürfen.

Entscheidung des Gerichts

Das Gericht hat festgestellt, dass es nicht notwendig war, das Gefahrenpotenzial der Eigenbluttherapien zu prüfen. Der entscheidende Punkt war das Fehlen verbindlicher Vorgaben für nicht-homöopathische Verfahren, was einen wichtigen Unterschied zu homöopathischen Therapieformen darstellt, die solche Vorgaben haben.

Gesetzgeber und Risikobewertung

Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, empirische Nachweise für die Gefährlichkeit von Eigenblutverfahren zu erbringen. Selbst wenn die Risiken vergleichbar oder geringer sind als bei erlaubten Verfahren, bleibt die native Eigenbluttherapie verboten.

Politische und juristische Perspektiven

Es wird erwartet, dass keine weiteren Prozesse in dieser Angelegenheit folgen, möglicherweise jedoch politische Maßnahmen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte einerseits als Widerspruch zu früheren Urteilen gesehen werden, andererseits stärkt sie die homöopathischen Verfahren.

Relevanz für Heilpraktiker

Die Entscheidung bezieht sich spezifisch auf das Transfusionsgesetz und nicht auf das allgemeine Heilpraktikerrecht. Injektionen und andere invasive Verfahren bleiben weiterhin erlaubt, abgesehen von der Blutentnahme im Rahmen der Eigenbluttherapie.

Schlussfolgerung

Die nicht-Annahme der Verfassungsbeschwerde ist kein formelles Urteil über Rechte, sondern spiegelt die Realität wider, dass die meisten Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen werden. Weitere Informationen zur Eigenbluttherapie sind auf Heilpraktikerrecht.com verfügbar.

024 Das Einsichtsrecht des Patienten

07.08.2026

Einführung in das Einsichtsrecht des Patienten

Dr. René Sasse, Rechtsanwalt und Gründer von Heilpraktikerrecht, erläutert die Bedeutung des Einsichtsrechts für Patienten im Kontext des Heilpraktikerrechts. Dieses Recht ist im Patientenrechtegesetz verankert und betrifft auch Heilpraktiker gemäß § 630a BGB.

Bedeutung des Einsichtsrechts

Das Einsichtsrecht ist ein essentielles Element der Patientenautonomie und Würde. Es ermöglicht Patienten, Einsicht in ihre Krankenunterlagen zu nehmen, was für die Wahrung ihrer Privatsphäre von großer Bedeutung ist. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass Patienten Anspruch auf vollständige Einsicht in die Behandlungsakte haben, ohne dass sie dafür Gründe angeben müssen.

Änderungen und Anforderungen

Neuere Regelungen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind, verlangen, dass die erste Abschrift der Behandlungsakte unentgeltlich bereitgestellt wird. Dies stellt sicher, dass Patienten nicht für grundlegende Informationen belastet werden. Die Dokumentation muss revisionssicher erfolgen, um spätere Änderungen nachvollziehbar zu machen.

Grenzen des Einsichtsrechts

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen das Einsichtsrecht eingeschränkt werden kann, beispielsweise aus therapeutischen Gründen oder wenn die Rechte Dritter betroffen sind. Solche Einschränkungen müssen jedoch gut begründet werden.

Dokumentationspflicht

Ärzte und Heilpraktiker sind verpflichtet, alle relevanten Informationen in der Patientenakte zu dokumentieren. Eine mangelhafte Dokumentation kann zu rechtlichen Schwierigkeiten führen, da im Zweifelsfall davon ausgegangen wird, dass medizinische Maßnahmen nicht stattgefunden haben.

Fazit

Das Einsichtsrecht ist ein zentraler Aspekt im Heilpraktikerrecht, das sowohl für die Patienten als auch für die Heilpraktiker von Bedeutung ist. Sorgfältige Dokumentation und das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Einführung in das Einsichtsrecht des Patienten

Dr. René Sasse, Rechtsanwalt und Gründer von Heilpraktikerrecht, erläutert die Bedeutung des Einsichtsrechts für Patienten im Kontext des Heilpraktikerrechts. Dieses Recht ist im Patientenrechtegesetz verankert und betrifft auch Heilpraktiker gemäß § 630a BGB.

Bedeutung des Einsichtsrechts

Das Einsichtsrecht ist ein essentielles Element der Patientenautonomie und Würde. Es ermöglicht Patienten, Einsicht in ihre Krankenunterlagen zu nehmen, was für die Wahrung ihrer Privatsphäre von großer Bedeutung ist. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass Patienten Anspruch auf vollständige Einsicht in die Behandlungsakte haben, ohne dass sie dafür Gründe angeben müssen.

Änderungen und Anforderungen

Neuere Regelungen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind, verlangen, dass die erste Abschrift der Behandlungsakte unentgeltlich bereitgestellt wird. Dies stellt sicher, dass Patienten nicht für grundlegende Informationen belastet werden. Die Dokumentation muss revisionssicher erfolgen, um spätere Änderungen nachvollziehbar zu machen.

Grenzen des Einsichtsrechts

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen das Einsichtsrecht eingeschränkt werden kann, beispielsweise aus therapeutischen Gründen oder wenn die Rechte Dritter betroffen sind. Solche Einschränkungen müssen jedoch gut begründet werden.

Dokumentationspflicht

Ärzte und Heilpraktiker sind verpflichtet, alle relevanten Informationen in der Patientenakte zu dokumentieren. Eine mangelhafte Dokumentation kann zu rechtlichen Schwierigkeiten führen, da im Zweifelsfall davon ausgegangen wird, dass medizinische Maßnahmen nicht stattgefunden haben.

Fazit

Das Einsichtsrecht ist ein zentraler Aspekt im Heilpraktikerrecht, das sowohl für die Patienten als auch für die Heilpraktiker von Bedeutung ist. Sorgfältige Dokumentation und das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

023 Neue Zuständigkeiten vor Gericht, Schweigepflicht und Hygieneplan

29.07.2026

Änderungen bei Gerichtszuständigkeiten

Eine bedeutende Reform im Heilpraktikerrecht betrifft die Gerichtszuständigkeiten für zivilrechtliche Streitigkeiten aus Heilbehandlungen. Ab dem 1. Januar 2026 sind alle Streitigkeiten, unabhängig vom Streitwert, zentral bei den Landgerichten zu verhandeln. Dies bedeutet, dass alle rechtlichen Auseinandersetzungen, auch bei geringfügigen Forderungen, direkt vor dem Landgericht stattfinden müssen.

Anwaltszwang und praktische Konsequenzen

Vor den Landgerichten besteht ein Anwaltszwang, was bedeutet, dass Parteien zwingend einen Rechtsanwalt beauftragen müssen. Diese Reform zielt darauf ab, die Qualität der gerichtlichen Entscheidungen zu verbessern, insbesondere bei komplexen medizinrechtlichen Fragen.

Vermeidung von Gerichtsverfahren

Heilpraktiker sollten bestrebt sein, Gerichtsverfahren zu vermeiden, indem sie Haftungsrisiken minimieren und klare Grenzen in der Behandlung setzen. Wichtige Aspekte sind die Aufklärung der Patienten, die Dokumentation und die Überprüfung des Versicherungsschutzes.

Verschwiegenheitspflicht

Die Verschwiegenheitspflicht für Heilpraktiker ergibt sich aus dem Datenschutzrecht (DSGVO) und zivilrechtlichen Pflichten, nicht aus strafrechtlichen Regelungen. Es wird empfohlen, diese Verpflichtungen im Behandlungsvertrag festzuhalten.

Hygieneplan für invasive Tätigkeiten

Heilpraktiker, die invasiv tätig sind, sind verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Dieser Plan muss Maßnahmen zur Reinigung, Desinfektion und Abfallentsorgung beinhalten, um Bußgelder und Berufsausübungsverbote zu vermeiden.

Abschluss und Unterstützung

Die Episode schließt mit dem Hinweis, dass rechtskonformes Verhalten entscheidend für den Fortbestand des Heilpraktikerberufs ist. Hörer werden ermutigt, den Podcast zu abonnieren und sich für den Newsletter anzumelden.

Änderungen bei Gerichtszuständigkeiten

Eine bedeutende Reform im Heilpraktikerrecht betrifft die Gerichtszuständigkeiten für zivilrechtliche Streitigkeiten aus Heilbehandlungen. Ab dem 1. Januar 2026 sind alle Streitigkeiten, unabhängig vom Streitwert, zentral bei den Landgerichten zu verhandeln. Dies bedeutet, dass alle rechtlichen Auseinandersetzungen, auch bei geringfügigen Forderungen, direkt vor dem Landgericht stattfinden müssen.

Anwaltszwang und praktische Konsequenzen

Vor den Landgerichten besteht ein Anwaltszwang, was bedeutet, dass Parteien zwingend einen Rechtsanwalt beauftragen müssen. Diese Reform zielt darauf ab, die Qualität der gerichtlichen Entscheidungen zu verbessern, insbesondere bei komplexen medizinrechtlichen Fragen.

Vermeidung von Gerichtsverfahren

Heilpraktiker sollten bestrebt sein, Gerichtsverfahren zu vermeiden, indem sie Haftungsrisiken minimieren und klare Grenzen in der Behandlung setzen. Wichtige Aspekte sind die Aufklärung der Patienten, die Dokumentation und die Überprüfung des Versicherungsschutzes.

Verschwiegenheitspflicht

Die Verschwiegenheitspflicht für Heilpraktiker ergibt sich aus dem Datenschutzrecht (DSGVO) und zivilrechtlichen Pflichten, nicht aus strafrechtlichen Regelungen. Es wird empfohlen, diese Verpflichtungen im Behandlungsvertrag festzuhalten.

Hygieneplan für invasive Tätigkeiten

Heilpraktiker, die invasiv tätig sind, sind verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Dieser Plan muss Maßnahmen zur Reinigung, Desinfektion und Abfallentsorgung beinhalten, um Bußgelder und Berufsausübungsverbote zu vermeiden.

Abschluss und Unterstützung

Die Episode schließt mit dem Hinweis, dass rechtskonformes Verhalten entscheidend für den Fortbestand des Heilpraktikerberufs ist. Hörer werden ermutigt, den Podcast zu abonnieren und sich für den Newsletter anzumelden.