.jpg)
wie-visum
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Beschreibung
Zum einen durch die Änderungen des Gesetzes. Dazu gibt es Petitionen, die Du unterstützen kannst.
Zum anderen gibt es Info und Tipps zum Ausländerrecht und zum Visumverfahren.
Sprecher und verantwortlich für den Inhalt ist Wolfgang Buerstedde.
Er ist Anwalt in Bonn und spezialisiert aufs Ausländerrecht, insbesondere dem Familiennachzug.
Weitere Info findest Du auch auf meinen Youtube-Kanal.
Podmon Kategorien
Upgrade dein Konto, um kontextuelle Kategorien zu sehen!
Veröffentlichungshistorie
Episodenübersicht
.jpg)
029 Podcast Drittstaats-Arbeitnehmern-Rahmenrichtlinie - Schutz bei Arbeitsplatzverlust (Teil 1)
Fehlende Schutzregelungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz weist gravierende Mängel auf, da es keine adäquaten Schutzmechanismen für Personen bietet, die unerwartet ihre Arbeitsstelle oder Ausbildungsplatz verlieren. Kündigungen, Krankheiten oder andere Umstände können dazu führen, dass Betroffene nicht nur ihre Arbeit, sondern auch ihren Aufenthaltstitel verlieren.
Soziale und rechtliche Hürden
Zusätzliche Hürden beim Arbeitsplatzwechsel und sozialrechtliche Ausschlüsse verschärfen die Situation. Menschen, die gezielt angeworben wurden, stehen oft schutzlos da, was zu Ausbeutung und sozialer Exklusion führen kann. Dies wird als inakzeptabel angesehen.
Aktualisierung der EU-Richtlinie
Ein Artikel von Claudius Vogt thematisiert die aktualisierte EU-Richtlinie zu Drittstaatsangehörigen, die am 30. April 2024 in Kraft trat und am 21. Mai 2026 gültig wird. Diese Richtlinie bringt weitreichende Schutzrechte und Gleichbehandlungsansprüche mit sich.
Änderungen im deutschen Recht
Es wurden einige Anpassungen im deutschen Aufenthaltsrecht vorgenommen, darunter eine Regelung, die es ermöglicht, nach Beendigung der Beschäftigung bis zu neun Monate Zeit für die Suche nach einem neuen Job zu haben. Zudem wird der Arbeitgeberwechsel vereinfacht, ohne ein Antragsverfahren.
Ausblick
Der Podcast wird weitere Regelungen und Beispiele zu den neuen Bestimmungen behandeln. Es gibt aktuell keine Neuigkeiten zu den weiteren Petitionen, aber Interessierte werden auf dem Laufenden gehalten.
.jpg)
028-Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die seit dem 12. Juni 2026 in Kraft ist, zielt darauf ab, die Asylverfahren in der EU zu verbessern und zu straffen. Insbesondere wird ein neues Screening-Verfahren eingeführt, das innerhalb von maximal sieben Tagen durchgeführt werden soll, um wichtige Informationen von Asylbewerbern zu erheben.
Änderungen im Asylverfahren
Die Reform ersetzt die bisherigen Richtlinien durch europäische Verordnungen, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten. Während das alte Dublin-Verfahren weitgehend erhalten bleibt, beinhaltet die Reform auch einen Solidaritätsmechanismus für überlastete Staaten und eine effiziente Planung zur Bewältigung von Flüchtlingsströmen.
Das Screening-Verfahren
Das Screening-Verfahren soll die Identitäts- und Sicherheitskontrollen an den Außengrenzen erweitern und vereinheitlichen. Es ermöglicht Entscheidungen über das weitere Verfahren in Bezug auf Asylbewerber, einschließlich der Möglichkeit zur Verweisung an sichere Drittstaaten oder zur Durchführung eines regulären Anerkennungsverfahrens.
Auswirkungen für Schutzsuchende
Die Veränderungen betreffen vor allem Schutzsuchende aus sicheren Herkunftsländern und solche, die an Drittstaaten verwiesen werden sollen. Die neuen Verfahren könnten zu schnelleren Entscheidungen führen, bringen jedoch auch erhebliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit mit sich, die potenziell zu Konflikten und traumatischen Erfahrungen führen können.
Ausblick und Herausforderungen
Die Umsetzung der Reform wird herausfordernd sein, insbesondere in Bezug auf die bestehenden Verfahren und die rechtlichen Grundlagen für Rückführungen. Die Frage bleibt, inwieweit die EU weiterhin ihrer Verantwortung für den Flüchtlingsschutz nachkommt.
.jpg)
027-Vorabzustimmung der Ausländerbehörde - schnelleres Visum
Beantragung eines langfristigen Visums
Für ein langfristiges Visum ist die Beantragung bei einer deutschen Auslandsvertretung notwendig, jedoch benötigt die Ausländerbehörde zuvor eine Zustimmung. Dies ist gemäß § 31 Aufenthaltsverordnung erforderlich.
Vorabzustimmung der Ausländerbehörde
Die sogenannte Vorabzustimmung, geregelt in § 39 Aufenthaltsverordnung, ermöglicht der Ausländerbehörde, in besonderen Fällen vor der Visumsantragstellung bei der Botschaft zuzustimmen. Diese Zustimmung erfolgt direkt an die Botschaft und ist kein Verwaltungsakt, was bedeutet, dass sie nicht gerichtlich erzwungen werden kann.
Erleichterung für Ehegatten
Die Praxis, dass Ehegatten, die im Ausland geheiratet haben, oft eine Wiederholung des Visumsverfahrens durchlaufen müssen, kann durch eine Duldung bis zum Botschaftstermin und die Erteilung der Vorabzustimmung erleichtert werden. Dies beschleunigt die Visaerteilung erheblich.
Herausforderungen bei der Terminvergabe
Die Ausländerbehörde erteilt die Vorabzustimmung häufig nur, wenn ein Termin bei der Botschaft bereits feststeht, was aufgrund langer Wartezeiten bei vielen Botschaften eine Herausforderung darstellt.
Zusammenhang mit der Bundesagentur für Arbeit
Eine Vorabzustimmung ist auch im Zusammenhang mit Genehmigungen durch die Bundesagentur für Arbeit relevant, insbesondere im beschleunigten Fachkräfteverfahren, wo Arbeitgeber vorab Zustimmung erhalten, um Aufenthaltstitel für Mitarbeiter zu erlangen.
Ausblick auf zukünftige Episoden
Es gibt derzeit keine neuen Informationen zu den Petitionen, und die nächste Episode des Podcasts ist für September geplant.