QUATTEK INSIGHTS - Mehr Klarheit. Weniger Steuerstress.
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QUATTEK INSIGHTS - Mehr Klarheit. Weniger Steuerstress.

QUATTEK und PARTNER

Beschreibung

QUATTEK INSIGHTS ist der Podcast für alle, die Steuern endlich verständlich, praxisnah und alltagstauglich erklärt haben möchten.

Als Steuerberatungsgesellschaft mit jahrzehntelanger Erfahrung liefert QUATTEK & PARTNER euch Einblicke, die wirklich weiterhelfen – ohne Fachchinesisch, ohne Umwege - mit maximaler Wirkung.

In den Folgen sprechen wir über aktuelle steuerliche Entwicklungen, geben konkrete Tipps für Unternehmer, Selbständige und Privatpersonen und zeigen, wie ihr mit der richtigen Strategie Steuern, Zeit und Nerven spart.

https://www.quattek.de/

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Veröffentlichungshistorie

Episodenübersicht

QUATTEK INSIGHTS #05 - Steuern sparen mit der Ehegattenschaukel bei Immobilien

08.04.2026

Begriff und Grundidee

Im Gespräch geht es um eine Immobiliengestaltung zwischen Ehegatten, die als Gestaltungsmöglichkeit bezeichnet wird. Es wird erläutert, dass Immobilien zwischen Partnern verkauft werden, um steuerliche Vorteile zu erzielen. Die Beschreibung macht deutlich, dass es weniger um eine romantische Schaukelfahrt geht, sondern um konkrete steuerliche Effekte rund um Eigentumsübertragung und Abschreibungen.

Voraussetzungen und steuerliche Vorteile

Zentrale Voraussetzung ist ein verheirateter Partner und eine Immobilie, die mindestens zehn Jahre im Privatbesitz war. Der Verkauf an den Ehegatten ist grunderwerbsteuerfrei, wodurch Kaufnebenkosten gering bleiben. Der eigentliche Clou liegt in der steuerlichen Abschreibung auf die neue Bemessungsgrundlage, insbesondere auf das Gebäude.

Finanzierung und steuerliche Effekte

Es gibt zwei Optionen: klassische Finanzierung über eine Bank mit Auszahlung an den Verkäufer oder ein Verkäuferdarlehen, bei dem kein Geld fließt. Beim Darlehen sind Zinsen fremdüblich zu gestalten, was Zinseinnahmen und Zinsabzüge unterschiedlich beeinflusst. Die steuerliche Wirkung ergibt sich aus der Differenz der Abschreibung und der Zinsbelastung.

Risiken und Gestaltungssicherheit

Wesentlich ist eine saubere vertragliche Gestaltung und notarielle Beurkundung. Risiken ergeben sich vor allem aus steuerlich korrekter Umsetzung und der Einhaltung fremdüblicher Konditionen. Insgesamt wird die Struktur als relativ risikoarm beschrieben, sofern Verträge sorgfältig angepasst werden.

Begriff und Grundidee

Im Gespräch geht es um eine Immobiliengestaltung zwischen Ehegatten, die als Gestaltungsmöglichkeit bezeichnet wird. Es wird erläutert, dass Immobilien zwischen Partnern verkauft werden, um steuerliche Vorteile zu erzielen. Die Beschreibung macht deutlich, dass es weniger um eine romantische Schaukelfahrt geht, sondern um konkrete steuerliche Effekte rund um Eigentumsübertragung und Abschreibungen.

Voraussetzungen und steuerliche Vorteile

Zentrale Voraussetzung ist ein verheirateter Partner und eine Immobilie, die mindestens zehn Jahre im Privatbesitz war. Der Verkauf an den Ehegatten ist grunderwerbsteuerfrei, wodurch Kaufnebenkosten gering bleiben. Der eigentliche Clou liegt in der steuerlichen Abschreibung auf die neue Bemessungsgrundlage, insbesondere auf das Gebäude.

Finanzierung und steuerliche Effekte

Es gibt zwei Optionen: klassische Finanzierung über eine Bank mit Auszahlung an den Verkäufer oder ein Verkäuferdarlehen, bei dem kein Geld fließt. Beim Darlehen sind Zinsen fremdüblich zu gestalten, was Zinseinnahmen und Zinsabzüge unterschiedlich beeinflusst. Die steuerliche Wirkung ergibt sich aus der Differenz der Abschreibung und der Zinsbelastung.

Risiken und Gestaltungssicherheit

Wesentlich ist eine saubere vertragliche Gestaltung und notarielle Beurkundung. Risiken ergeben sich vor allem aus steuerlich korrekter Umsetzung und der Einhaltung fremdüblicher Konditionen. Insgesamt wird die Struktur als relativ risikoarm beschrieben, sofern Verträge sorgfältig angepasst werden.

QUATTEK INSIGHTS #04 - 5 praxisnahe Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung

03.03.2026

Internetzuschuss

Der Arbeitgeber kann bis zu 50 Euro monatlich steuerfrei für die private Internetnutzung des Mitarbeiters zahlen. Voraussetzung ist, dass der Internetvertrag auf den Namen des Mitarbeiters läuft und der Zuschuss zusätzlich zum bestehenden Arbeitslohn gewährt wird. Ein jährlicher Nachweis der Kosten genügt oft, etwa in Form einer Jahresrechnung oder einer jährlichen Bestätigung des Mitarbeiters. Die bürokratischen Anforderungen bleiben überschaubar.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Arbeitgeber können bis zu 600 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr in Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren, zum Beispiel Rückenschulen, Ernährungsworkshops oder Stressmanagement. Wichtig sind zertifizierte Ergebnisse nach § 20 oder 20a SGB V; einfache Fitnessstudio-Abos reichen nicht aus. Solche Leistungen zeigen Wertschätzung und fördern Gesundheit sowie Motivation der Mitarbeitenden.

Mobilität und Sachbezug

Der Dienstwagen ist ein häufig diskutiertes Thema: Der Arbeitnehmer kann das Rad privat nutzen, steuerlich und sozialabgabenfrei, sofern es zusätzlich zum Gehalt überlassen wird. Über eine Gehaltsumwandlung fallen ggf. geringe Vorteile an. Daneben können Arbeitgeber bis zu 50 Euro monatlich als steuerfreien Sachbezug gewähren, etwa als Tankgutscheine oder Gutscheinkarten, die jedoch dokumentiert werden müssen.

Essenszuschuss

Arbeitgeber können Mitarbeitenden bis zu 7,50 Euro pro Arbeitstag für das Mittagessen erstattet geben. Dabei setzt sich der Betrag aus einem amtlichen Sachbezugswert von 4,40 Euro und einem Essenszuschuss von 3,10 Euro zusammen. Der Zuschuss bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei; der Sachbezugswert wird in der Regel pauschal versteuert. Belege können digital eingereicht werden.

Internetzuschuss

Der Arbeitgeber kann bis zu 50 Euro monatlich steuerfrei für die private Internetnutzung des Mitarbeiters zahlen. Voraussetzung ist, dass der Internetvertrag auf den Namen des Mitarbeiters läuft und der Zuschuss zusätzlich zum bestehenden Arbeitslohn gewährt wird. Ein jährlicher Nachweis der Kosten genügt oft, etwa in Form einer Jahresrechnung oder einer jährlichen Bestätigung des Mitarbeiters. Die bürokratischen Anforderungen bleiben überschaubar.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Arbeitgeber können bis zu 600 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr in Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren, zum Beispiel Rückenschulen, Ernährungsworkshops oder Stressmanagement. Wichtig sind zertifizierte Ergebnisse nach § 20 oder 20a SGB V; einfache Fitnessstudio-Abos reichen nicht aus. Solche Leistungen zeigen Wertschätzung und fördern Gesundheit sowie Motivation der Mitarbeitenden.

Mobilität und Sachbezug

Der Dienstwagen ist ein häufig diskutiertes Thema: Der Arbeitnehmer kann das Rad privat nutzen, steuerlich und sozialabgabenfrei, sofern es zusätzlich zum Gehalt überlassen wird. Über eine Gehaltsumwandlung fallen ggf. geringe Vorteile an. Daneben können Arbeitgeber bis zu 50 Euro monatlich als steuerfreien Sachbezug gewähren, etwa als Tankgutscheine oder Gutscheinkarten, die jedoch dokumentiert werden müssen.

Essenszuschuss

Arbeitgeber können Mitarbeitenden bis zu 7,50 Euro pro Arbeitstag für das Mittagessen erstattet geben. Dabei setzt sich der Betrag aus einem amtlichen Sachbezugswert von 4,40 Euro und einem Essenszuschuss von 3,10 Euro zusammen. Der Zuschuss bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei; der Sachbezugswert wird in der Regel pauschal versteuert. Belege können digital eingereicht werden.

QUATTEK INSIGHTS #03 - Steuervorteile durch das Investitions-Sofortprogramm

27.01.2026

Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

Im Investitions-Sofortprogramm gibt es für Anschaffungen vom Praxisbereich, die bewegliche Wirtschaftsgüter betreffen, eine degressive Abschreibung. Vorteile liegen darin, dass im ersten Jahr deutlich höhere Abschreibungen möglich sind als bei der linearen Methode. Beispielhaft sinken die steuerlichen Ersparnisse durch schnellere Rückführung der Kosten spürbar, besonders in den ersten drei Jahren, wobei eine Höchstgrenze von 30% realistisch ist. Kombiniert werden kann dies mit Sonderabschreibungen.

Elektrische Fahrzeuge: Förderung und Regelungen

Für betriebliche Elektro-Pkw gibt es erhebliche Anreize: Eine Sonderabschreibung ermöglicht im ersten Jahr bis zu 75% der Anschaffungskosten abzuschreiben, danach folgen weitere Prozentwerte. Es gibt keine Deckelung der Kostenhöhe und keine Pro-rata-Temporis-Beschränkung. Leasing ist nicht vorgesehen; der Kauf ist ausschlaggebend. Zudem steigt der Bruttolistenpreis für die 0,25%-Regel bei Elektroautos auf 100.000 Euro, was private Nutzungsanteile reduziert.

Zusätzliche Förderaspekte und Steuerentlastung

Eine weitere Maßnahme betrifft die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes: Von 2028 bis 2032 sinkt der Satz schrittweise um insgesamt 5 Prozentpunkte. Für medizinische Einrichtungen wie MVZ und Service-GmbHs bedeutet dies eine dauerhaft geringere Steuerlast. Diese Regelungen wirken sich auf Investitionsentscheidungen aus und erhöhen die Attraktivität von Investitionen in Praxisinfrastruktur und -fahrzeuge.

Implikationen für Mediziner und Praxisstrukturen

Die Maßnahmen adressieren Praxisinhaber direkt, indem Investitionen in Geräte, Inventar und Fahrzeuge wirtschaftlich attraktiver werden. Die Kombination aus schnellerer Abschreibung, Elektro-Pkw-Förderung und Steuerentlastung schafft Anreize, Kapitalinvestitionen zu beschleunigen. Besonderes Potenzial liegt in MVZ-Modelle oder Service-GmbHs, die von der Senkung der Körperschaftsteuer profitieren könnten.

Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

Im Investitions-Sofortprogramm gibt es für Anschaffungen vom Praxisbereich, die bewegliche Wirtschaftsgüter betreffen, eine degressive Abschreibung. Vorteile liegen darin, dass im ersten Jahr deutlich höhere Abschreibungen möglich sind als bei der linearen Methode. Beispielhaft sinken die steuerlichen Ersparnisse durch schnellere Rückführung der Kosten spürbar, besonders in den ersten drei Jahren, wobei eine Höchstgrenze von 30% realistisch ist. Kombiniert werden kann dies mit Sonderabschreibungen.

Elektrische Fahrzeuge: Förderung und Regelungen

Für betriebliche Elektro-Pkw gibt es erhebliche Anreize: Eine Sonderabschreibung ermöglicht im ersten Jahr bis zu 75% der Anschaffungskosten abzuschreiben, danach folgen weitere Prozentwerte. Es gibt keine Deckelung der Kostenhöhe und keine Pro-rata-Temporis-Beschränkung. Leasing ist nicht vorgesehen; der Kauf ist ausschlaggebend. Zudem steigt der Bruttolistenpreis für die 0,25%-Regel bei Elektroautos auf 100.000 Euro, was private Nutzungsanteile reduziert.

Zusätzliche Förderaspekte und Steuerentlastung

Eine weitere Maßnahme betrifft die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes: Von 2028 bis 2032 sinkt der Satz schrittweise um insgesamt 5 Prozentpunkte. Für medizinische Einrichtungen wie MVZ und Service-GmbHs bedeutet dies eine dauerhaft geringere Steuerlast. Diese Regelungen wirken sich auf Investitionsentscheidungen aus und erhöhen die Attraktivität von Investitionen in Praxisinfrastruktur und -fahrzeuge.

Implikationen für Mediziner und Praxisstrukturen

Die Maßnahmen adressieren Praxisinhaber direkt, indem Investitionen in Geräte, Inventar und Fahrzeuge wirtschaftlich attraktiver werden. Die Kombination aus schnellerer Abschreibung, Elektro-Pkw-Förderung und Steuerentlastung schafft Anreize, Kapitalinvestitionen zu beschleunigen. Besonderes Potenzial liegt in MVZ-Modelle oder Service-GmbHs, die von der Senkung der Körperschaftsteuer profitieren könnten.